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Document 32010A0415(01)
Commission Opinion of 14 April 2010 relating to the modified plan for the disposal of radioactive waste arising from Building 443.26 operated by General Electric Healthcare Ltd (formerly Amersham plc) at the Harwell International Business Centre in the United Kingdom, in accordance with Article 37 of the Euratom Treaty
Stellungnahme der Kommission vom 14. April 2010 zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Gebäude 443.26, gelegen im Harwell International Business Centre im Vereinigten Königreich und betrieben von General Electric Healthcare Ltd. (ehemals Amersham plc), gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag
Stellungnahme der Kommission vom 14. April 2010 zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Gebäude 443.26, gelegen im Harwell International Business Centre im Vereinigten Königreich und betrieben von General Electric Healthcare Ltd. (ehemals Amersham plc), gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag
ABl. C 95 vom 15.4.2010, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
15.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 95/1 |
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION
vom 14. April 2010
zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Gebäude 443.26, gelegen im Harwell International Business Centre im Vereinigten Königreich und betrieben von General Electric Healthcare Ltd. (ehemals Amersham plc), gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag
(Nur der englische Text ist verbindlich)
2010/C 95/01
Am 11. November 2009 wurden der Europäischen Kommission von der britischen Regierung gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag die Allgemeinen Angaben zum geänderten Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus dem Gebäude 443.26, das von General Electric Healthcare Ltd. (ehemals Amersham plc) betrieben wird, übermittelt.
Auf der Grundlage dieser Angaben und nach Anhörung der Sachverständigengruppe nimmt die Kommission wie folgt Stellung:
1. |
Die Entfernung der Anlage zur nächstgelegenen Landesgrenze eines anderen Mitgliedstaats (Frankreich) beträgt ca. 225 km. |
2. |
Die geplante Änderung besteht in einer Erhöhung des zulässigen Ableitungsgrenzwertes für gasförmiges Radon-222. |
3. |
Die geplante Änderung wird im Normalbetrieb keine Exposition zur Folge haben, die die Gesundheit der Bevölkerung in anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigt. |
4. |
Im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Ableitungen nach einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung wäre nicht davon auszugehen, dass die in einem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Dosen die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen. |
Zusammenfassend ist die Kommission der Ansicht, dass nicht davon auszugehen ist, dass die Durchführung des geänderten Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe gleich welcher Art aus dem Gebäude 443.26, das im Harwell International Business Centre im Vereinigten Königreich gelegen ist und von General Electric Healthcare Ltd. (ehemals Amersham plc) betrieben wird, im normalen Betrieb oder bei einem Störfall der in den allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine radioaktive Kontamination des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird.
Brüssel, den 14. April 2010
Für die Kommission
Günther OETTINGER
Mitglied der Kommission