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Document 62006TA0076

    Rechtssache T-76/06: Urteil des Gerichts vom 16. November 2011 — ASPLA/Kommission (Wettbewerb — Kartelle — Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff — Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird — Austausch individualisierter Informationen — Festsetzung der Preise und Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich — Aufteilung der Kunden — Abgesprochene Angebote bei Ausschreibungen — Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung — Ausmaß der geahndeten Verhaltensweisen — Abgrenzung des Produktmarkts und des räumlichen Markts — Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen — Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit — Erschwerende und mildernde Umstände — Obergrenze von 10 % des Umsatzes)

    ABl. C 6 vom 7.1.2012, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.1.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 6/11


    Urteil des Gerichts vom 16. November 2011 — ASPLA/Kommission

    (Rechtssache T-76/06) (1)

    (Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Austausch individualisierter Informationen - Festsetzung der Preise und Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich - Aufteilung der Kunden - Abgesprochene Angebote bei Ausschreibungen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Ausmaß der geahndeten Verhaltensweisen - Abgrenzung des Produktmarkts und des räumlichen Markts - Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit - Erschwerende und mildernde Umstände - Obergrenze von 10 % des Umsatzes)

    2012/C 6/16

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Parteien

    Klägerin: Plasticos Españoles, SA (ASPLA) (Torrelavega, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Garayar Gutiérrez und A. García Castillo, dann E. Garayar Gutiérrez, M. Troncoso Ferrer und C. Ruixó Claramunt, Rechtsanwälte)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: F. Castillo de la Torre)

    Gegenstand

    Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 — Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Plasticos Españoles, SA (ASPLA) trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 108 vom 6.5.2006.


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