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Document C2010/074/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5824 — BC Partners/Spotless) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 74 vom 24.3.2010, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 74/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5824 — BC Partners/Spotless)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 74/09

1.

Am 15. März 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CIE Management II Limited („CIEM“, Guernsey), aktiver Teilhaber und Verwalter von BC European Capital VIII („BC“, Guernsey), das letztlich im Eigentum von BC Partners Holdings Limited („BC Partners“, Guernsey) steht, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Spotless Group SAS („Spotless“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

BC Partners: Private-Equity-Gesellschaft, Verwalter und aktiver Teilhaber von BC Funds. Arbeitet mit lokal etablierten Teams in Europa und Nordamerika mit dem Ziel, Unternehmen zu kaufen und in enger Kooperation mit dem Management zu entwickeln,

BC: Private-Equity-Fonds,

Spotless: Hersteller von Waschmitteln, Haushaltreinigern, Schuhpflegeprodukten, Brillenreinigern sowie Pflanzen- und Tierpflegeprodukten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5824 — BC Partners/Spotless per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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