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Document 52010AR0373

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 — Innovationsunion“

    ABl. C 259 vom 2.9.2011, p. 19–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 259/19


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 — Innovationsunion“

    2011/C 259/04

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    bekräftigt seine Unterstützung für das Erreichen der Ziele für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bis 2020 und erkennt an, dass hierzu weiterhin in die allgemeine und berufliche Bildung investiert werden muss;

    weiß um die Bedeutung, ein Gleichgewicht zwischen Innovationen in Technologie, im Sozialwesen und im öffentlichen Sektor zu finden;

    weist darauf hin, dass das berufliche Kompetenzniveaus unbedingt gesteigert und auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abgestimmt werden muss;

    betont die Rolle, die die Hochschulpartnerschaften dabei spielen müssen, Forschungsergebnisse durch eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen auf den Markt zu bringen; verweist diesbezüglich auf die notwendige Unterstützung seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

    betont die Schlüsselrolle von Forschungseinrichtungen in wissensbasierten Innovationssystemen; befürwortet diesbezüglich das neue Konzept regionaler Partnereinrichtungen;

    betont das Potenzial der grenzübergreifenden Zusammenarbeit einschließlich Auslandsinvestitionen in der EU wie auch EU-Investitionen im Ausland;

    fordert die Regionen und die Mitgliedstaaten im Interesse einer vollständigen Ausnutzung der Hebelwirkung der Strukturfonds erneut auf, auf, im Einklang mit dem gemeinsamen europäischen strategischen Rahmen für Forschung und Innovation und den regionalen Strategien der intelligenten Spezialisierung sorgsam auf einen sinnvollen Gleichlauf zwischen den lokalen und regionalen Strategien, den Nationalen Reformprogrammen, den einzelstaatlichen strategischen Rahmenplänen und den operationellen Programmen, mit denen die europäische Kohäsionspolitik ausgeführt wird, zu achten.

    Berichterstatter

    Roger KNOX (UK/EA), Stellvertretender Provost des East Lothian Council

    Referenzdokument

    „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 — Innovationsunion“

    KOM(2010) 546 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    befürwortet die in der Mitteilung „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion“ dargelegte Absicht der Europäischen Kommission, sehr viel strategischer an die Innovation heranzugehen, also ein Konzept zu verfolgen, in dem Innovation ein übergeordnetes politisches Ziel ist, in dem ein mittel- bis langfristiger Ansatz verfolgt wird und die politischen Konzepte und Maßnahmen der EU, der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eng aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig verstärken;

    2.

    betont, dass für die Aufstellung regionaler Strategien intelligenter Spezialisierung zunächst die aussichtsreichsten komparativen Vorteile ermittelt werden müssen; unterstreicht gleichzeitig, dass einige Regionen in mehr als nur einem Bereich Spitzenleistungen erbringen könnten;

    3.

    begrüßt, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 12. Mai 2011 zur Innovationsunion ausdrücklich betont, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften essentielle Partner bei der Verwirklichung der Prioritäten der Innovationsunion sind. Sie sind die den Bürgern, Unternehmen, insbesondere KMU, und Bildungseinrichtungen nächste Ebene und somit in der Lage, einen Mix aus Politikinstrumenten zur Wissensförderung aufzustellen und zu koordinieren, der den regionalen und lokalen Gegebenheiten am besten entspricht;

    4.

    fordert eine klare und weithin akzeptierte Definition von Innovation und Exzellenz;

    5.

    unterstreicht die Notwendigkeit für ein besseres Verständnis der Rolle der Regionen nicht nur bei der Durchführung der EU-Politik, sondern auch bei der Entwicklung von Visionen und der Festlegung von Zielen;

    6.

    begrüßt den Verweis auf die „soziale Innovation“ einschl. Innovationen der öffentlichen Hand; anerkennt die oftmals herausragenden Anstrengungen des öffentlichen Sektors und der Sozialwirtschaft (Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Verbände und Stiftungen) in der gesamten EU, infolge der derzeit angespannten Lage der Staatshaushalte innovative Lösungen für ihre Arbeitsweise zu finden, um Bedürfnisse zu erfüllen, die vom Markt und von den herkömmlichen Unternehmensformen nicht berücksichtigt werden; fordert eine stärkere Berücksichtigung sozialer Innovationen in Finanzierungs- und Förderprogrammen wie dem Europäischen Sozialfonds, den Forschungsrahmenprogrammen und dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP);

    7.

    fordert, Möglichkeiten zu beleuchten, wie Territoriale Pakte zur Verwirklichung der Hauptprioritäten der Innovationsunion eingesetzt werden können, und betont die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen den für die Innovationsunion verantwortlichen Akteuren und dem Ausschuss der Regionen;

    8.

    betont die wesentliche Rolle von Umweltinnovationen und stimmt der Forderung des Europäischen Parlaments nach Annahme eines ehrgeizigen Aktionsplans für Umweltinnovationen zu, in dem Maßnahmen für die Einführung von Umweltinnovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette vorgeschlagen werden einschließlich des Designs, und eine Erhöhung der Mittel für Initiativen in diesem Bereich durch das Wettbewerbs- und Innovationsprogramm (CIP);

    9.

    bedauert, dass die Vorlage der Leitinitiative „Innovationsunion“ nicht mit einer Folgenabschätzung der budgetären Auswirkungen der darin vorgeschlagenen Maßnahmen einhergegangen ist;

    10.

    begrüßt die Kommissionsmitteilung „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010) 553 endg.) und ihr Begleitdokument (SEK(2010) 1183), in denen die regionale Dimension der Leitinitiative „Innovationsunion“ beleuchtet wird;

    11.

    ist der Auffassung, dass angesichts der 34 vorgeschlagenen Selbstverpflichtungen Prioritäten für die Maßnahmen in der Innovationsunion festgelegt werden sollten, um die Umsetzung voranzutreiben, konkrete Ergebnisse zu erzielen und der Dringlichkeit der Maßnahmen Nachdruck zu verleihen; schlägt diesbezüglich folgende Bereiche als prioritär vor: (a) Synergien zwischen Kohäsions- und Innovationspolitik, (b) Innovationspartnerschaften unter Anerkennung der Bedeutung der Regionen, (c) wissensbasierte und intelligente Spezialisierung sowie (d) Vermarkten von Ideen;

    12.

    möchte die Kommission insbesondere auf die Lage von Innovatoren und einzelnen Erfindern aufmerksam machen, die außerhalb des Kontexts einer Universität oder Hochschule, eines größeren Unternehmens oder einer Behörde, einer öffentlichen Verwaltung bzw. eines öffentlichen Unternehmens tätig sind. In der weiteren Arbeit in diesem Bereich sollten Strategien aufgestellt werden, über die Innovatoren und einzelne Erfinder gefördert werden können und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, zu gleichen Bedingungen an den EU-Mitteln teilzuhaben.

    In Bezug auf Synergien zwischen Kohäsions- und Innovationspolitik

    13.

    stimmt mit dem Rat und dem Europäischen Parlament darin überein, dass Synergien zwischen der Forschungs- und Innovationspolitik und der Kohäsionspolitik der EU gestärkt werden müssen;

    14.

    fordert unter angemessener Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten eine Verbesserung von Kohärenz Harmonisierung und Komplementarität der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik;

    15.

    fordert die Regionen und die Mitgliedstaaten im Interesse einer vollständigen Ausnutzung der Hebelwirkung der Strukturfonds erneut auf, auf, im Einklang mit dem gemeinsamen europäischen strategischen Rahmen für Forschung und Innovation und den regionalen Strategien der intelligenten Spezialisierung sorgsam auf einen sinnvollen Gleichlauf zwischen den lokalen und regionalen Strategien, den Nationalen Reformprogrammen, den einzelstaatlichen strategischen Rahmenplänen und den operationellen Programmen, mit denen die europäische Kohäsionspolitik ausgeführt wird, zu achten (1);

    16.

    bekräftigt, dass die Kohäsionspolitik die Innovationstätigkeit in den Regionen in besonderer Weise unterstützt; deshalb kann der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auch zur finanziellen Unterstützung von Gründerzentren und Wissenschaftsparks (Infrastruktur und Verkehrsanbindungen) herangezogen werden. Für KMU sind vor allem Industriecluster von Nutzen, da sie das Umfeld für Kontakte zu Universitäten und Großunternehmen bieten und den KMU den Zugang zu internationalen Handelsnetzen ermöglichen (2);

    17.

    sieht im Hinblick auf die Leitinitiative „Innovationsunion“ die Möglichkeit, eine bessere Arbeits- und Aufgabenverteilung zwischen der auf Exzellenz ausgerichteten Förderung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung auf europäischer Ebene und der Innovationsförderung auf dezentraler Ebene zu erreichen, um so regionale Kompetenzen zu entwickeln und die notwendige Breitenwirkung zu entfalten. Anzuerkennen gilt es zudem das Potenzial der auf lokaler und regionaler Ebene operierenden Einrichtungen, die Forschungsarbeit auf international bedeutsamen Spezialgebieten leisten, und andererseits auch das Potenzial, das sich aus der Anerkennung praxisnaher Innovationen unter anderem in den Unternehmen ergibt. So könnte die notwendige Breitenwirkung zur Förderung der Leitinitiative auf den unterschiedlichen regionalen Ebenen erreicht werden;

    18.

    ist der Ansicht, dass die Herausforderung darin besteht zu ermitteln, welche Aspekte der Innovation durch integrierte territoriale Entwicklungspläne umgesetzt werden können;

    19.

    spricht sich erneut gegen die Einrichtung eines einzigen monothematischen Innovationsfonds aus, in dem ausgehend von den insbesondere im Rahmen der Strukturfonds bereitgestellten Mitteln alle Finanzinstrumente der EU für Innovationen zusammengefasst würden, da diese Mittelübertragung zu einem Nettoverlust an Mitteln für Innovationen führen könnte. Darüber hinaus könnte die Einbindung von Innovationsvorhaben in die dezentralisierten Entwicklungsstrategien in Frage gestellt werden;

    20.

    schlägt ein mögliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen der Innovations- und der Kohäsionspolitik der EU vor: im Rahmen der Kohäsionspolitik können die Innovationsaspekte gefördert werden, die am engsten mit der allgemeinen nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung eines bestimmten Gebiets verbunden sind, beispielsweise Cluster, wohingegen die Aspekte der Innovationspolitik, die sich per definitionem nicht territorial eingrenzen lassen, über thematische EU-weit zugängliche EU-Fonds und nicht über Globalzuschüsse für die Regionen im Rahmen der Kohäsionspolitik umgesetzt werden sollten;

    21.

    ist sich darüber im Klaren, dass die Forschungs- und Innovationslandschaft in Europa sehr vielfältig ist, und fordert eine Kombination politischer Maßnahmen, mit der sowohl Exzellenz als auch Zusammenhalt in den europäischen Regionen wirksam gefördert werden; versteht außerdem, dass Innovation sich gleichermaßen auf neue Arbeitsmethoden und Wege zur Erbringung von Dienstleistungen wie auch auf die Entwicklung neuer Produkte beziehen kann; plädiert dafür, dass verstärkt überprüft werden sollte, was es bereits gibt und wie es weiter verbessert werden könnte; betont die Notwendigkeit, mehr Chancen für Innovation zu schaffen und diese stärker anzuerkennen, insbesondere an der Basis und in abgelegenen Regionen, indem dort der Zugang zu Wissen und Kommunikation durch verbesserte physikalische und virtuelle Strukturen erleichtert wird;

    22.

    bekräftigt, dass die nächsten Programme für Forschungs- und Innovationsfinanzierung größere Synergien mit Programmen zur Entwicklung regionaler Kapazitäten und zur Erleichterung der Teilnahme der Regionen an F&E-Aktivitäten als Teil des gemeinsamen strategischen Rahmens bewirken könnten; aufbauend auf dem Grundsatz von Forschungs- und Innovationsexzellenz könnte dies beispielsweise u.a. durch die Schaffung von Möglichkeiten zur Einbeziehung kompetenter Partner aus Regionen mit Forschungsrückständen in Projekte und Programme unter der Leitung ihrer bekannteren, in der Spitzenforschung tätigen Fachkollegen durch Mentoring-Programme o.Ä. erfolgen; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die lokalen und regionalen Träger „Kompetenzzentren“, die mit „Spitzenleistungszentren“ vernetzt sind, fördern können; fordert diesbezüglich die Verbreitung und den Austausch bewährter Verfahren;

    23.

    bekräftigt außerdem seine Bereitschaft, einen koordinierten Einsatz des 7. Forschungsrahmenprogramms und seiner Nachfolgeprogramme, der Strukturfonds, des Programms Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Fischereifonds (EFF) sicherzustellen, da dies für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Synergien zwischen der Kohäsions-, der Industrie-, der Forschungs-, der Hochschul- und der Innovationspolitik auf nationaler und regionaler Ebene von wesentlicher Bedeutung ist (3);

    24.

    begrüßt Bemühungen zur Vereinfachung der Verfahren sowie die Veröffentlichung eines praktischen Leitfadens für Fördermöglichkeiten der EU (4); begrüßt insbesondere die kontinuierlichen Bemühungen darum, dass einzelne Projektetappen in einem übergreifenden Ansatz aus unterschiedlichen Programmen finanziert werden können; würde die Weiterentwicklung dieses Leitfadens zu einem umfassenden, aber dennoch leicht zugänglichen digitalen Tor zu Informationen und Ressourcen betreffend die einschlägigen Forschungs- und Innovationsprogramme begrüßen;

    25.

    befürwortet den Vorschlag des Europäischen Parlaments, eine einheitlichen Anlaufstelle zu schaffen, bei der KMU, Forscher, Hochschulen, Forschungszentren, Regionen, Unternehmen usw. europäische, nationale, regionale und lokale Fördermittel für Forschung und Innovation beantragen können; betont, dass ein derartiger Vorschlag auf EU-Ebene auch auf regionale und lokale Ebene umgelegt werden müsste;

    In Bezug auf Innovationspartnerschaften (EIP)

    26.

    unterstützt das Konzept, die gesamte Innovationskette - von der Wissensgenerierung bis zur wirtschaftlichen Verwertung („from research to retail“) - zu berücksichtigen;

    27.

    betont, dass die Europäischen Innovationspartnerschaften zu einem stringenteren Konzept beitragen sollen, ohne sich jedoch als weiteres Instrument in die unzähligen bestehenden Instrumente einzureihen; bekräftigt die Standpunkte, die er in seiner vor Kurzem verabschiedeten Stellungnahme zur Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen vertreten hat (5), insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, neben der Einbeziehung von in der Forschung rückständigen Regionen die Instrumente zur Forschungsförderung zu konsolidieren, den Auf- und Ausbau von Forschungskapazitäten und Nutzungsmöglichkeiten in der gesamten EU, und die Gewährleistung, dass bei den neuen Instrumenten die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Wissenschaft, technischer Entwicklung und Vermarktung berücksichtigt werden;

    28.

    begrüßt die Pilotpartnerschaft „Aktives und gesundes Altern“, sieht den weiteren Partnerschaften mit Interesse entgegen und fordert seine Einbindung in Themen, die die lokalen und regionalen Gebietkörperschaften betreffen; merkt an, dass die Governance dieser Pilotpartnerschaft für deren erfolgreiche Durchführung aufmerksam verfolgt werden muss, da das „gesunde Altern“ ein breites Spektrum von Organisationen und Themenbereichen betrifft;

    29.

    drängt auf die Ingangsetzung der Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte“ / Intelligente Regionen, da einschlägige rasche und relevante Entwicklungsmaßnahmen benötigt werden, um mit neuen und unkonventionellen Lösungen auf die Wirtschaftskrise und den Klimawandel reagieren zu können und diese in den Städten zur Anwendung zu bringen. Besonders wichtig ist, die Zusammenarbeit der Pionierunternehmen und -institutionen zu stärken und diese mit entsprechenden Ressourcen auszustatten, sodass die Ergebnisse auch für die Nutzung in anderen Regionen effizient verfügbar gemacht werden können;

    30.

    fordert die Einbindung der lokalen und regionalen Interessenträger in die Gestaltung, Umsetzung und Verwaltung der Europäischen Innovationspartnerschaften; warnt jedoch, dass dies nicht zu einer Zunahme des bereits bestehenden, umfangreichen und oftmals verwirrenden Angebots an Informations- und Diensteanbietern führen darf (wie Plattformen und Foren für Wirtschaftskontakte, Wissensbörsen usw.); weist außerdem darauf hin, dass es für Hochschulen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen aufgrund mangelnder Klarheit immer schwerer werden könnte, die beste Vorgehensweise abzuschätzen; zeigt sich ferner besorgt, dass die Einrichtung zusätzlicher regionaler Strukturen einen noch schärferen Wettbewerb um begrenzte und abnehmende Ressourcen auslösen könnte;

    31.

    betont das Potenzial der grenzübergreifenden Zusammenarbeit einschließlich Auslandsinvestitionen in der EU wie auch EU-Investitionen im Ausland; hebt die Bedeutung geeigneter Rahmenbedingungen hervor; und weist darauf hin, dass die Vergegenwärtigung des globalen Wesens von Innovation die grenzübergreifende Dimension von Innovation verdeutlichen würde;

    32.

    unterstreicht diesbezüglich die potenzielle Rolle von Mechanismen wie EVTZ und Territorialen Pakten;

    33.

    verweist auf die zahlreichen bereits bestehenden lokalen und regionalen Partnerschaften für Innovations- und Wissensaustausch, an der sich oftmals die Gebietskörperschaften, die Hochschulen und die Unternehmen vor Ort beteiligen; betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Hochschulen, u.a. durch Initiativen für die Bündelung von Forschungsanstrengungen und die Teilnahme an Forschungsvorhaben;

    34.

    unterstreicht, dass derartige Innovationspartnerschaften im Sinne von Partnerschaft und intelligenter Spezialisierung regionale Innovationsprogramme konzipieren und verwalten könnten, die aus den Strukturfonds finanziert werden (eventuell durch die Übertragung von Befugnissen seitens der Verwaltungsbehörde) – dabei sollen die Verwaltungsbehörden über geänderte Bestimmungen die Möglichkeit erhalten, Befugnisübertragungen nutzen zu können; betont, dass es mit derartigen neuen Lösungen möglich ist, Forschungsergebnisse auf lokaler und regionaler Ebene bedeutend schneller verfügbar zu machen. Die einschlägigen Interessenträger müssen angemessen in die Gestaltung, Umsetzung, Verwaltung und Bewertung derartiger Partnerschaften eingebunden werden müssen, damit ihren besonderen Bedürfnissen nach Möglichkeit Rechnung getragen werden kann;

    In Bezug auf wissensbasierte und intelligente Spezialisierung

    35.

    bekräftigt seine Unterstützung für das Erreichen der Ziele für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation bis 2020 und erkennt an, dass hierzu weiterhin in die allgemeine und berufliche Bildung investiert werden muss, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit (6);

    36.

    betont die strategische Bedeutung für Europa, das Innovationskonzept in das Bildungssystem aufzunehmen;

    37.

    hält erneut fest, dass im Zuge der anhaltenden Wirtschaftkrise bereits tausende von Arbeitnehmern in den EU-Staaten ihre Jobs verloren haben. Durch das Aufkommen von neuen Märkten und der Abwanderung von Unternehmen in billig produzierende Länder wird dieser Effekt noch verstärkt. Damit Innovation nicht zu Nettoverlusten bei Arbeitsplätzen führt, muss unbedingt das berufliche Kompetenzniveau aller Arbeitnehmer gesteigert und auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abgestimmt werden (7);

    38.

    unterstreicht diesbezüglich, dass die Anpassung der Unternehmens- und Beschäftigungsinfrastruktur mit Innovationen in den Bereichen Produkte, Dienstleistungen und Umsetzung Schritt halten muss, damit die Bevölkerung vor Ort auch von lokalen Innovationen profitieren kann;

    39.

    betont die Rolle, die die Hochschulpartnerschaften dabei spielen müssen, Forschungsergebnisse durch eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen auf den Markt zu bringen; verweist diesbezüglich auf die notwendige Unterstützung seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, mit denen die Hochschulen partnerschaftlich zusammenarbeiten; unterstreicht außerdem, dass die Forschung im weitesten Sinne des Wortes und nicht nur als Plattform für Produktentwicklung gesehen werden sollte; betont ferner, dass die Forscher ermutigt werden müssen, ihre Arbeit einer breiteren Öffentlichkeit näherzubringen, und die Öffentlichkeit in die Gestaltung und Konzipierung von Projekten sowie insbesondere die Verbreitung der Ergebnisse eingebunden werden muss;

    40.

    hebt hervor, dass die Festlegung einer intelligenten Spezialisierung für einen bestimmten Bereich nicht nur von der Bewertung der Stärken und Schwächen einer Region selbst, sondern auch den Gefahren und Chancen für die anderen Regionen und Kontinente abhängt. Daher ist ein umfassender Überblick über weltweite Entwicklungen in potenziell interessanten Bereichen von Nöten; gibt außerdem zu bedenken, dass mögliche spontane, vom Markt ausgehende Entwicklungen in einer Region nicht unterdrückt werden sollten, nur weil sie nicht zu den ermittelten Prioritäten dieser Region zählen;

    41.

    warnt vor jedweder Absicht, die intelligente Spezialisierung als Möglichkeit zu nutzen, Gebietskörperschaften, die bereits führend in diesem Bereich sind, vorrangig zu fördern und andere Gebiete nicht oder ungenügend zu unterstützen. Dies würde dem Grundprinzip des territorialen Zusammenhalts in der EU widersprechen. Daher muss das Innovationsniveau der europäischen Regionen kartiert werden, damit die dadurch aufscheinenden Regionen mit Entwicklungsrückstand über Ad-hoc-Mittel gefördert und zu den innovationsfreudigsten Regionen aufschließen können. Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Regionen könnte etwa durch die Schaffung von Verfahren gefördert werden, mit deren Hilfe die weniger entwickelten Regionen das von ihnen benötigte Forschungs- und Umsetzungswissen beispielsweise unter Nutzung der Strukturfonds europaweit von verschiedenen Orten beziehen und nutzen können;

    42.

    betont die Schlüsselrolle von Forschungseinrichtungen in wissensbasierten Innovationssystemen; befürwortet diesbezüglich das neue Konzept regionaler Partnereinrichtungen und Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen und erkennt ihr Potenzial für eine ausgewogenere Entwicklung des europäischen Forschungsraums, indem kleinere oder weniger erfahrene Regionen und Länder in wettbewerbsfähige Forschung und Innovation eingebunden werden (8);

    43.

    hebt hervor, dass die Weiterentwicklung virtueller Infrastruktur auf der Grundlage von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für ganz Europa und insbesondere für die Verbesserung der Verbindungen zwischen geografisch verstreuten und besonders abgelegenen Gebieten wie Inseln und Regionen in äußerster Randlage von grundlegender Bedeutung ist;

    44.

    fordert die Teilnahme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am Forum für intelligente Spezialisierung;

    45.

    fordert außerdem, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Überarbeitung der aus den Strukturfonds kofinanzierten operationellen Programme eingebunden werden und ihren Anliegen in den nationalen Reformprogrammen angemessen Rechnung getragen wird;

    46.

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die operationellen Programme an die Prioritäten der EU-2020-Strategie anzupassen, und fordert eine Ausrichtung auf weniger Prioritäten und die praktische Durchführung, wobei die Gegebenheiten in den einzelnen Regionen zu berücksichtigen sind;

    47.

    unterstützt in der Hoffnung, dass der Fortschritt auf längere Sicht mit einem einzigen, international vergleichbaren Indikator gemessen wird, die Entwicklung eines Systems integrierter Indikatoren (im Sinne der Forderung des Europäischen Parlaments), möglichst unter Einbeziehung des Innobarometers für öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen; betont, dass diese Indikatoren so einfach wie möglich gestaltet werden sollten, wobei die reiche Vielfalt der europäischen Regionen berücksichtigt werden muss; ersucht darum, über die vorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf ein solches System informiert und in diese Arbeiten eingebunden zu werden;

    In Bezug auf die Vermarktung von Ideen

    48.

    weiß um die Bedeutung, ein Gleichgewicht zwischen Innovationen in Technologie, im Sozialwesen und im öffentlichen Sektor zu finden. Von besonderer Bedeutung ist die Förderung gesellschaftlicher Innovationen, durch die die angestrebten funktionalen und strukturellen Änderungen erreicht werden, indem die verschiedenen Innovationsfelder – z.B. die Entwicklung von Technologie, Kunst und Design, Kultur und kulturelles Erbe und Dienstleistungen – mit den eigenen Tätigkeiten der Nutzer verbunden werden;

    49.

    begrüßt in Anbetracht ihrer potenziellen Rolle zur Verknüpfung von Kreativität und Innovation den in der Mitteilung enthaltenen Verweis auf die Kultur- und Kreativwirtschaft; unterstreicht in Bezug auf Innovationsverbesserung und -förderung die Bedeutung kreativer Überlegungen zu der Frage, wie bislang voneinander abgeschottete Forschungsdisziplinen zusammengebracht werden können, um möglicherweise neue Ideen anzustoßen;

    50.

    weist darauf hin, dass Innovationen immer komplexer und systemischer werden. Neben der Tatsache, dass sie als Ergebnis von Forschungstätigkeiten entstehen, entspringen sie nunmehr auch immer öfter der Nachfrage und Chancen und bieten Lösungen für reale Probleme und die großen gesellschaftliche Herausforderungen. Bei der Umsetzung der Innovationsunion müssen Politiker und Forscher aktiv ermutigt werden, neue, offene Innovationskonzepte zu erarbeiten, die Situationen zum Nutzen aller Interessenträger schaffen und dabei bestehende Ressourcen ungeachtet ihres Ursprungs mobilisieren;

    51.

    anerkennt die umfangreiche Kaufkraft des öffentlichen Beschaffungswesens, die sich auf 17 % des EU-27-BIP beläuft, und seine entscheidende Rolle als Innovationsmotor und geeignete Triebfeder zur Erhöhung der (sozialen, ökologischen usw.) Standards;

    52.

    befürwortet die Mitwirkung von Unternehmen und Regierungen in Innovationsfördermechanismen; warnt jedoch vor den möglichen Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, wenn ausschließlich der öffentliche Sektor als führender Verbraucher für noch nicht bewährte Produkte und Dienste auftritt und die damit verbundenen Risiken trägt;

    53.

    begrüßt die Initiative zum Austausch bewährter Verfahren für innovative Beschaffungsmärkte;

    54.

    bringt jedoch seine Sorge darüber zum Ausdruck, welche Auswirkungen die Anforderung an die Mitgliedstaaten und Regionen, Mittel für die vorkommerzielle Auftragsvergabe und für öffentliche Aufträge für innovative Produkte und Dienstleistungen vorzusehen, auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben könnte. Interessierte Regionen sind u.a. durch finanzielle Anreize und ausreichend flexible Lösungen zu Pilotprojekten zu ermutigen;

    55.

    fordert eine enge Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Vorbereitung der Rechtsakte und Programme für Forschung, Demonstration und Finanzierung innovativer öffentlicher Dienstleistungen und eines innovativen öffentlichen Beschaffungswesens;

    56.

    ist der Meinung, dass ein sinnvolles Kriterium für die Strukturierung der territorialen Dimension der Innovationsunion die Unterscheidung zwischen einerseits den Spitzeninnovations- und Exzellenzprogrammen, die aufgrund ihrer Wesensart mit thematischen Innovationsprogrammen gefördert werden müssen, und andererseits der praxisorientierten, marktreifen Innovation ist, die im Rahmen von lokalen und regionalen Innovationspartnerschaften mit dem Privatsektor getragen werden kann; schlägt vor, den Anfang bei der marktreifen Innovation zu machen, die schneller Ergebnisse zeitigen und zu unmittelbaren Vereinbarungen zwischen Interessenträgern auf lokaler Ebene dürfte;

    57.

    weist darauf hin, dass die für die öffentliche Beschaffung zuständigen Beamten gemäß EU-Vergaberichtlinie jetzt schon über geeignete Auswahlkriterien den Ankauf innovativer Produkte und Dienstleistungen fördern dürfen; die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren zahlreiche Orientierungshilfen zu diesem Thema gegeben, u.a. zur vorkommerziellen Auftragsvergabe;

    58.

    hält fest, dass die Europäische Kommission Bedenken bezüglich der erheblichen Hindernisse für die Nutzung von Auswahlkriterien für ein innovatives Beschaffungswesen hegt und ihrerseits die Verbreitung innovationsfreundlicher Verfahren für die öffentliche Beschaffung fördert;

    59.

    warnt allerdings, dass die EU-Vergaberichtlinien oftmals inkohärent sind und für zusätzliche bürokratische Hürden zu den einzelstaatlichen Vorschriften sorgen, wobei die Grenzen der im Vertrag verankerten Zuständigkeiten und des Subsidiaritätsprinzips oftmals ausgereizt werden, indem Vergabekriterien für Bereiche festgelegt werden, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Diese werden außerdem häufig an Rechtsvorschriften gebunden, zu denen sie keinen unmittelbar ersichtlichen Bezug haben, oder von verschiedenen Kommissionsdienststellen vorgeschlagen;

    60.

    bekräftigt die Forderung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nach Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Kohärenz sowie einer zentralen, für alle Kommissionsdienststellen gleichermaßen geltenden Formulierung aller EU-Vergabevorschriften als Voraussetzung für jedweden zusätzlichen Vorschlag zum Beschaffungswesen im Zusammenhang mit der Innovationsunion;

    61.

    betont, dass der Zugang von KMU zu Finanzierungsprogrammen erleichtert werden muss, um ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben zu erleichtern. Aufgrund der komplexen und unterschiedlichen Vorschriften für die laufenden Programmen sind KMU oftmals von der Teilnahme ausgeschlossen, da sie weder die Voraussetzungen noch die Zeit mitbringen, um die Chancen, die diese Programme bieten, zu analysieren; unterstützt ausdrücklich die wichtige Rolle der KMU bei der Innovationsförderung;

    62.

    begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines gemeinsamen strategischen Rahmens für alle EU-Fonds mit territorialer Dimension (Kohäsionsfonds, EFRE, ESF, ELER und EFF); fordert mehr Kohärenz mit dem vorgeschlagenen neuen gemeinsamen strategischen Rahmen für Innovation;

    63.

    befürwortet ausdrücklich, dass der gemeinsame strategische Rahmen auch Synergien mit „thematischen“ EU-Fonds umfasst, sofern sie eine territoriale Dimension aufweisen, beispielsweise die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums durch Breitbandanschlüsse, der Verkehrsfonds der TEN-V, Forschungsinitiativen oder neue „thematische“ Initiativen auf lokaler Ebene wie „Intelligente Städte“;

    64.

    betont erneut, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen häufig sehr komplex sind, und fordert, dass im Zuge ihrer für 2011 geplanten Überarbeitung klargestellt wird, welche Arten von Innovation gefördert werden können; merkt an, dass eine derartige Klarstellung Chancen für die Förderung innovativer Unternehmen in bestimmten Bereichen eröffnen könnte;

    65.

    pflichtet der Forderung der Fachleute bei, beim EU-Innovationsprogramm den Verwaltungsaufwand zu verringern, indem die Zahl an offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erhöht wird und feste Termine für die Veröffentlichung der Aufforderungen festgelegt werden, da die Fachleute der Überzeugung sind, dass durch derartige Maßnahmen die Planbarkeit für die Bewerber erhöht und die Verwaltungskosten verringert würden; verweist diesbezüglich darauf, dass der Verwaltungsaufwand absehbar sein muss;

    66.

    fordert ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen etwaigen Risiken und den Kontrollkosten in den EU-Programmen, da dies oftmals zu einem Kontroll-Übermaß führt, fordert einen verhältnismäßigen Audit- und Berichterstattungsmechanismus, z.B. für die Stellen, die nachweislich über ein robustes Verwaltungs- und Berichterstattungsverfahren verfügen; fordert außerdem ein auf „Wissenschaft und Technik“ bzw. „Wissenschaft und Innovation“ gestütztes Konzept, das sich an sachgerechten wissenschaftlichen/technischen Qualitätskriterien orientiert, anstelle sich auf die Ordnungsmäßigkeit der geltend gemachten Ausgaben zu konzentrieren, wie das für die meisten EU-Programme noch stets der Fall ist (9);

    Brüssel, den 30. Juni 2011

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  CdR 118/2006 fin.

    (2)  CdR 157/2009 fin.

    (3)  CdR 157/2009 fin.

    (4)  CdR 230/2010 fin.

    (5)  CdR 230/2010 fin.

    (6)  CdR 231/2010 fin.

    (7)  CdR 85/2009 fin.

    (8)  ESFRI „European Roadmap for Research Infrastructures Implementation Report“ 2009.

    (9)  CdR 230/2010 fin.


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