EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52010XC0507(03)

Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

ABl. C 119 vom 7.5.2010, p. 6–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 119/6


Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

2010/C 119/04

Beihilfe Nr.: XA 267/09

Mitgliedstaat: Frankreich

Region: Département de la Corrèze

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aides à l'agriculture biologique en Corrèze

Rechtsgrundlage:

Articles L 1511-1 et suivants et articles L 3231-1 et suivants du code général des collectivités territoriales

Délibération de l'assemblée plénière du Conseil Général du 18 décembre 2008

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 31 500 EUR

(Die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Kosten kann jedes Jahr neu ermittelt werden.)

Beihilfehöchstintensität: 40 %

Projekte mit einem Volumen von über 4 000 EUR werden vom Conseil Général geprüft. Der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 15 000 EUR.

Inkrafttreten der Regelung: 2009 ab Erhalt der Empfangsbestätigung mit der Kennnummer der Maßnahme und der Veröffentlichung der Zusammenfassung der Maßnahme auf der Website der Kommission.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Dezember 2013

Zweck der Beihilfe: Durch diese Maßnahme sollen im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission Landwirte zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft oder zur Ausweitung ihrer ökologischen Erzeugung angeregt werden, indem Beihilfen zu den Ausgaben gewährt werden, die für die bei dieser Art der Erzeugung notwendigen alternativen oder speziellen Geräte anfallen und die höher sind als im konventionellen Landbau.

Durch diese Maßnahme kann der Conseil Général de la Corrèze:

die Erzeuger in der Corrèze für die biologische Landwirtschaft sensibilisieren;

die Qualität der Erzeugung in der Corrèze verbessern und die Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe fördern;

zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt beitragen.

Folgende Investitionen gelten als beihilfefähig:

Vorrichtungen für Maßnahmen zur Lagerung und Verpackung der Produkte;

Geräte zur Behandlung der Kulturen;

Geräte zur Unkrautbekämpfung: dazu zählen alle Geräte zur mechanischen und thermischen Unkrautbekämpfung;

Bodenbearbeitungsgeräte, die erwiesenermaßen von agronomischer Bedeutung sind oder die Bodenfruchtbarkeit fördern;

Lagervorrichtungen für die Ernten in gemischten Systemen, d. h. in gemischt arbeitenden Betrieben (ökologische und konventionelle Erzeugung in einem Betrieb).

Für die Beihilfen in Betracht kommen alle Landwirte der Corrèze, die Mitglied der MSA (Mutualité Sociale Agricole) der Corrèze sind, die als biologisch wirtschaftender Betrieb zertifiziert oder als Umstellungsbetrieb anerkannt sind und die mindestens 40 % ihres Umsatzes durch biologischen Landbau erwirtschaften.

Beihilfeberechtigt sind ausschließlich landwirtschaftliche Betriebe, die zur Kategorie der KMU im Sinne der Gemeinschaftsdefinition zählen.

Genauere Angaben zu diesen Maßnahmen enthält die Website des Conseil Général unter der unten angegebenen Adresse.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Tierische und pflanzliche Erzeugung (alle Produktionszweige)

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Conseil Général de la Corrèze

Direction du développement économique

Hôtel du Département Marbot

9 rue René et Émile Fage — BP 199

19005 Tulle Cedex

FRANCE

Internetadresse: http://www.cg19.fr/fileadmin/user_upload/Correze_et_institution/Guide_aides/Economie/DEPA_Agriculturebio_2009.pdf

Sonstige Auskünfte: —

Beihilfe Nr.: XA 269/09

Mitgliedstaat: Frankreich

Region: Département de la Corrèze

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aide au maintien d'une activité agricole par l'aménagement des sols et la préservation des paysages (Corrèze)

Rechtsgrundlage:

Articles L 1511-1 et suivants et articles L 3231-1 et suivants du Code général des collectivités territoriales,

Délibération de l'assemblée plénière du Conseil Général du 18 décembre 2008«politique sectorielle agricole».

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 510 000 EUR pro Jahr

Die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Kosten kann jedes Jahr neu ermittelt werden.

Beihilfehöchstintensität: 35 %

Der Beihilfesatz kann jährlich bis zum bewilligten Höchstsatz neu ermittelt werden.

Inkrafttreten der Regelung: 2010 ab Erhalt der Empfangsbestätigung mit der Kennnummer der Maßnahme und der Veröffentlichung der Zusammenfassung der Maßnahme auf der Website der Kommission.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis 31. Dezember 2013

Zweck der Beihilfe: Durch diese Maßnahme sollen im Sinne des Artikels 4 der für die Landwirtschaft geltenden Freistellungsverordnung Landwirte bei der Bearbeitung unbebauter Flächen unterstützt werden, deren Zweck die Verbesserung der landwirtschaftlichen Erzeugung, die Verbesserung der Qualität und die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt ist.

Die Maßnahme ist Teil eines Programms, das Anreize zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, zur Verbesserung der Gewässerqualität (Wasserläufe, Feuchtgebiete usw.), zur Wiedergewinnung landwirtschaftlicher Flächen und zur Offenhaltung der Täler zwecks Erhalt der biologischen Vielfalt schafft.

Die förderfähigen Ausgaben umfassen:

alle für die Rekultivierung (Böschungsabtrag, Gräben, Rodungen usw.), die Entwässerung der Böden und den Schutz der Wasserläufe notwendigen Arbeiten;

die Anschaffung und den Einbau von Vorrichtungen zum Tränken der Tiere und zum Schutz der Wasserläufe.

Für Entwässerungsmaßnahmen und Weidearbeiten zur Einrichtung von Tiertränken werden Beihilfen gewährt, wenn sich der Wasserverbrauch infolge der Investitionen um mindestens 25 % verringert. Die Verringerung der Wasserentnahmen und die technische Verbesserung der angeschafften Ausrüstungen oder der durchgeführten Arbeiten werden zur Bewertung der Verringerung des Wasserverbrauchs herangezogen.

Die Beihilfen werden ausschließlich gezahlt an:

Betriebe, die nicht größer sind als KMU im Sinne der Gemeinschaftsdefinition gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 (ABl. L 214 vom 9. August 2008);

Betriebe, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind;

Betriebe, die sich nicht in Schwierigkeiten befinden entsprechend den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 244 vom 1. Oktober 2004);

darüber hinaus darf keine vorgeschlagene Beihilfe den in Artikel 4 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 genannten Höchstbetrag überschreiten.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Alle landwirtschaftlichen Produktionsbereiche im Departement Corrèze.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Conseil Général de la Corrèze

Direction du développement durable

Hôtel du Département Marbot

9 rue René et Émile Fage — BP 30

19005 Tulle Cedex

FRANCE

Internetadresse: http://www.cg19.fr/fileadmin/user_upload/Correze_et_institution/Guide_aides/Aides_2009/Economie/DEPA_Amenagement_sols_2009.pdf

Sonstige Auskünfte: —

Beihilfe Nr.: XA 280/09

Mitgliedstaat: Frankreich

Region: Département de la Seine-Maritime

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Aide en assistance technique pour des productions sans OGM par l’autonomie en protéines (Seine-Maritime)

Rechtsgrundlage: Article L1511-2 du Code général des collectivités territoriales

Articles L3231-2 et 3232-1 du Code général des collectivités territoriales

Délibération du Conseil général du 31 mars 2009 relatif à la politique agricole départementale, période 2009-2012

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 40 000 EUR pro Jahr

Beihilfehöchstintensität: 100 % bis zum Höchstbetrag von 1 500 EUR

Inkrafttreten der Regelung: Ab Datum der Veröffentlichung der Registriernummer des Freistellungsantrags auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Zeitraum 2009—2012

Zweck der Beihilfe: Da im Department Seine-Maritime eine Nachfrage nach GVO-freien Produkten besteht, sollen mit dieser Maßnahme vor allem Landwirte, die ihre eigenen Produkte selbst verarbeiten und ab Hof (oder in kurzer Entfernung) vermarkten, dabei unterstützt werden, ihr Futtersystem so umzustellen, dass sie in der Proteinversorgung ihres Betriebes unabhängig werden, denn nur so ist eine GVO-freie Erzeugung möglich.

Dazu muss der Landwirt sein Futtersystem umstellen und selbst die notwendigen Proteine erzeugen. Das Departement will sich durch Beihilfen an den Kosten der für diese Umstellung erforderlichen Beratung beteiligen. Die Beihilfen werden punktuell gewährt, d. h. der Landwirt kann im Zeitraum 2009—2012 nur einen Beihilfeantrag stellen.

Die Beihilfen werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Der gesamte Agrarsektor (KMU)

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Monsieur le Président du département de Seine-Maritime

Quai Jean Moulin

76101 Rouen Cedex 1

FRANCE

Internetadresse: http://www.seinemaritime.net/guidedesaides/medias/File/aide-a-la-production-sans-ogm-par-l-autonomie-en-proteines-+-formulaire-t2.pdf

Sonstige Auskünfte: —

Beihilfe Nr.: XA 307/09

Mitgliedstaat: Spanien

Region: Comunitat Valenciana

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Régimen de ayudas a la mejora de la competitividad de las explotaciones ganaderas

Rechtsgrundlage: Proyecto de Orden, de la Conselleria de Agricultura, Pesca y Alimentación, por la que se establecen las bases reguladoras de las ayudas a la mejora de la competitividad de las explotaciones ganaderas de la Comunitat Valenciana

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Für das Haushaltsjahr 2010 werden die Gesamtmittel auf 1 820 000 EUR geschätzt.

Beihilfehöchstintensität: 40 % der allgemeinen Investitionen und 50 % für benachteiligte Gebiete. Diese Anteile werden um 10 % erhöht, wenn es sich um Investitionen handelt, die von Junglandwirten innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Niederlassung getätigt werden.

Inkrafttreten der Regelung:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Das Jahr 2010, mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis zum 31. Dezember 2013, sofern dies im Haushalt vorgesehen ist

Zweck der Beihilfe: Durch die Beihilfe sollen die Produktionskosten gesenkt, die Qualität des Enderzeugnisses verbessert, die Umweltauswirkungen verringert sowie die hygienischen Bedingungen der Betriebe und der Tierschutz verbessert werden.

Artikel 4 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

Zuschussfähige Kosten: Kosten für den Bau, Erwerb oder die Verbesserung von Stallungen sowie für den Kauf von Maschinen und Geräten für die Tierzucht.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Erzeugungssektor. Teilsektor Viehhaltung im Allgemeinen.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Conselleria de Agricultura, Pesca y Alimentación

C/ Amadeo de Saboya, 2

46010 Valencia

ESPAÑA

Internetadresse: http://www.agricultura.gva.es/especiales/ayudas_agrarias/pdf/competitividad.pdf

Sonstige Auskünfte: —

Valencia, den 15. Dezember 2009

La Directora General de Producción Agraria

Fdo. Laura PEÑARROYA FABREGAT


Top