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Document 52012XG0324(01)

Mitteilung für die Personen, auf die Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2012/168/GASP, und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 264/2012, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran Anwendung finden

ABl. C 88 vom 24.3.2012, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 88/6


Mitteilung für die Personen, auf die Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2012/168/GASP, und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 264/2012, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran Anwendung finden

2012/C 88/04

Den Personen, die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2012/168/GASP (1) des Rates, und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 264/2012 (2) des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran, aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 359/2011) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

GD K — Referat Koordinierung

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den Voraussetzungen nach Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 87 vom 24.3.2012.

(2)  ABl. L 87 vom 24.3.2012.


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