Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011XG0615(01)

    Mitteilung des Ministers für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    ABl. C 174 vom 15.6.2011, p. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.6.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 174/11


    Mitteilung des Ministers für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation des Königreichs der Niederlande gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    2011/C 174/07

    Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation gibt bekannt, dass für ein als „De Kempen“ bezeichnetes Gebiet eine Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist.

    Das Gebiet liegt in den Provinzen Noord-Brabant und Zeeland und ist wie folgt begrenzt:

    a)

    Durch die Geraden zwischen den Punktepaaren 1-2, 2-3, 3-4, 4-5 und 5-6;

    b)

    weiter durch die Gerade vom Punkt 6 über den Punkt 7 bis zu dem Punkt, wo diese Linie die Landesgrenze schneidet;

    c)

    weiter ab dem unter b angegebenen Schnittpunkt der Landesgrenze bis zum Schnittpunkt mit der Geraden vom Punkt 9 über den Punkt 8;

    d)

    weiter von dem unter c angegebenen Schnittpunkt der Geraden über den Punkt 8 bis zum Punkt 9;

    e)

    weiter durch die Geraden zwischen den Punktepaaren 9-10, 10-11, 11-12, 12-13, 13-14 und 14-1.

    Die belgischen Enklaven im niederländischen Hoheitsgebiet sind nicht Teil des oben beschriebenen Gebiets.

    Die Koordinaten dieser genannten Punkte sind:

    Punkt

    X

    Y

    1

    84910,00

    407960,00

    2

    115338,00

    394385,00

    3

    115338,00

    390264,00

    4

    130074,00

    390264,00

    5

    151430,00

    375600,00

    6

    161200,00

    368960,00

    7

    161687,62

    367888,20

    8

    88243,54

    386478,77

    9

    71645,00

    402275,00

    10

    67600,00

    403630,00

    11

    65910,00

    406575,00

    12

    67295,00

    407795,00

    13

    74125,00

    405795,00

    14

    77895,00

    405370,00

    Die Position dieser Punkte wird in Form von geografischen Koordinaten angegeben, die nach dem System des niederländischen Katasteramts Rijksdreihoeksmeting (RD) berechnet werden.

    Die Oberfläche beträgt gemäß dieser Gebietsbeschreibung 1 042 km2.

    Der Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation fordert hiermit zur Beantragung einer konkurrierenden Genehmigung zum Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen für das durch die vorstehend angegebenen Punkte und Koordinaten begrenzte Gebiet unter Verweis auf die oben genannte Richtlinie und Artikel 15 der Bergbauverordnung (Mijnbouwregeling) (Staatsblad 2002, Nr. 542) auf.

    Für die Erteilung der Genehmigung ist das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation zuständig. Die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 und in Artikel 6 Absatz 2 der oben genannten Richtlinie festgelegten Kriterien, Bedingungen und Auflagen sind im Bergbaugesetz (Mijnbouwwet) (Staatsblad 2002, Nr. 542) näher ausgeführt.

    Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Union eingereicht werden und sind an folgende Anschrift zu richten:

    De minister van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie

    ter attentie van de heer P. Jongerius, directie Energiemarkt

    ALP A/562

    Bezuidenhoutseweg 30

    Postbus 20101

    2500 EC Den Haag

    NEDERLAND

    Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

    Über die Anträge wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden.

    Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer +31 703797762 (Kontaktperson: Herr E. J. Hoppel).


    Top