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Document 52011AR0006

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Das EU-Programm LIFE — Ein Schritt voran“

    ABl. C 259 vom 2.9.2011, p. 54–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 259/54


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Das EU-Programm LIFE — Ein Schritt voran“

    2011/C 259/10

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    bestätigt, dass das Programm LIFE bereits mehrfach seinen Nutzen unter Beweis gestellt hat. Daher sollte seine Laufzeit auch auf die nächste Finanzierungsperiode ausgedehnt werden, wobei dem Teilbereich „Biologische Vielfalt“ besondere Aufmerksamkeit gebührt;

    fordert, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, den Höchstbetrag für die Kofinanzierung anzuheben, die Kosten für eine erfolgreiche Projektvorbereitung zu den unter dem Programm LIFE förderfähigen Kosten zu zählen und es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu gestatten, ihre Personalkosten vollständig als Eigenmittel einsetzen zu können;

    fordert, dem künftigen Teilbereich „Biologische Vielfalt“ des Programms LIFE ein weiter gefasstes Konzept von Biodiversität zugrunde zu legen. Im Interesse der Finanzierung eines wesentlichen Anteils von Natura 2000 sollte es möglich sein, auch wiederkehrende Aktivitäten des Standortmanagements durch LIFE zu finanzieren;

    schlägt vor, dass der künftige Teilbereich „Umwelt“ des Programms LIFE auch weiterhin einen entscheidenden Anreiz für lokale und regionale Gebietskörperschaften bilden sollte, die Vorgaben noch vor dem Inkrafttreten von EU-Umweltvorschriften umzusetzen und freiwillig über die geltenden Rechtsvorschriften hinauszugehen und innovative Technologien und Umweltlösungen anzuwenden, wobei die Projekte ein hohes Übertragbarkeitspotenzial für auf den öffentlichen Sektor gerichtete Öko-Innovationen haben sollen;

    befürwortet im Interesse einer verbesserten Wirksamkeit von LIFE den Vorschlag der Kommission zur Schaffung größer angelegter „integrierter LIFE-Projekte“, die eine gute Möglichkeit bieten, die Katalysatorwirkung von LIFE bestmöglich zu nutzen, indem sie eine strukturierte Beziehung zu anderen EU-Fonds schaffen;

    betont, dass das neue Programm LIFE auch weiterhin Unterstützung für Kommunikations- und Informationsprojekte bereitstellt, wobei in erster Linie die Bildung sowie Projekte im Vordergrund stehen sollten, an denen lokale und regionale Gebietskörperschaften beteiligt sind und die bedeutende Auswirkungen auf EU-Ebene haben.

    Berichterstatterin

    Daiva MATONIENĖ (LT/EA), Mitglied des Stadtrates von Šiauliai

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission — Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung — KOM(2010) 516 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    A.   Allgemeine Bemerkungen

    1.

    ist der Ansicht, dass der Schutz der Umwelt und der Erhalt der biologischen Vielfalt wesentliche Voraussetzungen für die Lebensqualität in Europa und daher nicht nur Aufgabe der nationalen Regierungen, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der EU-Institutionen sind, sondern zu den Pflichten und Sorgen eines jeden Europäers gehören sollten;

    2.

    weist darauf hin, dass eines der Ziele der Europäischen Union darin besteht, unter Berücksichtigung von Umweltzielen ein nachhaltiges und nichtinflationäres Wachstum zu fördern, und dass ein Verlust an biologischer Vielfalt sich hierauf negativ auswirken kann; die Union selbst verfügt über immer größere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Umweltschutzes, was durch Artikel 192 AEUV deutlich wird, mit dem ihre Zuständigkeit auf diesem Gebiet festgelegt wird;

    3.

    stellt fest, dass das durch die Verordnung (EWG) Nr. 1973/92 eingeführte und später mehrfach verbesserte Programm LIFE eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente der EU im Bereich des Umweltschutzes ist, durch das bisher 3 115 Umweltvorhaben (1) mit 2,2 Mrd. EUR gefördert wurden und das daher ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist, die auf lokaler und regionaler Ebene durchgeführt werden und einen europäischen Mehrwert bieten (2);

    4.

    warnt bei aller Anerkennung und Wertschätzung des LIFE-Programms davor, die Möglichkeiten des Programms zu überschätzen. Die etwa 340 Mio. EUR, die jährlich im LIFE-Programm zur Verfügung stehen, können zwar eine Reihe von Projekten unterstützen, von denen viele ein großes Potenzial als gute Beispiele und Anregungen für positive Ansätze in der Umweltpolitik bieten. Diese Mittelausstattung, die etwa 0,2 % des EU-Jahresbudgets entspricht, reicht jedoch nicht aus, um alle Probleme zu lösen, die durch Unterfinanzierung bei anderen Umweltprogrammen oder EU-Fonds entstehen;

    5.

    erkennt an, dass das Programm LIFE+ wesentlich dazu beigetragen hat, Umweltmanagementpläne anzunehmen und durchzuführen, wertvolle Lebensräume wieder herzustellen, für die Bestandserholung wichtiger Arten zu sorgen und das Natura-2000-Netz auszubauen. Außerdem hat LIFE+ dazu beigetragen, partnerschaftliche Beziehungen zu knüpfen und damit die Kooperationsstrukturen zu stärken, wodurch der Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Interessengruppen und politischen Entscheidungsträgern erleichtert wurde;

    6.

    ruft zum Aufbau lokaler Partnerschaften auf, da diese am besten geeignet sind, um die Ressourcen von LIFE mit weiteren inländischen Finanzierungsquellen und EU-Mitteln zu kombinieren;

    7.

    hebt hervor, dass die neuen Herausforderungen im Bereich des Umweltschutzes, die weiter schwindende Artenvielfalt und die Entwicklung der EU den Umweltschutz in Europa vor neue Aufgaben stellen, für die möglichst schnell eine wirksame, im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau umzusetzende Lösung gefunden werden muss;

    8.

    ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa in hohem Maße dafür verantwortlich zeichnen, die EU-Umweltvorschriften umzusetzen und Öko-Innovationen und bewährte Verfahren einem breiteren Publikum bekannt zu machen;

    9.

    ist der Ansicht, dass dem Erhalt der Artenvielfalt in allen Bereichen der EU-Umweltschutzpolitik höchste Priorität beizumessen ist. Da der Schutz der Artenvielfalt ein Querschnittsthema ist, muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass dieser in allen zentralen Politikbereichen berücksichtigt wird;

    10.

    vertritt die Auffassung, dass die Umweltschutzpolitik der EU den neuen Herausforderungen Rechnung tragen muss, die mit der raschen Entwicklung gentechnisch veränderter Organismen und deren nicht umfassend erforschten Auswirkungen auf heimische Arten verbunden sind;

    11.

    stellt fest, dass es unter bestimmten Bedingungen Konflikte zwischen den Zielen der Biodiversitätspolitik und denen anderer Elemente der nachhaltigen Entwicklung gibt. Daher ist es mit Blick auf solche möglichen Zielkonflikte von großer Bedeutung, im neuen Programmplanungszeitraum für eine flexiblere Koordinierung zwischen verschiedenen ökologischen Zielsetzungen der nachhaltigen Entwicklung Sorge zu tragen und die Kohärenz aller getroffenen Maßnahmen sicherzustellen, so dass die Bestimmungen und Maßnahmen in einem Bereich nicht zu Verschlechterungen in einem anderen Bereich oder gar zu schlechteren Gesamtlösungen führen;

    12.

    hebt hervor, dass die im Rahmen des Programms LIFE durchgeführten Projekte eindeutig auf ökologische Ziele ausgerichtet sind, dass sie gleichzeitig jedoch den Kommunen große wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen können. Dazu zählen auch die Ökosystemleistungen, die durch Projekte im Rahmen des LIFE-Teilbereichs „Natur und biologische Vielfalt“ erbracht werden. Der AdR begrüßt, dass in diesem Jahr damit begonnen wurde, in den Antragsformularen für LIFE-Projekte auf derartige potenzielle Vorteile hinzuweisen. Dies sollte seitens der Europäischen Kommission in einer Berichterstattung über eine breite Palette sozioökonomischer Ergebnisindikatoren für das ganze LIFE-Programm münden;

    13.

    ist der Ansicht, dass der Teilbereich „Natur und biologische Vielfalt“ des Programms LIFE+ wesentlich dazu beigetragen hat, die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie durchzusetzen, und zumindest einige der in der Mitteilung „Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010“ festgelegten Ziele wurden erreicht. Dennoch erstreckt sich LIFE+ lediglich auf einen Teil der in der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, und auch die Eindämmung des Verlustes an Artenvielfalt ist nach wie vor ein Bereich, dem besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

    14.

    vertritt daher die Ansicht, dass das Förderprogramm LIFE+ auch in Zukunft als ein wesentlicher Bestandteil der EU-Umweltschutzpolitik angesehen werden muss, wobei dem Teilbereich „Biologische Vielfalt“ besondere Aufmerksamkeit gebührt und alles darangesetzt werden muss, die für den Zeitraum bis 2020 gesteckten Ziele zur Eindämmung des Verlusts an Artenvielfalt zu erreichen;

    15.

    macht auf den Sonderfall der Regionen in äußerster Randlage aufmerksam, die EU-weit den größten Nettobeitrag zur biologischen Vielfalt leisten und mehr als 200 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GBB) im Rahmen des Netzes „Natura 2000“ umfassen. Daher ist die Bedeutung dieser Regionen für die Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt nicht zu unterschätzen;

    16.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, „prioritäre Aktionsrahmen“ zur Finanzierung von Natura 2000 festzulegen, beispielsweise Pläne für das Makromanagement auf regionaler oder nationaler Ebene, mit denen ein klarer und verbindlicher Rahmen für weitere EU-Mittel und nationale Beiträge zur Finanzierung des Schutzes von Natura-2000-Gebieten und prioritären Arten in einem bestimmten Gebiet abgesteckt wird (3);

    B.   Empfehlungen für die Halbzeitbilanz des Programms LIFE+

    17.

    weist darauf hin, dass die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise auch für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Reihe von Problemen mit sich brachte und sich auch auf ihre Pläne für eine Kofinanzierung verschiedener Initiativen einschließlich der Pläne zum Schutz der biologischen Vielfalt auswirkte. In diesem Zusammenhang fordert der AdR die nationalen Behörden und EU-Institutionen auf, bewährte Verfahren auf diesem Gebiet zu verbreiten und umzusetzen. In Polen beispielsweise hat die Regierung einen nationalen Fonds eingerichtet, durch den im Falle erfolgreicher LIFE-Projektanträge die Finanzierungsbeteiligung gewährleistet wird (4);

    18.

    begrüßt die Einführung indikativer nationaler Zuweisungen durch das Förderprogramm LIFE+, vor allem, wenn sie Übergangscharakter haben. Ziel ist es, die Zahl der bewilligten Anträge aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen. Gleichzeitig hält der AdR es für erforderlich, den Übergangscharakter dieser Maßnahme klar hervorzuheben, und fordert die Europäische Kommission auf, in ihren Bemühungen um unterstützende Schulungsmaßnahmen für die nationalen Kontaktstellen und die Mitgliedstaaten, in denen das Programm weniger in Anspruch genommen wird, nicht nachzulassen. Diese Mitgliedstaaten selbst fordert er auf, die Kapazitäten ihrer nationalen und regionalen Kontaktstellen zur aktiven Unterstützung der Antragsteller auszubauen;

    19.

    hält es für dringend erforderlich, den Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die durch diese Verordnung betroffen sein werden, genügend Aufmerksamkeit zu schenken und bei der Gewichtung der Maßnahmen innerhalb der prioritären Aktionsrahmen eine ausreichend hohe Flexibilität an den Tag zu legen sowie die regionalen Gebietskörperschaften mit Programmen des prioritären Aktionsrahmens zu betrauen, sodass sie auf diese Weise von dieser neuen Maßnahme profitieren können;

    20.

    fordert die Europäische Kommission auf, den Beitrag des Teilbereichs „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ des Programms LIFE+ zur Finanzierung von Projekten zur Förderung der Einhaltung von Rechtsvorschriften weiter zu verbessern, durch die im Vorfeld des Rechtsetzungsprozesses ermittelt wird, welche Finanzmittel erforderlich sind, um neue EU-Rechtsvorschriften umzusetzen, Pilotprojekte im Bereich des „grünen Beschaffungswesens“, mit deren Hilfe die Durchführbarkeit großangelegter Programme im Bereich des grünen Beschaffungswesens in Städten und Regionen erprobt wird, durchzuführen und Vorzeigeprojekte in den Bereichen Energieeffizienz, grünes Wachstum und nachhaltige Produktion zu realisieren;

    21.

    spricht sich dafür aus, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, um die Initiativen der NRO auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu finanzieren und so eine effektive Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der Verwirklichung der EU-Umweltschutzvorschriften zu gewährleisten, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Umweltschutz durch ihre verstärkte Beteiligung an der Festlegung neuer Zielsetzungen zu schärfen und Beispiele für vorbildliche Verfahrensweisen sowie Fachkenntnisse zu sammeln;

    22.

    macht darauf aufmerksam, dass ein großer Teil der bislang im Teilbereich „Natur“ durchgeführten Projekte ausschließlich auf einige vom Aussterben bedrohte Arten gerichtet war, worüber ausführlich in den Medien berichtet wurde (z.B. Braunbär - Ursus arctos, Rotbauchunke - Bombina bombina oder Goldener Scheckenfalter - Euphydryas aurinia). Demgegenüber haben zahlreiche andere bedrohte Arten keinerlei Aufmerksamkeit erfahren. Bei einer Verbesserung des Programms LIFE+ sollte auch angeregt werden, es zum Schutz anderer, weniger sichtbarer Arten zu nutzen;

    23.

    erinnert daran, dass nach den derzeit geltenden Anforderungen die Projekte des Teilbereichs „Natur“ vorbildhaft und/oder innovativ sein müssen. Der Schutz der biologischen Vielfalt erfordert jedoch in zahlreichen Fällen nicht Innovation, sondern eine Fortsetzung der bereits begonnenen Arbeit; außerdem müssen gute Erfahrungen zusammengetragen und verbreitet werden. Daher ist es für die Projekte dieses Teilbereichs von großer Bedeutung, auch die Möglichkeit vorzusehen, der Forderung nach einem vorbildhaften und innovativen Charakter weniger Bedeutung beizumessen und stattdessen die besonderen Bedürfnisse der Natura-2000-Gebiete sowie Fragen des Erhalts der biologischen Vielfalt in einem bestimmten Gebiet stärker zu berücksichtigen. Es sollte ausreichen, wenn sie sich auf vorbildliche Verfahrenweisen stützen und darauf ausgerichtet sind, diese auf andere Regionen zu übertragen;

    24.

    unterstreicht, dass es angesichts der Herausforderungen, mit denen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Bevölkerung in den neuen Mitgliedstaaten bei ihrer Anpassung an die Bedingungen einer EU-Mitgliedschaft konfrontiert sehen, sehr wichtig ist, die Umsetzung des Programms LIFE+ und anderer besonderer Programme in diesen Ländern aktiver zu fördern;

    25.

    vertritt die Ansicht, dass mit Blick auf die Erzielung maximaler Synergieeffekte noch in diesem Finanzierungszeitraum darauf hingearbeitet werden sollte, das Programm LIFE+ möglichst umfassend auf andere EU-Programme abzustimmen, die direkt oder indirekt mit dem Umweltschutz verbunden sind, beispielsweise mit dem 7. Forschungsrahmenprogramm, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds;

    26.

    weist darauf hin, dass es zweckmäßig wäre, die Beteiligung des privaten Sektors an den Initiativen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu fördern und der Überzeugung zum Durchbruch zu verhelfen, dass die Zielsetzungen des Programms LIFE+ die Entwicklung einer nachhaltigen und sozial verantwortlichen Wirtschaft vorantreiben;

    27.

    macht auf die Vorteile aufmerksam, die die Einbindung des Hochschulbereichs in die LIFE-Aktivitäten mit sich bringt, und regt insofern dessen Zusammenarbeit mit den wesentlichen Nutznießern des Programms an, als Wissenschaftler die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse beisteuern und eine neue Sicht auf die gemeinsamen Herausforderungen bieten können;

    C.   Das Programm LIFE im neuen Finanzierungszeitraum

    28.

    hält es für wichtig, im neuen Finanzierungszeitraum angemessene Mittel für Umweltschutzinitiativen in Europa zur Verfügung zu stellen, um den Schutz der biologischen Vielfalt zu gewährleisten, den europäischen Bürgern ein gutes Lebensumfeld zu sichern und auf der ganzen Welt das Bewusstsein der Menschen für den Umweltschutz zu schärfen;

    29.

    verweist auf Erfahrungen aus der Praxis, die deutlich machen, dass in der Regel nur unzureichende Mittel zur Verfügung stehen, um die zahlreichen Herausforderungen im Bereich des Umweltschutzes anzugehen. Aus diesem Grund müssen alle auf den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt gerichteten Maßnahmen besonders effizient sein. Eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Effizienz eines getreu seinem Motto „In Vielfalt geeinten“ Europas ist die Flexibilität der verwendeten Fördermittel, damit die Akteure in den unterschiedlichen Staaten und Regionen Europas unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort den maximalen Mehrwert der EU-Finanzierungstätigkeit gewährleisten können;

    30.

    bekräftigt, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle bei der Sicherung eines artenreichen, hochwertigen Lebensumfelds für die Bürger Europas zukommt und auch künftig zukommen wird. Daher muss vorrangig dafür gesorgt werden, dass die Regionen und Kommunen auch die verschiedenen Instrumente für den Umweltschutz nutzen und möglichst umfassend an deren Konzipierung und Verbesserung mitwirken können;

    31.

    bestätigt, dass das 1992 eingeführte Programm LIFE bereits mehrfach seinen Nutzen unter Beweis gestellt hat. Daher sollte seine Laufzeit unter möglichst umfassender Berücksichtigung der im laufenden Finanzierungszeitraum gemachten positiven wie negativen Erfahrungen auch auf die nächste Finanzierungsperiode ausgedehnt werden;

    Prioritäten bei der Entwicklung des neuen Programms LIFE

    32.

    nimmt die Ergebnisse der Anhörung zur Folgenabschätzung in Bezug auf die Zukunft des LIFE-Programms (5) zur Kenntnis, in denen es heißt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die „Stärkung des Bewusstseins der einzelnen Akteure für Umweltprobleme und die Notwendigkeit von Lösungen“ sowie die „Förderung innovativer Vorgehensweisen zur Verbesserung des Umweltmanagements insbesondere der zuständigen Behörden“ als die beiden wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen Umweltpolitik und ihrer Umsetzung aufgezeigt haben; der Ausschuss fordert die Kommission daher nachdrücklich zum weiteren Ausbau der Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und zur stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit als zentrale Prioritäten jeder Reform von LIFE auf;

    33.

    tritt entschieden dafür ein, dass das Programm LIFE auch im neuen Programmplanungszeitraum das wichtigste Finanzierungsinstrument zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt bleibt und sich durch Kosteneffizienz und eine hohe Qualität der Projekte und Programme auszeichnet. Daher sollte eine jede Weiterentwicklung des Programms darauf abzielen, die Anwendungs- und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und das Programm für einen möglichst weiten Kreis von förderfähigen Antragstellern zu öffnen;

    34.

    fordert, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das LIFE-Programm noch besser nutzen können, dass ihnen sowie anderen öffentlich-rechtlichen Organisationen im neuen LIFE+-Finanzierungszeitraum wieder ermöglicht wird, ihre Personalkosten vollständig als Eigenmittel einsetzen zu können;

    35.

    unterstreicht, dass die Ziele des Programms LIFE möglicherweise auch wegen langwieriger bürokratischer Verfahren und einer niedrigen Kofinanzierungsrate (in der Regel 50 % mit möglichen Ausnahmen für den Teilbereich „Natur“ des Programms LIFE+) nicht vollständig erreicht wurden. Daher sollten bei der Weiterentwicklung des Programms Wege zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren (Antragstellung, Umsetzung, Förderfähigkeit kleinerer Projekte) und zur Anhebung des Höchstbetrags für die Kofinanzierung in Betracht gezogen werden;

    36.

    erinnert an die nach wie vor bestehenden Unterschiede zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten in Bezug auf den Kenntnisstand über das Programm und die finanziellen Möglichkeiten zu seiner Inanspruchnahme und empfiehlt deshalb, Mechanismen zur besonderen Unterstützung von Antragstellern und Leistungsempfängern aus den neuen Mitgliedstaaten zu entwickeln. Diese Unterstützung sollte auf die Entwicklung von Projektvorschlägen und auf bestimmte Verwaltungsfragen abzielen und könnte durch den Ausbau des Systems der nationalen Kontaktstellen oder auch durch die Einrichtung von regionalen Kontaktstellen, wo diese noch nicht existieren, realisiert werden;

    37.

    schlägt vor, dass in den Antragsverfahren der Nachhaltigkeitsaspekt zum Tragen kommt und die zur Verfügung stehenden IT-Hilfsmittel ausgeschöpft werden. Vor allem sollten internetbasierte Projektanträge, Projektbewertungen sowie Verfahren für die Kommunikation zwischen dem Leitungsorgan und den Antragstellern entwickelt werden, unter anderem eine Online-Registrierung für Antragsteller und ein System zur Bereitstellung von Daten;

    38.

    fordert dazu auf, dem Verfahren zur Bewertung von Projektanträgen, das zur Zeit von der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis zum Start eines Projekts etwa anderthalb Jahre in Anspruch nimmt, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In diesem Zusammenhang könnten bewährte, von den „gemeinsamen technischen Sekretariaten“ der leistungsstärksten territorialen Kooperationsprogramme entwickelte Verfahrensweisen im Bereich des Managements zur Anwendung kommen;

    39.

    weist darauf hin, dass einerseits die Antragsverfahren vereinfacht und an die in den territorialen Kooperationsprogrammen üblichen Praktiken angepasst werden sollen, andererseits jedoch auch dafür Sorge getragen werden muss, dass die Kosten für die Vorbereitung eines Projekts zu den unter dem Programm LIFE förderfähigen Kosten gezählt oder durch eine Pauschalzahlung (z.B. in Abhängigkeit vom gesamten Finanzrahmen des Projekts) erstattet werden, wenn der Projektantrag genehmigt wird;

    40.

    stellt fest, dass die Durchführungsverfahren des neuen Programms LIFE weitestgehend vereinfacht werden sollten, damit bei der Verwirklichung der durch dieses Programm finanzierten Projekte nicht die Rechenschaftslegung, sondern die gezielte Umweltschutz- und Informationstätigkeit im Mittelpunkt steht;

    41.

    erinnert daran, dass zivilgesellschaftliche Organisationen auch in Zukunft eine sehr wichtige Rolle in den Initiativen zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt spielen werden. Daher sollte das neue Programm LIFE eine starke, auf Nichtregierungsorganisationen und die Aufklärung der Öffentlichkeit gerichtete Komponente erhalten. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass auch kleine örtliche NRO und Wissenschaftler von diesem Programm profitieren können;

    42.

    unterstreicht, dass bei allen Änderungen im Programm LIFE+ auch die große Diskrepanz zwischen Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und den greifbaren Ergebnissen zu berücksichtigen ist: Die Projekte sind häufig auf einen kurzen Zeitraum angelegt, während die Ergebnisse erst nach längerer Zeit zu Tage treten. Daher müssen entsprechende Bewertungsmethoden für die Anträge angewandt werden;

    43.

    dringt darauf, LIFE+ nach besser erkennbaren und erreichbaren Zielen zu definieren. Hierzu muss der Schwerpunkt stärker auf Ergebnisse gelegt werden, anstatt den Erfolg an der Regelmäßigkeit der Ausgaben zu messen;

    44.

    schlägt vor, die Antragsteller angesichts der Ausrichtung des Programms auf langfristige Ziele zur Umsetzung und/oder Finanzierung der notwendigen Maßnahmen für eine wirksame Weiterverfolgung nach Abschluss des Projekts zu motivieren, zu der auch die Beobachtung der langfristigen Auswirkungen des Projekts gehört. Um die Antragsteller zu motivieren, könnten zusätzliche Punkte bei der Bewertung derjenigen Projekte vorgesehen werden, in denen in der Beantragung von vornherein ein Follow-up-System vorgesehen ist, das durch Eigenmittel der Antragsteller getragen wird;

    45.

    weist darauf hin, dass das neue Programm LIFE+ auch eine Kennzeichnung der Projekte enthalten muss, die mit den Zielen regionaler Strategien, beispielsweise der Ostseestrategie, im Einklang stehen;

    46.

    ist aufgrund praktischer Erfahrungen davon überzeugt, dass Projektförderung (action grants) der wirksamste Mechanismus ist und das Hauptinstrument der LIFE-Unterstützung bleiben sollte, um lokale und regionale Gebietskörperschaften in ihren umweltpolitischen Aktivitäten und Investitionen zu unterstützen. Die Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente könnte ebenfalls geprüft werden, vor allem im Umweltbereich des LIFE-Programms, aber diese Instrumente sollten wenn überhaupt zusätzlich, und nicht an Stelle der direkten Projektfinanzierung angewandt werden;

    Programmmanagement

    47.

    betrachtet die Effizienz der bisherigen zentralisierten Verwaltungsstruktur des Programms LIFE als erwiesen, da nur ein relativ geringer Anteil der Programmmittel für Verwaltung aufgewandt wird; der AdR, der sich bereits früher gegen die „Renationalisierung“ des Instruments ausgesprochen hat (6), empfiehlt daher, bei der Fortführung des Programms an dem von der Europäischen Kommission geleiteten zentralisierten Verwaltungssystem festzuhalten;

    48.

    erkennt die Schwierigkeiten an, während des Durchführungszeitraums eines Projektes konkrete Ergebnisse im Bereich eines Ökosystems zu erzielen, und regt an, dass im neuen EU-Finanzierungszeitraum die Bewertung der im Rahmen des Programms LIFE+ durchgeführten Projekte auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen sollte. Die größte Aufmerksamkeit ist daher nicht den im Laufe des Berichtszeitraums erzielbaren Ergebnissen zu schenken, sondern den vorgesehenen Maßnahmen, deren Umfang und den möglichen langfristigen Auswirkungen der Projekte;

    49.

    fordert, das neue Programm LIFE ausreichend flexibel zu gestalten und auch auf andere Förderinstrumente abzustimmen, die eine Umweltkomponente haben, auch wenn sie nicht direkt mit dem Umweltschutz zusammenhängen;

    50.

    sieht es als notwendig an, eine gemeinsame, kohärente Strategie auf den Weg zu bringen, in der die Erhaltung der Natur und die ländliche Entwicklung miteinander im Einklang stehen, insbesondere in denjenigen Gebieten des Natura-2000-Netzes, die in hohem Maße für Landwirtschaft und Viehzucht genutzt werden, und unterstreicht die Notwendigkeit einer effektiven Koordinierung mit den künftigen Instrumenten der GAP, die voraussichtlich auch die Wettbewerbsfähigkeit aus Umweltsicht beinhalten werden;

    51.

    begrüßt den Ansatz, die regionalen Gebietskörperschaften mit prioritären Aktionsrahmen (PAF) für Natura 2000 zu betrauen, und unterstreicht die Notwendigkeit, ausreichend Spielraum für spätere Änderungen der PAF-Prioritäten zu lassen;

    Aufbau des neuen Programms LIFE

    52.

    unterstützt den Rat, der die Bedeutung „aller Bestandteile [der LIFE-Verordnung]“ und die Notwendigkeit hervorgehoben hat, dem Programm LIFE im Finanzrahmen der EU Rechnung zu tragen, „wobei auch die Synergien mit anderen Finanzinstrumenten der EU, die zum Erreichen der Umweltziele der EU beitragen, zu berücksichtigen sind“ (7);

    53.

    fordert, LIFE formal oder darüber hinausgehend mit dem neuen gemeinsamen strategischen Rahmen zu verknüpfen;

    54.

    empfiehlt, das zukünftige Programm LIFE ähnlich der gegenwärtigen Struktur in folgenden drei Komponenten zu gliedern: LIFE Biologische Vielfalt (einschließlich des derzeitigen Teilbereichs von LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“), LIFE Umwelt und LIFE Verwaltungspraxis (einschließlich des derzeitigen Teilbereichs von LIFE+ „Information und Kommunikation“);

    LIFE Biologische Vielfalt

    55.

    fordert, den Teilbereich Biologische Vielfalt des zukünftigen Programms LIFE nicht auf Natura 2000 zu begrenzen, sondern ein weiter gefasstes Konzept von Biodiversität zugrunde zu legen; Biodiversität ist mittlerweile ein weiter Begriff, unter den auch Aspekte wie Ökosystemleistungen, grüne Infrastrukturen, gebietsfremde invasive Arten u.a. fallen. Zwar können viele dieser Aspekte unter Natura 2000 behandelt werden, das als Kernkonzept erhalten bleiben wird, allerdings werden einige Aspekte nur teilweise oder gar nicht abgedeckt; daher ist ein weiter gefasstes Konzept von Biodiversität vonnöten;

    56.

    weist darauf hin, dass es im Interesse der Finanzierung eines wesentlichen Anteils von Natura 2000 möglich sein sollte, auch wiederkehrende Aktivitäten des Standortmanagements durch LIFE zu finanzieren und nicht nur Projekte nach bewährten Verfahren oder innovative Projekte gemäß Artikel 3 der Verordnung LIFE+; im Interesse eines hohen Qualitätsniveaus der geförderten Projekte und Aktivitäten sollte das LIFE-Programm allerdings Mindeststandards für die Projektvorschläge, ihre Überwachung und die Bekanntmachung der Ergebnisse in der Öffentlichkeit enthalten;

    LIFE Umwelt

    57.

    schlägt vor, dass der Teilbereich Umwelt des neuen Programms LIFE auch weiterhin einen entscheidenden Anreiz für lokale und regionale Gebietskörperschaften bilden sollte, die freiwillig über die geltenden Rechtsvorschriften hinausgehen und innovative Technologien und Umweltlösungen anwenden wollen. Dieser Teilbereich könnte die Anfangsfinanzierung decken und so langfristigen Vorteilen den Weg ebnen (8);

    58.

    weist darauf hin, dass die Unterstützung durch das Programm LIFE aufgrund begrenzter Mittel nur in einer kleineren Anzahl von LRG weitergeführt werden kann, während die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes eine Herausforderung für die Mehrzahl der Gemeinden und Regionen darstellt. Eines der Kriterien für künftige LIFE-Projekte sollte daher ein hohes Übertragbarkeitspotenzial für auf den öffentlichen Sektor gerichtete Öko-Innovationen sein (9); eine weitere Priorität ist die Steigerung der Öffentlichkeitswirksamkeit des LIFE-Teilbereichs Umwelt;

    59.

    unterstreicht, dass der zukünftige LIFE-Teilbereich Umwelt auf mehr als nur einige Themenbereiche ausgerichtet sein sollte (10), sodass er offen für die einzigartigen Chancen und Herausforderungen der davon abgedeckten Orte ist. Bei der Zusammenstellung der Zuschlagskriterien sind sowohl die strategischen Ziele des Programms als auch die Prioritäten möglicher Begünstigter vor Ort zu berücksichtigen. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit könnten in LIFE für jedes Thema zweijährige Prioritäten gesetzt werden, die sich auf die Prioritäten der EU beziehen;

    60.

    ist der Ansicht, dass LIFE Umwelt auch Projekte des integrierten Umweltmanagements lokaler und regionaler Gebietskörperschaften unterstützen sollte, auch zur Umsetzung von Vorgaben noch vor dem Inkrafttreten von EU-Umweltvorschriften;

    61.

    nimmt die derzeitige Debatte über die Frage zur Kenntnis, ob das Festhalten an zwei getrennten Instrumenten zur Finanzierung von Öko-Innovationen (11), die beide durch die GD Umwelt verwaltet werden, zweckmäßig ist. Daher ruft der AdR die Europäische Kommission auf, diesem Aspekt in ihrer Folgenabschätzung des zukünftigen Programms LIFE nachzugehen, wobei sie berücksichtigen sollte, dass beide Instrumente derzeit verschiedenen Zwecken dienen und unterschiedliche Empfänger erreichen (12). Wie auch immer die Debatte ausgeht, sollte der Beschluss in jedem Fall dafür sorgen, dass die Gebietskörperschaften weiterhin zu den Begünstigten gehören, denn diese spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Verbreitung bewährter Praktiken, stehen in engem Kontakt mit der Allgemeinheit und sind daher zur Bewusstseinsbildung und zum Herbeiführen von Verhaltensänderungen imstande;

    LIFE Verwaltungspraxis

    62.

    fordert innerhalb des künftigen Teilbereichs LIFE Verwaltungspraxis auch die Förderung des Austauschs von Wissen über Durchführung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts, und zwar durch die Unterstützung von Netzen, von Weiterbildung und Projekten zum Austausch bewährter Praktiken auf europäischer Ebene, wie z.B. IMPEL oder das Projekt „Europäische Hauptstädte der Biodiversität“ im Rahmen von LIFE+ (13);

    63.

    ersucht darum, die Finanzierung für Umweltverbände unter dem Teilbereich LIFE Verwaltungspraxis zu überprüfen, um deren Beitrag zu einer ausgewogenen Einbindung der Interessenträger in den politischen Entscheidungsprozess der EU wirksamer zu unterstützen. Dazu gehört auch der Übergang von einjährigen zu mehrjährigen Betriebskostenzuschüssen sowie die Erhöhung der Zahl der Mitgliedstaaten, die an der Partnerschaft des jeweiligen Projekts teilhaben, um die nötige Vernetzung und Praxiserfahrung bereitzustellen;

    64.

    fordert die Europäische Kommission nochmals auf, zu prüfen, ob der Ansatz des Bürgermeisterkonvents „auf andere Schlüsselbereiche der europäischen Umweltpolitik ausgeweitet werden könnte, wie z.B. biologische Vielfalt, Abfall- und Wasserproblematik, Lärmbelästigung und Luftverschmutzung sowie Flächennutzung“ (14), wobei das Konzept des Bürgermeisterkonvents von energieeffizienten auf ressourceneffiziente und umweltfreundliche Städte mit Finanzierung durch das zukünftige Programm LIFE ausgeweitet wird;

    Größer angelegte Projekte

    65.

    befürwortet im Interesse einer verbesserten Wirksamkeit von LIFE und der Senkung der Verwaltungskosten den Vorschlag der Kommission bezüglich der möglichen Schaffung größer angelegter „integrierter LIFE-Projekte“ oder „LIFE-Aktionsprogramme“ als neuer Kategorie von LIFE-Projekten. Projekte dieser Art können zur Lösung vielfältiger Probleme dienen, insbesondere in den Bereichen Wasserwirtschaft, Natur und Bewahrung der Artenvielfalt sowie nachhaltige Ressourcennutzung und Abfallwirtschaft (15). Daneben sollten aber die traditionellen LIFE-Einzelprojekte beibehalten werden, da sie auch kleineren lokalen NRO, Interessenträgern und Behörden als Empfängern offenstehen;

    66.

    regt an, bei den integrierten Projekten Fördermöglichkeiten in einem bestimmten thematischen Rahmen oder in einem größeren geografischen Teilbereich einer Region oder eines Mitgliedstaats vorzusehen (z.B. Wiederherstellung von Feuchtgebieten in einem Flussgebiet, Schutz einer bedrohten Art entlang ihrer Wanderroute oder Entwicklung und Umsetzung von Standortmanagementplänen für sämtliche oder für gleichartige Natura-2000-Gebiete in einer Region innerhalb eines prioritären Aktionsrahmen für Natura 2000);

    67.

    schlägt vor, dass die integrierten Projekte einen Rahmen und Leitlinien für die Entwicklung einzelner LIFE- und anderer Projekte beinhalten könnten, darunter auch eine Aufstellung der geplanten Kombination europäischer, nationaler, regionaler, lokaler und privater Mittel für die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese Projekte können auch auf die Einrichtung stabiler Arbeitsgruppen aus Teams mehrerer Länder gerichtet sein, um die mittel- und langfristigen Resultate ähnlicher Erfahrungen mit früheren LIFE-Projekten zu analysieren und zu diesem Zweck eine Vernetzung durch Sitzungen, Kongresse, virtuelle Plattformen und andere Formen der Kommunikation herzustellen;

    68.

    dringt darauf, dass auf regionaler oder nationaler Ebene tätige Behörden, NRO und Interessenträger sowie aus diesen Akteuren gebildete Partnerschaften Empfänger integrierter Projekte sein können. Diese Projekte sollten eine längere Laufzeit (z.B. 5-10 Jahre) haben, in denen relevante LIFE-Einzelprojekte entwickelt und umgesetzt werden können;

    69.

    erkennt den Mehrwert solcher integrierter Projekte, vor allem dank der wichtigen Rolle, die die Regionen als potenzielle Hauptbegünstigte dadurch gewinnen, denn oft sind dieselben Behörden auch für die Mittel für die ländliche Entwicklung, die operationellen Programme der Strukturfonds und die zukünftigen prioritären Aktionsrahmen für Natura 2000 zuständig. Darüber hinaus sind solche Projekte eine gute Möglichkeit zur Erzielung von Komplementaritäten unter bestmöglicher Nutzung von LIFE als Katalysator: Sie schaffen eine strukturierte Beziehung zu anderen EU-Fonds und dienen der Entwicklung entsprechender Projektpipelines, wodurch sie deren weitaus größere Beiträge zum Erreichen der Umweltziele mobilisieren. Auf diese Weise ließe sich auch die gegenwärtig geringe Mittelausschöpfung der EU-Strukturfonds in den Bereichen biologische Vielfalt und Umwelt verbessern, mit der sich der AdR bereits in früheren Stellungnahmen beschäftigt hat (16);

    Territoriale Dimension des neuen Programms LIFE

    70.

    spricht sich dafür aus, im Rahmen des Programms LIFE+ auch zu berücksichtigen, dass der Schutz der biologischen Vielfalt häufig über die EU-Außengrenzen hinausreichen muss. Daher könnte in Betracht gezogen werden, gewisse Tätigkeiten auch auf die unmittelbaren Nachbarländer der EU auszudehnen;

    Maßnahmen im Bereich der Information, Verbreitung und Förderung

    71.

    hält die Ergebnisse der Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung, aus der hervorgeht, dass Behörden und Entwicklungsagenturen in allen drei Teilbereichen des Programms LIFE+ die größte Gruppe der Leistungsempfänger bilden, für zufriedenstellend (2007 und 2008 machten sie 42 % und im Teilbereich „Natur und Artenvielfalt“ bis zu 51 % der wichtigsten Leistungsempfänger aus) (17), und betont nachdrücklich, dass die aktive Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt gefördert werden muss;

    72.

    fordert eine bessere Informationspolitik auf nationaler Ebene, um den Kenntnisstand der potenziellen Teilnehmer über die Chancen, die das Förderprogramm LIFE+ eröffnet, zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollte unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und mit Blick auf die natürlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten die Informationspolitik dergestalt dezentralisiert werden, dass die nationalen Informationszentren ausgebaut und in Einzelfällen auch Informationskampagnen über das Programm auf regionaler Ebene gefördert werden;

    73.

    vertritt die Ansicht, dass das künftige Programm LIFE Betriebskostenzuschüsse für Netze lokaler und regionaler Gebietskörperschaften gewähren sollte, die sich aktiv dafür einsetzen, das Programm in den Regionen und Kommunen bekanntzumachen (18);

    74.

    betont, dass das neue Programm LIFE auch weiterhin Unterstützung für Kommunikations- und Informationsprojekte bereitstellt, wobei in erster Linie die Bildung sowie Projekte im Vordergrund stehen sollten, an denen lokale und regionale Gebietskörperschaften beteiligt sind und die bedeutende Auswirkungen auf EU-Ebene haben;

    75.

    stellt fest, dass stärker als bisher gezielte und somit wirksamere Kommunikationstätigkeiten in den Mittelpunkt eines jeden LIFE-Projekts gerückt werden sollten, um dadurch einen zusätzlichen Mehrwert zu erzielen. Insbesondere sollten derartige Tätigkeiten eher darauf abzielen, Kapazitäten aufzubauen und die wichtigsten Interessenträger zu schulen und einzubeziehen, als lediglich die Öffentlichkeit durch Broschüren und Schilder zu informieren;

    76.

    erinnert daran, dass die von Nichtregierungsorganisationen durchgeführten Initiativen zur Verbreitung von Informationen über das Programm LIFE+ bislang lediglich auf die Finanzierung der in Brüssel ansässigen europäischen NRO gerichtet waren. 2007 wurden in der gesamten EU auf diese Weise 30 Nichtregierungsorganisationen finanziert, 2008 waren es 33 und im Jahr darauf 32. Ungeachtet der Tatsache, dass die meisten von ihnen vernetzte Strukturen aufweisen, reicht das jedoch ganz offensichtlich nicht aus. Daher ist es sehr wichtig, die in den Mitgliedstaaten, insbesondere auf lokaler Ebene, tätigen Organisationen stärker zu unterstützen, denn gerade sie wissen in der Regel am besten, welche Bedürfnisse vor Ort bestehen;

    77.

    spricht sich dafür aus, dass die NRO - anstatt sich mit Antragstellung und Rechenschaftslegung auseinanderzusetzen - die Möglichkeit haben müssen, sich ganz auf ihre eigentliche Arbeit im Bereich Umweltschutz und auf ihre Informationstätigkeit zu konzentrieren, damit die von ihnen durchgeführten Informationskampagnen auch ihre Wirkung entfalten können. Des Weiteren wäre es zweckmäßig, wenn die Kommission bereit wäre, langfristige Vereinbarungen mit einer Laufzeit von mindestens zwei bis drei Jahren abzuschließen;

    78.

    verpflichtet sich, auch in Zukunft Informationen über die durch das Programm LIFE+ gebotenen Möglichkeiten zu verbreiten, die Teilnahme lokaler Antragsteller an diesem Programm zu fördern und weiterhin die Ansichten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas zu sammeln und der Kommission auf praktischen Erfahrungen beruhende Empfehlungen darüber vorzulegen, wie dieses Programm verbessert werden kann und wie die EU die Möglichkeit zur Entwicklung zusätzlicher Instrumente für den Bereich „Natur und Artenvielfalt“ neben dem neuen Instrument LIFE prüfen kann.

    Brüssel, den 1. Juli 2011

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  Das derzeit verwendete Instrument LIFE+ wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 614/2007, ABl. L 149 vom 9.6.2007 geschaffen.

    (2)  Europäische Kommission, GD Umwelt 2010: LIFE Focus„LIFE und die lokalen Gebietskörperschaften“.

    (3)  Nach Artikel 8 der Habitatrichtlinie. Europäische Kommission, LIFEnews feature 2010 „LIFE Nature and Biodiversity: what common future? (LIFE-Natur und biologische Vielfalt: Wie sieht die gemeinsame Zukunft aus?)“.

    (4)  Europäische Kommission, LIFEnews feature 2010 „LIFE Nature and Biodiversity: what common future? (LIFE-Natur und biologische Vielfalt: Wie sieht die gemeinsame Zukunft aus?)“.

    (5)  Bericht „Assessment of Territorial Impacts of the EU Life+ instrument“, zusammengestellt vom Sekretariat des Ausschusses der Regionen, Mai 2011.

    (6)  CdR 253/2004 fin.

    (7)  Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom 20. Dezember 2010 bezüglich der „Verbesserung der umweltpolitischen Instrumente“ (5302/11).

    (8)  CdR 164/2010 fin.

    (9)  RGRE 02/2011: Reaktion auf die Anhörung zu einem zukünftigen EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt.

    (10)  CdR 253/2004 fin.

    (11)  Teilbereich Umweltinnovation des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und Teilbereich Umweltpolitik und Verwaltungspraxis des Programms LIFE+.

    (12)  European Commission, LIFEnews feature 2010 „The evolution of LIFE Environment: past, present and future“.

    (13)  CdR 164/2010 fin, CdR 112/2010 fin.

    (14)  CdR 164/2010 fin.

    (15)  Bericht „Assessment of Territorial Impacts of the EU Life+ instrument“, s.o.

    (16)  CdR 112/2010 fin.

    (17)  SEK(2010) 1120 endg.

    (18)  RGRE 02/2011.


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