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Document C2011/346/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6399 — DBH/DPV/RM/Pubbles) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 346 vom 26.11.2011, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.11.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 346/18


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6399 — DBH/DPV/RM/Pubbles)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2011/C 346/10

    1.

    Am 15. November 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: DBH Buch Handels GmbH & Co. KG, Deutschland, die von der Verlagsgruppe Weltbild GmbH und der Heinrich Hugendubel Beteiligungs GmbH & Co. KG kontrolliert wird und die Reinhard Mohn GmbH, Deutschland, sowie die DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH, Deutschland, die beide durch die Bertelsmann AG kontrolliert werden, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Pubbles GmbH & Co. KG, Deutschland, durch Erwerb von Anteilen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH ist ein Vertriebsdienstleister für Medienmarken aller Art. Dazu zählen alle Bereiche des Direkt- und Einzelhandelsmarketings, der Presselogistik, des internationalen Medienvertriebs sowie die digitale Vermarktung von Medienprodukten,

    Die Reinhard Mohn GmbH ist eine operativ nicht tätige Holdinggesellschaft für verschiedene, insbesondere inländische Beteiligungen der Bertelsmann AG,

    DBH Buch Handels GmbH & Co. KG: Bündelung des stationären Geschäfts ihrer Muttergesellschaften aus dem traditionellen Sortimentsbuchhandel und dem Systembuchhandel, Finanzierung des weiteren Wachstums und Zurverfügungstellung einzelner Dienstleistungen,

    Pubbles: Groß-und Einzelhandel Plattform für digitale Medienprodukte (elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften).

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6399 — DBH/DPV/RM/Pubbles per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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