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Document C2010/094/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5840 — Otto/Quelle Schweiz Assets) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 94 vom 14.4.2010, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 94/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5840 — Otto/Quelle Schweiz Assets)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 94/11

1.

Am 31. März 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Unito Versandhandels GmbH (Unito, Österreich), das zum Otto-Konzern (Deutschland) gehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über mehrere Vermögenswerte des Unternehmens Quelle Versand AG i.L. (in Liquidation) (Schweiz) und dessen Tochtergesellschaft Spengler Versand AG (Schweiz) (zusammen „Quelle Schweiz Assets“, Schweiz). Der Otto-Konzern hat vor kurzem mehrere Vermögenswerte (Marken und Markenanmeldungen, ein Patent, Domänennamen, Urheberrechte und Nutzungsrechte an Kundendaten) des Unternehmens Primondo Group i.L. erworben (Sache COMP/M.5721 — Otto/Primondo Assets).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Otto-Konzern: Handels- und Dienstleistungskonzern, der international in den Bereichen Einzelhandel (insbesondere Versandhandel), Finanzdienstleistungen und Service tätig ist,

Quelle Schweiz Assets: Marken und Markenanmeldungen, Domänennamen, Urheberrechte, Produktdaten und Nutzungsrechte an Kundendaten der Quelle Versand AG i.L. und der Spengler Versand AG, vor allem im Versandhandel in der Schweiz tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5840 — Otto/Quelle Schweiz Assets per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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