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Document C2012/074/08

    LIFE+ Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — 2012

    ABl. C 74 vom 13.3.2012, p. 11–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 74/11


    LIFE+ Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen — 2012

    2012/C 74/08

    Die Kommission fordert Rechtspersonen mit Sitz in der Europäischen Union auf, für die Auswahlrunde 2012 von LIFE+ Vorschläge einzureichen.

    Anträge

    Der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zur Zuschussfähigkeit und den Verfahren ist auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:

    http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

    Die Vorschläge sollten ausschließlich mithilfe des Online-Tools „eProposal“ erstellt und übermittelt werden. Der Link zu „eProposal“ wird rechtzeitig auf der oben genannten Website bekannt gegeben.

    Begünstigte

    Die Vorschläge können von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registrierten Rechtspersonen eingereicht werden, bei denen es sich um öffentliche und/oder private Stellen, Akteure oder Einrichtungen handelt.

    Dieser Aufruf bezieht sich die nachstehenden Themen:

    1.   LIFE+ Nature und biologische Vielfalt:

    Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union zu stoppen.

    2.   LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

    Hauptziele:

    —   Klimawandel: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau, das eine globale Erderwärmung von mehr als 2 °C verhindert;

    —   Wasser: Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität durch die Entwicklung kosteneffizienter Maßnahmen, um im Hinblick auf die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) einen guten ökologischen Zustand zu erzielen;

    —   Luft: Erzielung einer Luftqualität, die keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und diese nicht gefährdet;

    —   Boden: Schutz und Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung des Bodens durch die Erhaltung der Funktionen des Bodens, die Vermeidung von Gefahren für die Böden und durch die Eindämmung von deren Folgen sowie durch die Wiederherstellung von geschädigten Böden;

    —   Städtische Umwelt: Beitrag zur Verbesserung der Umweltbilanz europäischer städtischer Gebiete;

    —   Lärm: Beitrag zur Entwicklung und Durchführung von Konzepten zum Umweltlärm;

    —   Chemikalien: Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit vor Risiken durch Chemikalien bis 2020 durch die Umsetzung des Chemikalienrechts, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und der thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden;

    —   Umwelt und Gesundheit: Entwicklung der Informationsbasis für die Umwelt- und Gesundheitspolitik (Europäischer Aktionsplan Umwelt und Gesundheit);

    —   Natürliche Ressourcen und Abfall: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall, der Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten, der Förderung von nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern, der Vermeidung, der Verwertung und dem Recycling von Abfall dienen. Beitrag zur effizienten Umsetzung der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling;

    —   Wälder: Bereitstellung einer präzisen und umfassenden Basis für politikrelevante Informationen über die Wälder in Bezug auf Klimawandel (Einfluss auf das Ökosystem Wald, Minderung, Substitutionseffekte), biologische Vielfalt (grundlegende Informationen und geschützte Waldgebiete), Waldbrände, den Waldzustand und die Schutzfunktion des Waldes (Wasser, Boden und Infrastruktur) insbesondere durch ein EU-Koordinationsnetzwerk und Beitrag zum Waldbrandschutz;

    —   Innovation: Beitrag zur Entwicklung und Darstellung politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente, um die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie (ETAP) zu unterstützen;

    —   Strategische Ansätze: Förderung der effizienten Durchführung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts und Verbesserung der Wissensbasis für Umweltpolitik; Verbesserung der Umweltleistung von KMU.

    3.   LIFE+ Information und Kommunikation

    Hauptziel: Information über und Sensibilisierung für Umweltthemen (einschließlich Waldbrandverhütung); Förderung flankierender Maßnahmen wie z. B. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Schulungen (einschließlich Schulungen zum Thema Waldbrandverhütung).

    EU-Kofinanzierungssätze

    1.   LIFE+ Natur und biologische Vielfalt

    Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

    In Ausnahmefällen gilt bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogel- und der Habitatrichtlinie betreffen, ein Höchstsatz von bis zu 75 %.

    2.   LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

    Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

    3.   LIFE+ Information und Kommunikation

    Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der EU beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

    Frist

    Die Projektvorschläge sind über „eProposal“ zu validieren und bei den nationalen zuständigen Behörden bis 26. September 2012, 23:59 Uhr Brüsseler Zeit, einzureichen. Sie werden über „eProposal“ an die nationale Behörde des Mitgliedstaats gerichtet, in dem der Begünstigte registriert ist. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge über „eProposal“ bis 2. Oktober 2012, 23:59 Uhr Brüsseler Zeit, an die Kommission.

    Haushaltsmittel

    Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse im Rahmen von LIFE+ stehen im Jahr 2012 Haushaltsmittel von insgesamt 276 710 000 EUR zur Verfügung. Mindestens 50 % dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

    Für die Mittelzuweisungen an die einzelnen Länder im Jahr 2012 gelten folgende Richtbeträge:

    Mitgliedstaat

    Zuweisung 2012

    (EUR)

    AT

    5 353 492

    BE

    5 762 614

    BG

    9 173 428

    CY

    2 681 299

    CZ

    5 900 374

    DK

    4 782 488

    DE

    31 356 448

    EE

    3 639 225

    ES

    27 219 926

    FI

    7 356 827

    FR

    27 975 307

    GR

    9 814 377

    HU

    7 135 251

    IE

    4 212 612

    IT

    24 324 882

    LT

    3 038 780

    LU

    3 021 649

    LV

    2 660 198

    MT

    2 614 074

    NL

    8 489 636

    PL

    18 379 918

     

     

    PT

    7 391 578

    RO

    11 669 142

    SE

    9 143 758

     

     

    SI

    5 598 674

    SK

    6 365 639

    UK

    21 648 405

    Insgesamt

    276 710 000

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen — darunter der Antragsleitfaden und die Antragsformulare — finden sich auf der LIFE-Website unter:

    http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

    Außerdem kann mit den zuständigen nationalen Behörden Kontakt aufgenommen werden:

    http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm


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