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Document 62011FN0114

Rechtssache F-114/11: Klage, eingereicht am 26. Oktober 2011 — ZZ/Parlament

ABl. C 6 vom 7.1.2012, p. 27–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/27


Klage, eingereicht am 26. Oktober 2011 — ZZ/Parlament

(Rechtssache F-114/11)

2012/C 6/52

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, bestimmte finanzielle Beihilfen eines Mitgliedstaats an Hochschulstudenten als Zulagen gleicher Art wie Familienzulagen anzusehen und diese finanziellen Beihilfen von der Erziehungszulage, die dem Kläger gewährt wird, abzuziehen, sowie auf Aufhebung der Entscheidung, die zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern

Anträge

Der Kläger beantragt,

die beiden ihn beschwerenden Entscheidungen aufzuheben, die aus der Gehaltsabrechnung von März 2011 hervorgehen, nämlich zum einen die Entscheidung, den Betrag der vom Centre de Documentation et d'Information sur l'Enseignement Supérieur (Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung) Luxemburgs gewährten finanziellen Beihilfen von der ihm gezahlten Erziehungszulage abzuziehen, und zum anderen die Entscheidung, die zu viel gezahlten Beträge in Bezug auf die von Oktober 2010 bis Februar 2011 gewährte Erziehungszulage zurückzufordern;

das Parlament zur Zahlung der aufgelaufenen Vergütungsrückstände zu verurteilen, zuzüglich der Verzugszinsen, die ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der geschuldeten Rückstände zu dem im betreffenden Zeitraum geltenden, um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz zu berechnen sind, den die Europäische Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzt hat;

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.


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