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Document 52010XC0129(10)

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 22 vom 29.1.2010, p. 52–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/52


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2010/C 22/12

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„ASPARAGO DI BADOERE“

EG-Nr.: IT-PGI-0005-0495-21.09.2005

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name: Ministero delle Politiche Agricole e Forestali

Anschrift:

Via XX Settembre 20

00187 Roma RM

ITALIA

Tel. +39 0646655202

Fax +39 0646655306

E-Mail: saco7@politicheagricole.it

2.   Vereinigung:

Name: Consorzio dell'Asparago di Badoere

Anschrift:

c/o Municipio di Morgano

Piazza Indipendenza 2

31050 Badoere di Morgano TV

ITALIA

Tel. +39 0499350001

Fax +39 0499350001

E-Mail: —

Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6:

Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet.

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 — Verordening (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name:

„Asparago di Badoere“

4.2   Beschreibung:

Die g.g.A. „Asparago di Badoere“ ist Spargel (Familie der Liliengewächse, Gattung Asparagus, Art Officinalis) vorbehalten, dessen weiße Variante von Pflanzen der Anbausorten „Dariana“, „Thielim“, „Zeno“, „Avalim“ oder „Grolim“ und dessen grüne Variante von Pflanzen der Sorten „Eros“, „Thielim“, „Grolim“, „Dariana“ oder „Avalim“ stammt.

„Asparago di Badoere“ g.g.A. beider Varianten muss zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens aus ganzen, gesunden Stangen mit frischem Aussehen und frischer Färbung bestehen, die geputzt, aber nicht durch unsachgemäßes Waschen beschädigt wurden. Er darf keinen Schädlingsbefall, keine auf Schädlingsbefall zurückzuführenden Schäden, keine Quetschungen und keine Druckstellen aufweisen, und er muss frei von anormaler äußerer Feuchtigkeit und von fremdem Geruch bzw. Geschmack sein. Die Spargelstangen müssen eine knackige Konsistenz haben und dürfen nicht hohl und nicht abgeschält sein. Die Schnittfläche am unteren Ende der Stangen muss glatt sein und senkrecht zur Längsachse verlaufen. Weißer „Asparago di Badoere“ g.g.A. der Klasse Extra besitzt eine gerade Stange mit fest geschlossenem Kopf. Die weiße Farbe kann nach dem Abpacken gelegentlich Rosaschattierungen aufweisen. Der Geschmack der Spargelstangen ist zart und süß (weder sauer noch salzig), ihre Konsistenz nicht faserig, das leichte Aroma von frischem Gemüse und reifem Getreide enthält kaum wahrnehmbare bittere Nuancen. Der Durchmesser der Spargelstangen liegt bei zwölf bis 20 mm, der Unterschied zwischen der dicksten und der dünnsten Stange in einem Bündel oder Packstück darf 6 mm nicht übersteigen; die Länge der Spargelstangen beträgt 14 bis 22 cm, der Unterschied zwischen der kürzesten und der längsten Stange im selben Bündel oder Packstück darf nicht mehr als 1 cm betragen. Gegenüber der Klasse Extra unterscheidet sich weißer „Asparago di Badoere“ g.g.A. der Klasse I nur im Hinblick auf die Dicke der Stangen: sie liegt bei zehn bis 22 mm, und der Unterschied zwischen der dicksten und der dünnsten Stange in einem Bündel oder Packstück darf höchstens 8 mm betragen. Grüner „Asparago di Badoere“ g.g.A. der Klasse Extra besitzt eine gerade, an der Spitze manchmal leicht gebogene Stange und einen fest geschlossenen Kopf von kräftigem, glänzendem Grün, gelegentlich mit Violettschattierungen; der untere Teil der Stange (höchstens 5 % der Gesamtlänge), ist grün mit Schattierungen von violett bis weiß. Dieser Spargel hat einen süßen, markanten Geschmack ohne saure, salzige oder bittere Nuancen und ein anhaltendes, fruchtiges Kräuteraroma. Seine Konsistenz ist zart und nicht faserig. Der Durchmesser der Spargelstangen liegt zwischen zwölf und 20 mm, der Unterschied zwischen der dicksten und der dünnsten Stange im Bündel darf 6 mm nicht übersteigen; die Länge der Spargelstangen beträgt 18 bis 27 cm, der Unterschied zwischen der kürzesten und der längsten Stange im Bündel darf maximal 1 cm betragen. Gegenüber der Klasse Extra unterscheidet sich grüner „Asparago di Badoere“ g.g.A. der Klasse I nur im Hinblick auf die Dicke und Länge der Stangen: bei der Klasse I liegt die Dicke der Spargelstangen bei acht bis 22 cm, der Unterschied zwischen der dicksten und der dünnsten Stange im Bündel darf 8 mm nicht übersteigen. Die Länge liegt zwischen 16 und 27 cm, der Unterschied zwischen der kürzesten und der längsten Stange im Bündel darf auch hier maximal 1 cm betragen.

In allen Klassen sind Abweichungen von den oben genannten Werten nur in einem Toleranzbereich von 3 % zulässig.

4.3   Geografisches Gebiet:

Das Erzeugungsgebiet von „Asparago di Badoere“ g.g.A. umfasst die Gemeinden Piombino Dese und Trebaseleghe in der Provinz Padova, die Gemeinden Casale sul Sile, Casier, Istrana, Mogliano Veneto, Morgano, Paese, Preganziol, Quinto di Treviso, Resana, Treviso, Vedelago und Zero Branco in der Provinz Treviso sowie die Gemeinde Scorzè in der Provinz Venedig. Der Anbau von „Asparago di Badoere“ g.g.A. im vorgenannten Erzeugungsgebiet darf ausschließlich auf Böden erfolgen, die die in Punkt 4.6 genannten Anforderungen erfüllen.

4.4   Ursprungsnachweis:

Der Erzeugungsprozess wird in allen Phasen durch Dokumentation aller in die Herstellung eingehenden Produkte (Input) und erzeugten Produkte (Output) überwacht. Auf diese Weise und durch Eintragung der Anbauflächen, der Erzeuger und der Verpackungsbetriebe in spezielle, von der Kontrollstelle geführte Verzeichnisse und durch die Meldung der erzeugten Mengen an diese Stelle wird die Verfolgbarkeit und Herkunftssicherung des Produkts gewährleistet. Alle in den entsprechenden Verzeichnissen erfassten natürlichen und juristischen Personen werden von der Kontrollstelle gemäß der Produktspezifikation und dem entsprechenden Kontrollplan überwacht.

4.5   Herstellungsverfahren:

Der Anbau von „Asparago di Badoere“ ist bei beiden Varianten sowohl unter Glas als auch im Freiland möglich. Das Setzen der Jungpflanzen muss zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni erfolgen. Die maximale Pflanzdichte beträgt 22 000 Jungpflanzen pro Hektar. Auf den Spargelfeldern darf für mindestens 36 Monate nicht erneut Spargel oder ein anderes Liliengewächs angebaut werden; auch der Anbau von Kartoffeln, Karotten, Rüben oder Leguminosen darf frühestens nach zwölf Monaten erfolgen.

Die jährliche Zugabe von organischem oder chemischem Dünger ist möglich. Dabei ist mindestens eine organische Düngung vorzunehmen. Bei der chemischen Düngung dürfen die folgenden Mengen nicht überschritten werden:

Stickstoff (N) 150 kg/ha;

Phosphor (P2O5) 100 kg/ha;

Kalium (K2O) 200 kg/ha

Darüber hinaus muss die Anlage durch regelmäßige mechanische oder chemische Unkrautbekämpfungsmaßnahmen in perfektem Zustand gehalten werden.

Um ein gesundes Wachstum der Pflanzen sicher zu stellen, darf nach dem Setzen mindestens 18 Monate lang (so genannte Stärkungsphase) kein Spargel geerntet werden.

Beim weißen Spargel muss der normale Fotosyntheseprozess verhindert werden. Dazu werden die Pflanzen durch Aufdämmem und Abdecken mit schwarzen Kunstofffolien von mindestens 0,1 mm Dicke vor Lichteinfluss geschützt.

Die Ernte von „Asparago di Badoere“ erfolgt — nach der Stärkungsphase — jeweils zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai.

Der Ernteertrag darf nach dem Sortieren (einschließlich Putzen und Abschneiden der Endstücke) nicht mehr als 7 000 kg Spargel pro Hektar betragen.

Anbau und Verpackung von „Asparago di Badoere“ müssen in dem unter Punkt 4.3 angegebenen Gebiet erfolgen, damit die Qualität des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt wird und die Rückverfolgbarkeit und Kontrolle gewährleistet sind.

4.6   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

Das rasche Wachstum der beiden unter dem Namen „Asparago di Badoere“ vermarkteten Spargeltypen führt zur Entwicklung von Stangen mit geringer Faserigkeit, einer besonders glänzenden Schale und den unter Punkt 4.2 genannten besonderen organoleptischen Eigenschaften.

Das Zusammenspiel der im Folgenden beschriebenen Witterungs- und Bodenbedingungen im Erzeugungsgebiet trägt zur Herausbildung der besonderen physischen und organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses bei und ist deshalb ein für die besondere Qualität des „Asparago di Badoere“ unverzichtbares Element.

Das Erzeugungsgebiet von „Asparago di Badoere“ ist durch eine mittlere Durchschnittstemperatur von ca. 15 °C gekennzeichnet, im Verlauf des Jahres können aber auch Höchstwerte von mehr als 30 °C erreicht werden. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt um 900 mm. Die niederschlagreichsten Tage konzentrieren sich in der Regel auf das Frühjahr und den Herbst. Aufgrund dieser Bedingungen benötigen die Spargelpflanzen in der Erntezeit keine zusätzlichen Bewässerungsmaßnahmen, da sie ausreichend mit Wasser versorgt sind. Dadurch wird die gleich bleibend hohe Qualität von „Asparago di Badoere“ sichergestellt. Charakteristisch für das Erzeugungsgebiet sind des Weiteren langsam fließende Gewässer wie die Flüsse Sile, Zero und Dese mit ihren Zuflüssen, die für fruchtbare und ertragreiche Böden sorgen. So entstehen kräftige Pflanzen, ohne dass neben der in Punkt 4.5 angegebenen Düngung noch zusätzlich gedüngt werden muss; die niedrige Stickstoffkonzentration trägt im übrigen dazu bei, dass sich gesunde Spargelstangen ohne Druckstellen oder Risse herausbilden. Das Erzeugungsgebiet verfügt über lockere Böden. Der Anbau von „Asparago di Badoere“ erfordert tiefe Böden von mittlerer bis mäßig grober Textur und geringem Kalkgehalt in der Oberflächenschicht, mit subalkaliner bis neutraler Reaktion, mittlerer bis guter Drainage sowie der Möglichkeit einer Anreicherung von Kalziumcarbonat im festen Untergrund, dem caranto.

Der Spargelanbau hat im Veneto eine lange Tradition: seine Ursprünge scheinen bis zur Eroberung des Gebiets durch die Römer zurückzugehen.

Zahlreiche Dokumente belegen, dass weißer und grüner „Asparago di Badoere“ zu den wertvollsten Erzeugnissen des Veneto gezählt werden. Die Bedeutung von Badoere für die Spargelerzeugung in der Provinz hat die Gemeindeverwaltung von Morgano im Jahr 1968 dazu veranlasst, die erste regionale Spargelmesse, die „Mostra Provinciale dell’Asparago“ zu veranstalten und damit eine Tradition zu begründen, die bis heute fortgeführt wird. Der Spargelanbau ist in der örtlichen Kultur fest verwurzelt, und das Wissen über die Anbautechniken wird von Generation zu Generation weitergegeben. Dank der besonderen Kombination von produktiven Faktoren wie der Bereitschaft zu manueller Arbeit und handwerklichem Geschick mit den spezifischen Klimabedingungen und Bodenverhältnissen unterscheidet sich das Erzeugungsgebiet deutlich von allen anderen Spargelanbaugebieten. Die große Verbreitung und der Bekanntheitsgrad des Erzeugnisses sind verschiedenen Verkaufsförderungsmaßnahmen zu verdanken und zugleich auch Beleg für den hervorragenden Ruf des „Asparago di Badoere“.

4.7   Kontrollstelle:

Die Kontrollstelle erfüllt die Anforderungen der Norm EN 45011.

Name: CSQA Certificazioni srl

Anschrift:

Via S. Gaetano 74

36016 Thiene VI

ITALIA

Tel. +39 0445366094

Fax +39 0445382672

E-Mail: —

4.8   Etikettierung:

Spargel mit der geschützten geografischen Angabe „Asparago di Badoere“ muss mit Raffiabast zu festen Bündeln verschnürt oder in für Lebensmittel geeignete Packungen abgepackt werden. Der Inhalt der einzelnen Packstücke muss homogen sein. Die Packungen dürfen nur Spargel einer Variante, einer Klasse und einer Größe enthalten.

Auf den Bündeln und Packungen müssen in gleich großen Druckbuchstaben die Bezeichnung „Asparago di Badoere I.G.P.“ sowie die folgenden Angaben angebracht sein: der Spargeltyp (grün oder weiß), der Name bzw. Firmenname und die Adresse des Erzeugers und des Verpackungsbetriebs, die Klasse (Extra oder I), die Dicke der Spargelstangen sowie alle weiteren gesetzlich vorgesehenen Angaben.

Auf jedem Bündel und jeder Packung ist ein Garantiesiegel so anzubringen, dass es beim Öffnen der Verpackung beschädigt wird. Das Siegel muss das Logo der g.g.A. „Asparago di Badoere“ und alle weiteren gesetzlich vorgesehenen Angaben enthalten.

Das Logo zur Kennzeichnung der g.g.A. „Asparago di Badoere“ besteht aus einem abgerundeten Quadrat mit einer in zwei Ebenen unterteilten Grafik: Im Vordergrund sind fünf stilisierte Spargelstangen zu sehen, im Hintergrund ein stilisiertes Detail der Rotunde auf der Piazza von Badoere. Zwischen den beiden Ebenen befindet sich eine wellige blaue Fläche mit der zweizeiligen Aufschrift „Asparago di Badoere“.


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