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Document L:1993:228:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 228, 9. September 1993


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 228
    36. Jahrgang
    9. September 1993



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2475/93 der Kommission vom 8. September 1993 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

    10

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2476/93 DER KOMMISSION vom 7. September 1993 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

    12

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2477/93 DER KOMMISSION vom 6. September 1993 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fotoalben mit Ursprung in der Volksrepublik China

    16

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2478/93 DER KOMMISSION vom 7. September 1993 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorie 35 (laufende Nummer 40.0350) mit Ursprung in Thailand, für die die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    24

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2479/93 DER KOMMISSION vom 7. September 1993 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorien 14, 20 und 26 (laufende Nummern 40.0140, 40.0200 und 40.0260) mit Ursprung in Malaysia, für die die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    26

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2480/93 DER KOMMISSION vom 7. September 1993 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorie 16 (laufende Nummer 40.0160) mit Ursprung in Pakistan, für die die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    28

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2481/93 DER KOMMISSION vom 7. September 1993 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorie 20 (laufende Nummer 40.0200) mit Ursprung im Iran, für die die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    30

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2482/93 DER KOMMISSION vom 7. September 1993 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorie 31 (laufende Nummer 40.0310) mit Ursprung in Indonesien, für die die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    31

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2483/93 der Kommission vom 8. September 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1198/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der französischen Interventionsstelle befindlichem Brot weichweizen auf 3 500 000 Tonnen

    32

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2484/93 der Kommission vom 8. September 1993 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

    34

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2485/93 der Kommission vom 8. September 1993 zur Aufhebung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten Pflaumensorten mit Ursprung in Ungarn

    35

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2486/93 der Kommission vom 8. September 1993 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1144/93 durchgeführte 15. Teilausschreibung

    36

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2487/93 der Kommission vom 8. September 1993 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von 200 000 Tonnen Brotroggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle

    37

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2488/93 der Kommission vom 8. September 1993 betreffend die Erteilung von Einfuhrlizenzen für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch

    38

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    93/486/Euratom, EGKS, EWG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 4. August 1993 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. August 1992 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

    39

      

    93/487/Euratom, EGKS, EWG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 4. August 1993 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. September 1992 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

    41

      

    93/488/Euratom, EGKS, EWG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 4. August 1993 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Oktober 1992 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

    43

      

    93/489/Euratom, EGKS, EWG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 4. August 1993 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. November 1992 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

    45

      

    93/490/Euratom, EGKS, EWG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 4. August 1993 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Dezember 1992 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

    47




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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