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Dokument 32010D1222(01)

    Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2010 zur Änderung des Beschlusses 2007/320/EG der Kommission vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung im Hinblick auf die Verlängerung seiner Geltungsdauer

    ABl. C 349 vom 22.12.2010., str. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    Sonderausgabe in kroatischer Sprache: Kapitel 01 Band 005 S. 253 - 253

    Weitere Sonderausgabe(n) ()

    22.12.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 349/5


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 15. Dezember 2010

    zur Änderung des Beschlusses 2007/320/EG der Kommission vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (1) im Hinblick auf die Verlängerung seiner Geltungsdauer

    2010/C 349/04

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Arbeiten der Expertengruppe mit der Bezeichnung Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung sollten ungehindert bis Ende 2013 unter den in dem Beschluss festgelegten Bedingungen fortgeführt werden.

    (2)

    Der Beschluss 2007/320/EG sollte daher entsprechend geändert werden —

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    In Artikel 7 „Gültigkeit“ des Beschlusses 2007/320/EG wird die Jahreszahl „2010“ durch „2013“ ersetzt.

    Brüssel, den 15. Dezember 2010

    Für die Kommission

    Neelie KROES

    Vizepräsidentin


    (1)  ABl. L 119 vom 9.5.2007, S. 45.


    Vrh