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Document C2010/205/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5886 — Emerson Electric Co./Chloride Group) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 205 vom 29.7.2010, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5886 — Emerson Electric Co./Chloride Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 205/10

1.

Am 19. Juli 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Emerson Electric Company („Emerson“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung im Wege eines am 29. Juni 2010 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Chloride Group PLC („Chloride“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Emerson: technologische Lösungen für die Bereiche Stromnetzversorgung, Ablaufsteuerung, industrielle Automatisierung, Klimatechnologien, Aufbewahrung/Speicherung, Motortechnologien und Geräte; ferner Systeme zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (UVS-Systeme),

Chloride: elektrische Betriebsmittel, Software, USV-Systeme.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5886 — Emerson Electric Co./Chloride Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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