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Document C2010/036/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5669 — Cisco/Tandberg) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 36 vom 13.2.2010, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.2.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 36/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5669 — Cisco/Tandberg)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 36/07

1.

Am 8. Februar 2010 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Cisco Systems Inc. („Cisco Systems“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung im Wege eines am 1. Oktober 2009 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Tandberg ASA („Tandberg“, Norwegen und USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Cisco Systems: entwickelt und vertreibt weltweit Netzwerkprodukte für das Internet. Das Unternehmen entwirft, produziert und verkauft IP-basierte Netzwerksysteme und andere IKT-Produkte. Das Produktangebot umfasst unter anderem hochwertige „immersive“ Videokommunikationslösungen,

Tandberg: bietet eine breite Palette an Videokommunikationslösungen, u.a. immersive Systeme für entsprechend ausgestattete Räume, Systeme für Mehrzweckkonferenzräume und Videokonferenzsysteme für einzelne Anwender.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5669 — Cisco/Tandberg per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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