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Document C2011/305/03

Zuteilung der Richter an die Kammern

ABl. C 305 vom 15.10.2011, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/2


Zuteilung der Richter an die Kammern

2011/C 305/03

Am 20. September 2011 hat das Gericht nach dem Amtsantritt von Richterin Kancheva beschlossen, sie den Kammern zuzuteilen und die Zuteilung der anderen Richter bis zum 31. August 2013 zu verlängern.

Die Entscheidung des Gerichts vom 20. September 2010 über die Zuteilung der Richter an die Kammern in der durch die Entscheidungen vom 26. Oktober 2010 (1) und vom 29. November 2010 (2) geänderten Fassung wird daher wie folgt geändert:

„Für die Zeit vom 20. September 2011 bis zum 31. August 2013 sind die Richter den Kammern wie folgt zugeteilt:

Erste erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Azizi, Richterinnen Cremona und Labucka, Richter Frimodt Nielsen und Richter Gratsias.

Erste Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Azizi,

 

Richterin Cremona,

 

Richter Frimodt Nielsen.

Zweite erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Forwood, Richter Dehousse, Richterin Wiszniewska-Białecka, Richter Prek, Schwarcz und Popescu, Richterin Kancheva.

Zweite Kammer mit drei Richtern :

Kammerpräsident Forwood,

a)

Richter Dehousse und Popescu,

b)

Richter Dehousse und Schwarcz,

c)

Richter Schwarcz und Popescu.

Dritte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Czúcz, Richterinnen Cremona und Labucka, Richter Frimodt Nielsen und Gratsias.

Dritte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Czúcz,

 

Richterin Labucka

 

Richter Gratsias.

Vierte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsidentin Pelikánová, Richter Vadapalas, Richterin Jürimäe, Richter O’Higgins und van der Woude.

Vierte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsidentin Pelikánová,

 

Richterin Jürimäe,

 

Richter van der Woude.

Fünfte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Papasavvas, Richter Vadapalas, Richterin Jürimäe, Richter O’Higgins und van der Woude.

Fünfte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Papasavvas,

 

Richter Vadapalas,

 

Richter O’Higgins.

Sechste erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Moavero Milanesi, Richterin Martins Ribeiro, Richter Wahl, Soldevila Fragoso und Kanninen.

Sechste Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Moavero Milanesi,

 

Richter Wahl,

 

Richter Soldevila Fragoso.

Siebte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Dittrich, Richter Dehousse, Richterin Wiszniewska-Białecka, Richter Prek, Schwarcz und Popescu, Richterin Kancheva.

Siebte Kammer mit drei Richtern :

Kammerpräsident Dittrich,

a)

Richterin Wiszniewska-Białecka und Richter Prek,

b)

Richterinnen Wiszniewska-Białecka und Kancheva,

c)

Richter Prek und Richterin Kancheva.

Achte erweiterte Kammer mit fünf Richtern :

Kammerpräsident Truchot, Richterin Martins Ribeiro, Richter Wahl, Soldevila Fragoso und Kanninen.

Achte Kammer mit drei Richtern :

 

Kammerpräsident Truchot,

 

Richterin Martins Ribeiro,

 

Richter Kanninen.

Bei der Zweiten erweiterten und der Siebten erweiterten Kammer mit fünf Richtern bilden folgende Richter mit dem Kammerpräsidenten den Spruchkörper mit fünf Richtern: die beiden anderen Richter des ursprünglich befassten Spruchkörpers, der vierte Richter dieser Kammer und ein Richter der anderen Kammer mit vier Richtern. Letzterer, der nicht der Kammerpräsident ist, wird nach der in Art. 6 der Verfahrensordnung des Gerichts vorgesehenen Reihenfolge für ein Jahr bestimmt.“


(1)  ABl. C 317 vom 20.11.2010, S. 5.

(2)  ABl. C 346 vom 18.12.2010, S. 2.


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