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Document C2011/357/05
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.6421 — Daimler/Europcar/car2go Europe JV) — Candidate case for simplified procedure Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6421 — Daimler/Europcar/car2go Europe JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6421 — Daimler/Europcar/car2go Europe JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 357 vom 7.12.2011, p. 12–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 357/12 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6421 — Daimler/Europcar/car2go Europe JV)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
2011/C 357/05
1. |
Am 25. November 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Europcar Groupe SA („Europcar“, Frankreich), die der Eurazeo SA (Frankreich) angehört, und die car2go GmbH („car2go“, Deutschland), Tochtergesellschaft der Daimler AG („Daimler“, Deutschland), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die car2go Europe GmbH („car2go Europe“, Deutschland), indem sie Anteile an diesem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen erwerben. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6421 — Daimler/Europcar/car2go Europe JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).