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Document C2011/174/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/18/11 — Programm Jean Monnet — Schwerpunktaktivität 1 — Informations- und Forschungsaktivitäten „Über die EU in der Schule lernen“

ABl. C 174 vom 15.6.2011, p. 8–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/8


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/18/11

Programm Jean Monnet — Schwerpunktaktivität 1

Informations- und Forschungsaktivitäten „Über die EU in der Schule lernen“

2011/C 174/06

1.   Einführung/Hintergrund

Der allgemeine Wissensstand über die Europäische Union, ihre Politik und Institutionen ist unzureichend, da der Großteil der Bevölkerung keine oder nur geringe Kenntnisse bzw. Informationen über die EU hat. Dies gilt insbesondere für junge Menschen und spiegelt sich in der geringen Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 wider.

Die Initiative „Über die EU in der Schule lernen“, ist die spezifische Antwort der Europäischen Kommission auf ein Ersuchen des Europäischen Parlaments, laut dem das Programm für lebenslanges Lernen „Maßnahmen zur Förderung der politischen Bildung (Unterricht und Lernen) im Bereich demokratische europäische Bürgerschaft, einschließlich Studien über Europa und die Europäische Union, an den Sekundarschulen in den Mitgliedstaaten enthalten“ sollte (1).

Das Programm für lebenslanges Lernen (2), genauer gesagt das Programm Jean Monnet (Schwerpunktaktivität 1), bildet hierfür die Rechtsgrundlage.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur („die Agentur“), die aufgrund der ihr von der Europäischen Kommission („die Kommission“) übertragenen Befugnisse handelt, ist für die Verwaltung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig.

2.   Ziele und Prioritäten

2.1.   Ziele:

Das allgemeine Ziel ist es, Schülern und Studenten Fakten und Kenntnisse über die Europäische Union, ihre Institutionen und ihre Funktionsweise zu vermitteln.

Als spezifisches Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen unilaterale Projekte im Rahmen der „Informations- und Forschungsaktivitäten“ des Programms Jean Monnet unterstützt werden, um:

den allgemeinen Wissensstand über die Europäische Union, ihre Politik und Institutionen zu verbessern und auf diese Weise die wachsende Kluft zwischen der Bevölkerung und den EU-Institutionen zu reduzieren;

Lehrinhalte für Lehrkräfte in der EU an Primär- und Sekundarschulen sowie in der beruflichen Bildung zu erarbeiten.

2.2.   Prioritäten:

Priorität erhalten Projekte mit Beteiligung von Hochschuleinrichtungen sowie Einrichtungen und/oder Vereinigungen laut Punkt 3 mit nachweislicher Erfahrung in Lehre, Forschung und Bildungsaktivitäten zu Aspekten der europäischen Integration.

3.   Förderfähige Antragsteller

Folgende Interessenten können im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Antrag einreichen:

Hochschuleinrichtungen;

Einrichtungen und/oder Vereinigungen:

von Professoren und Forschern, die auf Studien der europäischen Integration spezialisiert sind;

von Lehrkräften und Pädagogen;

zur Gewährleistung der kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften;

von Hochschuleinrichtungen und/oder Schulen.

Die Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind unilateral.

4.   Förderfähige Aktivitäten

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen förderfähige Aktivitäten mindestens eine der folgenden Zielsetzungen verfolgen:

Erarbeiten und Bereitstellen angemessener pädagogischer Inhalte und neuer/angepasster didaktischer Materialien zur Vermittlung von Wissen über die europäische Integration an Primär- und Sekundarschulen sowie in der beruflichen Bildung.

Umsetzen von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Lehrkräfte durch Bereitstellung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung von Wissen über die europäische Integration an Primär- und Sekundarschulen sowie an Berufsbildungseinrichtungen.

Anbieten spezieller Seminare oder Workshops zum Thema der europäischen Integration für Schüler an Primär- und Sekundarschulen sowie an Berufsbildungseinrichtungen. Vorschläge für derartige Projekte müssen von einer Hochschuleinrichtung mit nachweislicher Erfahrung in Lehre und Forschung zu Aspekten der europäischen Integration eingereicht werden. In der Projektbeschreibung sind die Schulen aufzuführen, die einer Teilnahme an den Aktivitäten zugestimmt haben.

Die Projektaktivitäten müssen zwischen dem 1. Dezember 2011 und dem 31. Januar 2012 beginnen. Die Höchstlaufzeit der Projekte beträgt zwölf Monate.

Vor dem Beginn des Förderzeitraums angefallene Ausgaben werden nicht berücksichtigt (3).

5.   Vergabekriterien

Förderfähige Anträge/Projekte werden anhand der folgenden, gleich gewichteten Kriterien bewertet:

Qualität der Antragsteller

Qualität (Exzellenz) der antragstellenden Organisationen und der Projektkoordinatoren (Lebensläufe) im speziellen Gebiet der Studien der europäischen Integration und/oder der pädagogischen Ausbildung bzw. der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften;

Qualität der Methodologie und des Arbeitsprogramms

Qualität und Detailliertheit der geplanten Tätigkeiten; Strategie zum Erreichen der erwarteten Ergebnisse; Methodologie und Management des Arbeitsprogramms;

Auswirkung und Relevanz der Ergebnisse

Zu erwartende Auswirkungen der Aktivitäten zur verstärkten Vermittlung von Wissen über die europäische Integration an Primär- und Sekundarschulen sowie an Berufsbildungseinrichtungen; Verbreitung und Verwendung der Ergebnisse;

Innovativer Charakter

Innovationsgrad des Projekts.

6.   Mittelausstattung

Das für die Kofinanzierung der Projekte vorgesehene Gesamtbudget beläuft sich auf 2 000 000 EUR.

Die maximale Höhe der Finanzhilfe beträgt 60 000 EUR (4).

Die Finanzhilfe der Agentur übersteigt keinesfalls 75 % der gesamten Projektkosten.

Im Rahmen dieser Aufforderung erfolgt die Vergabe von Finanzhilfen mit Hilfe eines Finanzierungssystems auf Basis von Pauschalbeträgen, die anhand der Anzahl der Teilnehmer und der Organisation der Bildungsveranstaltung an Primär- und Sekundarschulen sowie in der beruflichen Bildung berechnet werden.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

7.   Einreichung von Vorschlägen und Abgabefrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist der:

15. September 2011, es gilt das Datum des Poststempels.

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die in dreifacher Ausfertigung (ein deutlich als solches gekennzeichnetes Original und zwei Kopien) auf dem offiziellen, vollständig ausgefüllten und datierten Formular eingereicht werden und mit der Unterschrift der Person, welche bevollmächtigt ist, die antragstellende Organisation bei rechtsverbindlichen Vereinbarungen zu vertreten, versehen sind.

Nicht berücksichtigt werden Anträge, die nicht alle vorgeschriebenen Unterlagen in den verlangten Sprachen enthalten und nicht fristgerecht eingereicht wurden.

Die Anträge sind per Post an folgende Anschrift zu senden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Referat P2 — Lebenslanges Lernen: Erasmus, Jean Monnet

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/18/11 — „Über die EU in der Schule lernen“

Büro: BOU2 3/57

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1040 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Ausschließlich per Telefax oder per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht angenommen.

8.   Ausführliche Beschreibung

Der Leitfaden für Antragsteller und die Antragsformulare sind im Internet unter der folgenden Adresse verfügbar:

http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2011/call_jean_monnet_action_ka1_2011school_en.php


(1)  Siehe Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011 — Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen (KOM(2010) 750 endgültig), S. 414;

http://eur-lex.europa.eu/budget/data/P2011/DE/SEC03.pdf

(2)  Siehe Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45);

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:327:0045:0068:DE:PDF

(3)  Die rückwirkende Gewährung von Finanzhilfen für bereits abgeschlossene Maßnahmen ist nicht zulässig (Artikel 112 Absatz 1 HO).

(4)  Artikel 113 HO; Artikel 167 und 172 DB.


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