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Document 52008AP0497

Programm Erasmus Mundus (2009-2013) ***ILegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009-2013) (KOM(2007)0395 — C6-0228/2007 — 2007/0145(COD)
P6_TC1-COD(2007)0145Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Oktober 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Aktionsprogramm Erasmus Mundus (2009-2013) zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaate

ABl. C 15E vom 21.1.2010, p. 122–123 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 15/122


Dienstag, 21. Oktober 2008
Programm Erasmus Mundus (2009-2013) ***I

P6_TA(2008)0497

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009-2013) (KOM(2007)0395 — C6-0228/2007 — 2007/0145(COD))

2010/C 15 E/34

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0395),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 149 Absatz 4 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0228/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0294/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

ist der Ansicht, dass der im Legislativvorschlag angegebene Finanzrahmen vereinbar mit der Obergrenze von Rubrik 1a des neuen mehrjährigen Finanzrahmens sein muss, und weist darauf hin, dass der Jahresbetrag im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß den Bestimmungen der Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) festgelegt wird;

3.

stellt fest, dass das Mandat der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur die vorgeschlagene Verlängerung des Programms Erasmus Mundus nicht abdeckt; betont, dass die Durchführung des Programms durch die Exekutivagentur gemäß den geltenden Bestimmungen nur nach einer ordnungsgemäß genehmigten Verlängerung des Mandats möglich ist;

4.

stellt fest, dass der für die Finanzierung von Aktion 2 des Programms als Richtwert vorgeschlagene Gesamtbetrag von 460 Millionen Euro durch die Mittelausstattung der jeweiligen externen Instrumente aufgebracht wird;

5.

betont, dass die Finanzierung der im Rahmen von Aktion 2 vorgesehenen Aktivitäten keine negativen Auswirkungen auf die anderen durch die jeweiligen Instrumente finanzierten Aktivitäten haben darf; bekräftigt seinen Standpunkt, dass neue Aktionen nur aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden sollten, wenn dafür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Jahresbericht zu übermitteln, in dem detaillierte Angaben zu den Aktivitäten im Rahmen von Aktion 2 gemacht und sie nach Finanzinstrumenten sowie nach betroffenen Regionen und Ländern aufgeschlüsselt werden;

6.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


Dienstag, 21. Oktober 2008
P6_TC1-COD(2007)0145

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Oktober 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Aktionsprogramm Erasmus Mundus (2009-2013) zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1298/2008/EG.)


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