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Document 62011TN0248

Rechtssache T-248/11: Klage, eingereicht am 12. Mai 2011 — International Engine Intellectual Property Company/HABM (PURE POWER)

ABl. C 211 vom 16.7.2011, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 211/28


Klage, eingereicht am 12. Mai 2011 — International Engine Intellectual Property Company/HABM (PURE POWER)

(Rechtssache T-248/11)

2011/C 211/60

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: International Engine Intellectual Property Company, LLC (Warrenville, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt C. Thomas und Rechtsanwältin B. Reiter)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Februar 2011 in der Sache R 2310/2010-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen;

einen Termin für eine mündliche Verhandlung festzulegen, falls das Gericht ohne eine solche keine Entscheidung treffen kann.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PURE POWER“ für Waren der Klasse 12.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Abs: 2 der Verordnung des Rates Nr. 207/2009 sowie gegen allgemeine Grundsätze des Markenrechts, weil die Beschwerdekammer festgestellt habe, dass die angemeldete Marke im Hinblick auf die Waren, für die eine Eintragung begehrt werde, beschreibenden Charakters und ohne Unterscheidungskraft sei.


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