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Document 62011FN0083
Case F-83/11: Action brought on 26 August 2011 — ZZ v Commission
Rechtssache F-83/11: Klage, eingereicht am 26. August 2011 — ZZ/Kommission
Rechtssache F-83/11: Klage, eingereicht am 26. August 2011 — ZZ/Kommission
ABl. C 340 vom 19.11.2011, p. 41–42
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 340/41 |
Klage, eingereicht am 26. August 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-83/11)
2011/C 340/86
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/112/10 — Assistenten (AST 3), die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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in erster Linie,
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hilfsweise, falls dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, was nicht der Fall sein wird, ihr einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 20 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des materiellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt des zu erlassenden Urteils zu zahlen; |
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ihr auf alle Fälle einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 20 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des immateriellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt des zu erlassenden Urteils zu zahlen; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |