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Document C2012/088/10
MEDIA 2007 — Call for proposals — EACEA/09/12 — Support to Video on Demand and Digital Cinema Distribution
MEDIA 2007 — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/09/12 — Unterstützung für „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“
MEDIA 2007 — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/09/12 — Unterstützung für „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“
ABl. C 88 vom 24.3.2012, p. 18–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 88/18 |
MEDIA 2007
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/09/12
Unterstützung für „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“
2012/C 88/10
1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eine der Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses umzusetzen sind, ist die Unterstützung für „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“.
Im Rahmen des Programms MEDIA 2007 wird mithilfe der Maßnahmen zur Förderung von „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“ sichergestellt, dass die neuesten Technologien und Trends Eingang in die Geschäftspraktiken der Begünstigten des Programms finden.
Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist die Unterstützung der Erstellung und Verwertung von Katalogen europäischer Werke, die mithilfe fortgeschrittener Vertriebsdienste grenzüberschreitend und digital an ein breiteres Publikum und/oder an Kinobetreiber vertrieben werden; dabei werden bei Bedarf digitale Sicherheitssysteme zum Schutz von Online-Inhalten eingesetzt.
2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— |
den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union; |
— |
den EWR-Ländern; |
— |
Schweiz; |
— |
Kroatien; |
— |
Bosnien und Herzegowina (vorbehaltlich des Abschlusses des Verhandlungsprozesses und der offiziellen Teilnahme dieses Staates am MEDIA-Programm). |
3. Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen dieser Aufforderung sind die folgenden Maßnahmen förderfähig:
1. |
Video-on-Demand (VoD): ein Dienst, der Einzelpersonen die Auswahl audiovisueller Werke von einem zentralen Server zur Betrachtung auf einem entfernten Bildschirm durch Streaming bzw. Herunterladen ermöglicht |
2. |
Digitaler Kinovertrieb (DCD): digitale Übermittlung (zu einem annehmbaren kommerziellen Standard) von Kerninhalten, d. h. Kinofilme, Fernsehfilme oder -serien und Kurzfilme (Spielfilme, Animationsfilme und kreative Dokumentationen), an Kinos zur Vorführung (über Festplatte, Satellit, online usw.) |
Die Maßnahme muss mindestens drei Jahr dauern.
Neue Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 1. März 2013 beginnen.
4. Vergabekriterien
Jede eingereichte förderfähige Maßnahme wird nach den folgenden Vergabekriterien bewertet:
— |
Katalog- und Themenschwerpunkt (10 %); |
— |
Europäische Dimension des Katalogs (20 %); |
— |
Qualität und Kosten-Nutzen-Verhältnis des eingereichten Geschäftsmodells (20 %); |
— |
Marketingstrategie (20 %); |
— |
innovative Aspekte der Maßnahme (10 %); |
— |
Gruppierungs- und Vernetzungsdimension (10 %); |
— |
Zielpublikum und potenzielle Auswirkungen (10 %); |
5. Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 6 725 000 EUR verfügbar.
Die maximale finanzielle Unterstützung pro Maßnahme beträgt im Rahmen dieser Leitlinien 1 000 000 EUR.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung beläuft sich auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge sind spätestens bis zum 25. Juni 2012 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet sind, die bevollmächtigt ist, im Namen der Antrag stellenden Einrichtung eine rechtsverbindliche Verpflichtung einzugehen. Auf den Umschlägen muss deutlich lesbar angegeben sein:
MEDIA 2007 — Video on Demand and Digital Cinema Distribution — EACEA/09/12
Die Anträge sind per Einschreiben oder Kurierdienst (die Kosten trägt der Antragsteller) an folgende Anschrift zu senden:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency |
MEDIA 2007 — Video on Demand and Digital Cinema Distribution — EACEA/09/12 |
Mr Constantin DASKALAKIS |
BOUR 03/30 |
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1 |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.
7. Nähere Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden:
http://ec.europa.eu/culture/media/programme/newtech/vod_dcc/index_en.htm
Die Anträge müssen allen Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.