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Document C2012/140/02

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6587 — Molson Coors/StarBev) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 140 vom 16.5.2012, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6587 — Molson Coors/StarBev)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 140/02

1.

Am 2. Mai 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Molson Coors Brewing Company („Molson Coors“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Starbev Holdings Sàrl („StarBev“, Luxemburg).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Molson Coors: Herstellung, Verkauf, Vermarktung und Vertrieb von Bier, vorrangig in den USA, in Kanada und im Vereinigten Königreich,

StarBev: Herstellung und Vertrieb von Bier, vorrangig in Mittel- und Osteuropa.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6587 — Molson Coors/StarBev per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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