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Document C2011/312/06
Invitation to non-governmental organisations to express interest in involvement in the CARIFORUM-EC Joint Consultative Committee on the basis of the Council Decision on a Community Position concerning the participation in the CARIFORUM-EC Consultative Committee provided for by the Economic Partnership Agreement between the CARIFORUM States, of the one part, and the European Community and its Member States, of the other part and on the selection of the representatives of organisations located in the EC Party
Aufruf an Nichtregierungsorganisationen zur Interessenbekundung — Beteiligung am Beratenden Ausschuss CARIFORUM-EG auf der Grundlage des Beschlusses des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zur Zusammensetzung des im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EG sowie über die Auswahl der Vertreter der auf dem Gebiet der EG-Vertragspartei ansässigen Organisationen
Aufruf an Nichtregierungsorganisationen zur Interessenbekundung — Beteiligung am Beratenden Ausschuss CARIFORUM-EG auf der Grundlage des Beschlusses des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zur Zusammensetzung des im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EG sowie über die Auswahl der Vertreter der auf dem Gebiet der EG-Vertragspartei ansässigen Organisationen
ABl. C 312 vom 25.10.2011, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 312/11 |
Aufruf an Nichtregierungsorganisationen zur Interessenbekundung — Beteiligung am Beratenden Ausschuss CARIFORUM-EG auf der Grundlage des Beschlusses des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zur Zusammensetzung des im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EG sowie über die Auswahl der Vertreter der auf dem Gebiet der EG-Vertragspartei ansässigen Organisationen
2011/C 312/06
In Artikel 232 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist die Einrichtung eines Beratenden Ausschusses CARIFORUM-EG vorgesehen, der den Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EG bei der Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Organisationen der Zivilgesellschaft einschließlich der akademischen Gemeinschaft und den Sozial- und Wirtschaftspartnern unterstützen soll.
Der Beratende Ausschuss fördert den sozialen und zivilen Dialog durch Konsultation zu allen Aspekten sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und entwicklungsrelevanter Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens CARIFORUM-EU stellen.
Die europäische Seite des Beratenden Ausschusses besteht aus 15 Mitgliedern; neun Vertreter der sozioökonomischen Akteure, vier Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und zwei Vertreter der akademischen Gemeinschaft.
1. |
Nichtregierungsorganisationen, darunter Entwicklungs- und Umweltorganisationen, werden aufgefordert, ihr Interesse an der Aufnahme in ein Verzeichnis von Organisationen zu bekunden, die am Beratenden Ausschuss CARIFORUM-EG (nachstehend „Beratender Ausschuss“) beteiligt werden sollen. Die Aufnahme in das Verzeichnis steht allen Organisationen offen, die den in dem Beschluss des Rates vom 16. November 2009 dargelegten Anforderungen genügen (s. Anlage). |
2. |
Um in das Verzeichnis eingetragen zu werden, müssen die Organisationen Informationen darüber bereitstellen, wo sie ansässig sind, über welche Fachkenntnisse sie verfügen und welche Interessengruppen sie vertreten. |
3. |
Organisationen, die ihr Interesse an der Aufnahme in das Verzeichnis bekunden, sollten auch angeben, ob einer ihrer Vertreter Interesse an einer ständigen Mitgliedschaft im Beratenden Ausschuss hat. In diesem Fall sind Informationen über die Fachkenntnisse der vorgeschlagenen Person in den von dem Abkommen abgedeckten Bereichen sowie ein detaillierter Lebenslauf beizubringen. Diese Informationen werden allen Organisationen zur Verfügung gestellt, die im Verzeichnis eingetragen sind. Die in das Verzeichnis aufgenommenen Organisationen werden anschließend aufgefordert, die Kandidatur von bis zu zwei ständigen Mitgliedern des Beratenden Ausschusses zu unterstützen, die ein entsprechendes Interesse bekundet haben. Die ständigen Mitglieder erhalten für die im Rahmen ihrer Teilnahme an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses verauslagten Reisekosten eine Erstattung sowie Tagegelder. |
4. |
Organisationen, die in das Verzeichnis aufgenommen wurden, werden vom Sekretariat des Beratenden Ausschusses fortlaufend über die Arbeiten des Beratenden Ausschusses unterrichtet und können sich auf eigene Kosten als Beobachter an diesen beteiligen. Die Modalitäten für die Teilnahme sind in der Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses festgelegt. |
5. |
Die Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis müssen unter Verwendung des unter http://spportal/cariforum-eu abrufbaren Onlineformulars bis spätestens 1. Dezember 2011, 19.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) eingegangen sein. |
6. |
Eine Bestätigung der erfolgten Eintragung in das Verzeichnis wird per E-Mail zugesandt. |