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Document 52010XG0729(01)

Mitteilung für die Personen und Organisationen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates Anwendung finden

ABl. C 205 vom 29.7.2010, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/5


Mitteilung für die Personen und Organisationen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates Anwendung finden

2010/C 205/02

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Den in Anhang I des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates (1) und in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates (2) aufgeführten Personen und Organisationen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Personen und Organisationen benannt, die in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen werden sollten, auf die die Nummern 12, 13, 14 und 15 der Resolution 1737 (2006), Nummer 5 der Resolution 1803 (2008) und Nummer 10 der Resolution 1929 (2010) Anwendung finden.

Die betroffenen Personen und Organisationen können bei dem gemäß Nummer 10 der Resolution 1737 (2006) eingesetzten VN-Ausschuss jederzeit unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

United Nations — Focal point for delisting

Security Council Subsidiary Organs Branch

Room S-3055 E

New York, NY 10017

UNITED STATES OF AMERICA

Weitere Einzelheiten siehe http://www.un.org/sc/committees/751/comguide.shtml

Auf den Beschluss der Vereinten Nationen hin hat der Rat der Europäischen Union entschieden, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen und Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Organisationen sind in den jeweiligen Einträgen in Anhang I des Ratsbeschlusses und in Anhang IV der Ratsverordnung aufgeführt.

Die betroffenen Personen und Organisationen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 423/2007) beantragen können, dass ihnen die Verwendung der eingefrorenen Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 10 der Verordnung).

Die betroffenen Personen und Organisationen können beim Rat (Anschrift siehe oben) unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird.

Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.

(2)  ABl. L 103 vom 20.4.2007, S. 1; ABl. L 335M vom 13.12.2008, S. 969.


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