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Document 52010AR0340
Opinion of the Committee of the Regions on the ‘Amended proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council amending Council Regulations (EC) No 1290/2005 and (EC) No 1234/2007 as regards distribution of food products to the most deprived persons in the Union’
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union“
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union“
ABl. C 104 vom 2.4.2011, p. 44–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.4.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 104/44 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union“
2011/C 104/10
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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bedauert, dass das Nahrungsmittelhilfsprogramm für bedürftige Bürger nicht früher in Gang gesetzt werden konnte; |
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betrachtet es aufgrund der durch die Wirtschaftskrise unsicheren wirtschaftlichen Situation und verschlechterten Beschäftigungslage in vielen Mitgliedstaaten, gerade auch in den vom Strukturwandel am stärksten betroffenen Gebieten, als Gebot der Stunde, dass die EU-Organe rasch handeln, um die Rechtsgrundlage für die Abgabe von Nahrungsmitteln und die einschlägigen Ressourcen auf den Stand der heutigen Erfordernisse zu bringen; |
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ist der Auffassung, dass die Nahrungsmittelhilfe für bedürftige Bürger auch künftig im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik angesiedelt sein und ihren Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten sollte, die das Ziel dieses Politikbereichs ist; |
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hält es für wichtig, dass die EU weiter einen bedeutenden Teil der Nahrungsmittelhilfe finanziert, da durch diese Politik soziale und regionale Unterschiede, die die Unionsbürger direkt betreffen, ausgeglichen werden können; |
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unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Organisationen des Dritten Sektors maßgeblich dafür sorgen, dass Bedürftige die Hilfe auch erhalten und dass die praktische Verteilung der Hilfe sowie die Information darüber erfolgen. |
Berichterstatter |
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Ossi MARTIKAINEN (FI/ALDE), Vorsitzender des Stadtrates von Lapinlahti |
Referenzdokument |
: |
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union KOM(2010) 486 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
1. |
bedauert, dass das Nahrungsmittelhilfsprogramm für bedürftige Bürger nicht früher in Gang gesetzt werden konnte; |
2. |
verweist die EU-Institutionen auf die Schlussfolgerungen der folgenden Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen: „Die Zukunft der GAP nach 2013“ (CdR 127/2010), „Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)“ (CdR 57/2008) sowie „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“ (CdR 47/2010); |
3. |
ist der Auffassung, dass die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und eine ausreichende, vielseitige Ernährung Grundrechte sind, die den Bürgern unabhängig von ihrer sozialen Stellung zugesichert werden müssen; |
4. |
stellt fest, dass beispielsweise Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung, ein geringes Einkommen oder Ausgrenzung aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Situation herbeiführen können, in der sich ein Mensch nicht mehr ausreichend vielseitig oder gesund ernähren kann. Dies muss neben Artikel 168 des Vertrags von Lissabon (Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei der Durchführungen aller Unionspolitiken) bei der Planung der künftigen EU-Nahrungsmittelhilfe unbedingt berücksichtigt werden. Gleichfalls muss die Hochwertigkeit der Hilfsgüter, die über dieses Programm abgegeben werden, sichergestellt werden; |
5. |
stellt fest, dass im Jahr 2008 mehr als 13 Millionen Bürger Nahrungsmittelhilfe aus diesem Programm erhielten, welches nach Ansicht des Ausschusses auch künftig ein wesentlicher Bestandteil der Grundsicherung bedürftiger Bürger sein wird; |
6. |
betrachtet es aufgrund der durch die Wirtschaftskrise unsicheren wirtschaftlichen Situation und verschlechterten Beschäftigungslage in vielen Mitgliedstaaten, gerade auch in den vom Strukturwandel am stärksten betroffenen Gebieten, als Gebot der Stunde, dass die EU-Organe rasch handeln, um die Rechtsgrundlage für die Abgabe von Nahrungsmitteln und die einschlägigen Ressourcen auf den Stand der heutigen Erfordernisse zu bringen; |
7. |
räumt ein, dass durch die Krise Maßnahmen zur Sanierung der öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten und den Regionen und Kommunen unumgänglich sind. Zuweilen kann dies jedoch zu mehr sozialer Unsicherheit bei bedürftigen Bürgern und dadurch auch zu einem größeren Bedarf an Nahrungsmittelhilfe führen. Daher sollte dieses Instrument des sozialen Zusammenhalts sowie dessen Effizienz, Bekanntheitsgrad und Akzeptanz weiterentwickelt werden; |
8. |
ist der Auffassung, dass die Nahrungsmittelhilfe für bedürftige Bürger auch künftig im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik angesiedelt sein und ihren Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten sollte, die das Ziel dieses Politikbereichs ist; |
9. |
ist der Auffassung, dass aufgrund des Verbraucherpreisanstiegs für Nahrungsmittel, der durch Marktstörungen in der Landwirtschaft, den Anstieg der Produktionskosten sowie die Konzentration der Verteilungskanäle bedingt ist, die Bedeutung der Nahrungsmittelhilfe in vielen Mitgliedstaaten zunimmt. Der Handel dominiert zunehmend die Preisbildung bei Nahrungsmitteln, was sich auf beunruhigende Weise sowohl in sinkenden Einkommen der Landwirte als auch in höheren Verbraucherpreisen niederschlägt; |
10. |
ist der Ansicht, dass bei der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik ein schlüssiges und langfristig angelegtes Konzept verfolgt werden muss, wobei die Änderungen zu keinen abrupten Systembrüchen führen dürfen. Vor allem darf dies nicht dazu führen, dass kleine Bauernhöfe in den Ruin getrieben werden und Landwirte von Nahrungsmittelerzeugern zu potenziellen Empfängern von Nahrungsmittelhilfe werden; |
11. |
vertritt die Auffassung, dass die Nahrungsmittelhilfe auf Agrarmarktstörungen und Preisschwankungen ausgleichend wirken kann. Die Nahrungsmittelhilfe ist als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Marktpolitik anzusehen. Jedoch darf sie nicht bloß als eine Maßnahme des Interventionssystems gesehen werden. Der Hilfsbedarf bedürftiger Bürger hängt ja nicht von der Zukunft des Interventionssystems ab. Der AdR begrüßt die Pläne in der geänderten Verordnung, wonach die Nahrungsmittel nicht nur aus den Interventionsbeständen bezogen können, sondern zunehmend auch vom Markt, und zwar nicht mehr nur dann, wenn zeitweilig keine Interventionsbestände verfügbar sind; |
12. |
sieht in der Sicherung der Vielseitigkeit der Nahrungsmittelhilfe in den kommenden Jahren eine Herausforderung. Die Palette der Hilfsgüter sollte alle in der EU erzeugten Kategorien von Grundnahrungsmitteln umfassen; |
13. |
betont aus Klima- und Umweltgründen auch die Bedeutung örtlicher Nahrungsmittelketten für die Nahrungsmittelhilfe. Diese Ketten sollten – von der Erzeugung bis zur Verteilung – möglichst kurz und effizient sein; |
14. |
ist der Auffassung, dass die örtlichen und regionalen Ernährungsweisen bei der Auswahl der Nahrungsmittelhilfsgüter stärker berücksichtigt werden müssen, was auch die Inanspruchnahme der Hilfe verbessern würde, da sie dadurch als vernünftig und akzeptabel empfunden wird; |
15. |
ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die regionalen Erzeuger sowie die Hilfsorganisationen durch eine engere Zusammenarbeit bei der Organisierung der Nahrungsmittelhilfe die Effizienz, Akzeptanz und die Zielgenauigkeit dieses Programms verbessern könnten; |
16. |
befürwortet, dass die Auswahl der Nahrungsmittel des Hilfsprogramms auch weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen wird und dass der Dritte Sektor auch in Zukunft eine besondere Rolle bei der Verteilung der Hilfe spielen soll; |
17. |
plädiert dafür, bei der organisierten Hilfe vor Ort unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten; |
18. |
fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Instrumente der nationaler Sozialpolitik auf die EU-Nahrungsmittelhilfe abzustimmen, damit die Hilfe den Bedürftigen gerecht zugeteilt werden kann und als natürlicher Bestandteil des Lebensunterhalts bedürftiger Bürger angesehen wird; |
Der Ausschuss der Regionen, gestützt auf die Grundsätze der Bürgernähe und der Subsidiarität
19. |
hält es für wichtig, dass die EU weiter einen bedeutenden Teil der Nahrungsmittelhilfe finanziert, da durch diese Politik soziale und regionale Unterschiede, die die Unionsbürger direkt betreffen, ausgeglichen werden können; |
20. |
spricht sich für die Stärkung der der Kommission auf dem Gebiet der Nahrungsmittelhilfe übertragenen Befugnisse aus, etwa bei Ausschreibungsverfahren sowie allgemein bei der Ressourcensteuerung, der Umsetzung sowie der Überwachung und Weiterverfolgung, auch wenn eine Änderung der Finanzierung dahingehend erfolgen soll, dass diese nicht mehr ausschließlich aus dem EU-Haushalt, sondern als Kofinanzierung erbracht wird. Bei der Vereinfachung der Zuständigkeiten müssen eine größere Effizienz, Transparenz und Wirksamkeit im Mittelpunkt stehen; |
21. |
ist damit einverstanden, dass der gemeinschaftsfinanzierte Kostenbeitrag zur Nahrungsmittelhilfe bei Regionen, die für den Kohäsionsfonds in Frage kommen, höher sein kann als bei anderen Regionen, jedoch darf der Unterschied der Finanzierungsquellen zwischen den verschiedenen Regionen nicht zu groß werden, da es sich um eine direkte Hilfe der Union zugunsten der Bürger handelt, deren Berechtigung und Akzeptanz durch die Öffentlichkeit beurteilt werden. Auch in wohlhabenden Regionen können große soziale Unterschiede auftreten; |
22. |
fordert die Kommission auf, fortlaufend zu prüfen, ob die für den Programmzeitraum gesetzte Jahresgesamtobergrenze von 500 Mio. EUR ausreicht, führt doch die Wirtschaftskrise möglicherweise zu stärkeren Sparzwängen bei den öffentlichen Ausgaben und zu wirtschaftlicher Unsicherheit durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit in vielen Ländern; |
23. |
fordert die Kommission und alle Beteiligten dazu auf, im Auge zu behalten, inwieweit sich die in der geänderten Verordnung gesetzten Grenzen des finanziellen Beitrags der Union auf die Bereitschaft zur Inanspruchnahme der Hilfe auswirken, und welche mögliche Folgen dies für das Wohlergehen der bedürftigen Bürger hat; |
24. |
ist der Auffassung, dass die Beteiligung an der Annahme und Verteilung der EU-Nahrungsmittelhilfe auch künftig auf dem freien Ermessen und der Teilnahmebereitschaft der Mitgliedstaaten beruhen sollte; |
25. |
unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Organisationen des Dritten Sektors maßgeblich dafür sorgen, dass Bedürftige die Hilfe auch erhalten und dass die praktische Verteilung der Hilfe sowie die Information darüber erfolgen. |
Brüssel, den 27. Januar 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO