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Document 62011FN0083

    Rechtssache F-83/11: Klage, eingereicht am 26. August 2011 — ZZ/Kommission

    ABl. C 340 vom 19.11.2011, p. 41–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.11.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 340/41


    Klage, eingereicht am 26. August 2011 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-83/11)

    2011/C 340/86

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/112/10 — Assistenten (AST 3), die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    in erster Linie,

    die Entscheidung vom 17. Mai 2011, mit der ihr das Recht auf Teilnahme an den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/112/10 — Assistenten der Besoldungsgruppe AST 3 — verweigert wurde, aufzuheben;

    infolgedessen für Recht zu erkennen, dass die Klägerin in das mit dem erwähnten Auswahlverfahren eingeleitete Einstellungsverfahren wieder einzugliedern ist, erforderlichenfalls durch Veranstaltung neuer Prüfungen;

    hilfsweise, falls dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, was nicht der Fall sein wird, ihr einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 20 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des materiellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt des zu erlassenden Urteils zu zahlen;

    ihr auf alle Fälle einen vorläufig nach billigem Ermessen auf 20 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des immateriellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab dem Zeitpunkt des zu erlassenden Urteils zu zahlen;

    der Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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