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Document 52011XX0212(01)

Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

ABl. C 45 vom 12.2.2011, p. 8–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/8


VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT

2011/C 45/05

In den Jahresdurchschnittskosten ist die Kürzung um 20 v. H. nach Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 95 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates (1) nicht berücksichtigt.

Die monatlichen Nettodurchschnittskosten sind um 20 v. H. gekürzt.

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2006

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (2) im Jahr 2006 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Finnland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

1 167,41 EUR

77,83 EUR

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2006 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Finnland (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

4 540,17 EUR

302,68 EUR

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2007

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (3) im Jahr 2007 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Zypern

741,21 EUR

49,41 EUR

Finnland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

1 234,09 EUR

82,27 EUR

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2007 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Zypern

991,21 EUR

66,08 EUR

Finnland (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

4 762,07 EUR

317,47 EUR

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2008

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Jahr 2008 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Griechenland

1 251,34 EUR

83,42 EUR

Frankreich

2 278,83 EUR

151,92 EUR

Lettland

334,96 LVL

22,33 LVL

Niederlande (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

1 993,91 EUR

132,93 EUR

Vereinigtes Königreich

1 841,93 GBP

122,80 GBP

Slowakei (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

460,99 EUR

30,73 EUR

Finnland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

1 312,09 EUR

87,47 EUR

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2008 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Griechenland

2 532,33 EUR

168,82 EUR

Frankreich

5 359,52 EUR

357,30 EUR

Lettland

398,89 LVL

26,59 LVL

Niederlande (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

9 423,45 EUR

628,23 EUR

Vereinigtes Königreich

3 598,65 GBP

239,91 GBP

Slowakei (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

1 401,46 EUR

93,43 EUR

Finnland (pro Kopf)

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

4 893,18 EUR

326,21 EUR

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2009

I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Jahr 2009 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Tschechische Republik (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

15 355,33 CZK

1 023,69 CZK

Estland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 63

Rentner/innen unter 63

Familienangehörige der Rentner/innen unter 63

6 036,14 EEK

402,41 EEK

25,72 EUR

Spanien

1 244,87 EUR

82,99 EUR

Italien

2 428,26 EUR

161,88 EUR

Ungarn (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

Rentner/innen unter 65

Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

85 093 HUF

5 673 HUF

Österreich

1 828,35 EUR

121,89 EUR

Slowenien (pro Kopf — je Familienangehörigen eines Erwerbstätigen)

722,10 EUR

48,14 EUR

Liechtenstein

4 364,82 CHF

290,99 CHF

Norwegen

42 573 NOK

2 838 NOK

Schweiz

2 751,28 CHF

183,42 CHF

II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2009 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

 

Jährlich

Netto monatlich

Tschechische Republik (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

47 454,23 CZK

3 163,62 CZK

Estland (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 63

Rentner ab 63

Familienangehörige der Rentner/innen ab 63

15 325,26 EEK

1 021,68 EEK

65,30 EUR

Spanien

3 987,94 EUR

265,86 EUR

Italien

2 884,01 EUR

192,27 EUR

Ungarn (pro Kopf)

Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

Rentner/innen ab 65

Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

246 892 HUF

16 459 HUF

Österreich

4 852,14 EUR

323,48 EUR

Slowenien

1 896,16 EUR

126,41 EUR

Liechtenstein

9 272,22 CHF

618,15 CHF

Norwegen

77 133 NOK

5 142 NOK

Schweiz

7 306,32 CHF

487,09 CHF


(1)  ABl. L 74 vom 27.3.1972, S. 1.

(2)  ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2.

(3)  Vgl. Fußnote 2.


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