Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011FN0105

    Rechtssache F-105/11: Klage, eingereicht am 17. Oktober 2011 — ZZ/Kommission

    ABl. C 6 vom 7.1.2012, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.1.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 6/26


    Klage, eingereicht am 17. Oktober 2011 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-105/11)

    2012/C 6/47

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors des OLAF, mit der dieser den Antrag des Klägers auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. b der BSB abgelehnt hat

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung des Generaldirektors des OLAF vom 29. Juni 2011 über die Zurückweisung der Beschwerde, die der Kläger gegen die Ablehnung seines Antrags auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. b der BSB erhoben hatte, aufzuheben;

    soweit erforderlich, die Entscheidung des Generaldirektors des OLAF vom 25. März 2011 über die Ablehnung des Antrags des Klägers auf Verlängerung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit aufzuheben;

    der Kommission die Kosten aufzuerlegen.


    Top