Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52010XG1228(03)

    Mitteilung für die Personen und Einrichtungen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates Anwendung finden

    ABl. C 353 vom 28.12.2010, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.12.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 353/13


    Mitteilung für die Personen und Einrichtungen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates Anwendung finden

    2010/C 353/10

    RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

    Den in den Anhängen II und III zum Beschluss 2010/800/GASP des Rates und im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates aufgeführten Personen und Einrichtungen wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Rat der Europäischen Union hat entschieden, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen und Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/800/GASP des Rates und nach der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea Anwendung finden.

    Die betroffenen Personen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 329/2007) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 7 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    Rue de la Loi/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Die betroffenen Personen und Einrichtungen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


    Top