EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2009/311/08

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — ENT/CIP/09/E/N08S03 — Europäisches Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums

ABl. C 311 vom 19.12.2009, p. 21–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 311/21


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — ENT/CIP/09/E/N08S03

Europäisches Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums

2009/C 311/08

1.   Ziele und beschreibung des projekts

Mit diesem Projekt soll die Umsetzung der Regelung für kleine Unternehmen („Small Business Act“) unterstützt werden, insbesondere von Grundsatz 1: „Ein Umfeld soll entstehen, in dem sich Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz entfalten können und in dem sich unternehmerische Initiative lohnt.“ Die unternehmerische Initiative von Frauen soll dabei durch die Schaffung eines Europäischen Netzwerks für Botschafterinnen des Unternehmertums gefördert werden.

Es handelt sich um eine Folgemaßnahme zu ENT/CIP/09/E/N08S00, durch die die geografische Abdeckung des Netzwerks für Botschafterinnen des Unternehmertums auf die noch verbleibenden Länder ausgedehnt wird, die im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Europäischen Kommission teilnahmeberechtigt sind.

Ziel des Netzwerks für Botschafterinnen ist es, erfolgreiche Unternehmerinnen dafür zu gewinnen, Frauen vor Ort dazu zu ermutigen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen und Unternehmerinnen zu werden – auch Frauen, die im Berufsleben stehen und Studentinnen. Die Botschafterinnen werden versuchen, den Frauen mehr Selbstvertrauen zu vermitteln und sie in dem Vorhaben zu bestärken, eigene erfolgreiche Unternehmen zu gründen. Darüber hinaus können sie eine Vorbildrolle übernehmen, indem sie mit ihren Erfolgsgeschichten andere Frauen dazu animieren, Unternehmerinnen zu werden. Die Aufforderung ist ausschließlich für Einrichtungen gedacht, die im Bereich der Förderung und/oder Unterstützung der unternehmerischen Initiative aktiv sind. So soll ein Netzwerk errichtet werden, das erfolgreiche Unternehmerinnen aus ganz Europa zusammenbringt, die dann auf lokaler oder nationaler Ebene tätig werden, um Frauen dazu zu animieren und zu ermutigen, in ihre Fußstapfen zu treten und das Unternehmertum als attraktive Karrieremöglichkeit ins Auge zu fassen.

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die geografische Abdeckung verbessert werden; sie ist aus diesem Grund an Länder gerichtet, die noch nicht am Netzwerk teilnehmen (siehe Kapitel 6.1, geografische Voraussetzungen der Aufforderung).

Die Bewerber sollten Folgendes angeben: die Botschafterinnen; die Zielgruppen (künftige Unternehmerinnen) für die einzelnen Teilnehmerländer; die Werbemaßnahmen, die die Botschafterinnen durchführen sollten; ferner sollten sie das Projekt vorbereiten und durchführen und der Kommission regelmäßig Bericht erstatten. Zur Bewertung der Leistung des Netzwerks wurden auf nationaler und europäischer Ebene einige Indikatoren festgelegt.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Jedes Projekt wird ein einziges nationales Netzwerk errichten. Daraus wird als Aggregat ein europäisches Netzwerk gebildet. Die Bewerber sollten die Botschafterinnen und die Zielgruppen angeben. Die Botschafterinnen werden sich zur Förderung des weiblichen Unternehmertums auf diese Zielgruppen konzentrieren. Jedes Projekt wählt eine Reihe von Botschafterinnen aus und legt eine Zielgruppe fest.

2.   Zugelassene antragsteller

a)

Der Antrag muss von einer juristischen Person eingereicht werden;

b)

juristische Personen müssen den Gesetzen ihres Heimatlandes entsprechend ordnungsgemäß konstituiert und eingetragen sein;

c)

jede öffentliche oder private Einrichtung, deren Haupttätigkeit im Bereich der Förderung und/oder Unterstützung der unternehmerischen Initiative liegt, kann dieser Aufforderung nachkommen. Hierzu gehören insbesondere:

öffentliche Verwaltungen, die in den Bereichen Wirtschaft, Unternehmen, Unternehmensförderung und damit verbundene Tätigkeiten aktiv oder dafür zuständig sind;

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und ähnliche Einrichtungen;

Organisationen zur Unternehmensförderung und Gründerzentren;

Wirtschaftsverbände und Unterstützungsnetze für Unternehmen;

öffentliche und private Stellen, die Unternehmen Unterstützung anbieten.

d)

Damit die Bewerber zur Einreichung von Vorschlägen zugelassen werden können, müssen sie in einem der folgenden Länder niedergelassen sein, die nicht unter die erste Aufforderung fielen:

EU-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich;

EWR-Land: Liechtenstein;

Beitrittsländer, Kandidatenländer und andere Länder, die am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) teilnehmen: Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei, Albanien, Israel, Montenegro und Serbien. Einrichtungen in diesen Ländern können sich als Konsortium unter den gleichen Bedingungen bewerben wie Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten (1).

e)

Die Projekte werden von spezifischen Konsortien durchgeführt, die für die Zwecke dieser Aufforderung aus Partnereinrichtungen gebildet wurden. Es können sich unterschiedliche Partner bewerben, um eine möglichst gute Abdeckung des Landes zu gewährleisten. Allerdings müssen alle Partner ein gemeinsames Konsortium je Land bilden. Die spezifischen Konsortien müssen den in dem Aufruf angegebenen möglichen Konfigurationen entsprechen.

3.   Mittel und projektlaufzeit

Die für diese Maßnahme bereitgestellten Mittel belaufen sich auf höchstens 545 000 EUR.

Geplante Zahl von Projekten: etwa zehn nationale Projekte mit durchschnittlich zehn Botschafterinnen des Unternehmertums pro Netzwerk.

Die Finanzierung durch die EU ist begrenzt auf höchsten 50 % der zulässigen Gesamtkosten des Projekts.

Der durchschnittliche EU-Finanzbeitrag pro Projekt wird sich auf etwa 50 000 EUR belaufen.

Vorgesehener Zeitplan:

Unterzeichnung der Vereinbarungen

Juli 2010

Auswahl der Botschafterinnen auf nationaler Ebene

August/September 2010

Startveranstaltung für die neuen Teilnehmerländer im europäischen Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums

Oktober 2010

Netzwerk-Betrieb

ab November 2010

Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate. Danach wird erwartet, dass die teilnehmenden Partner den Betrieb der einzelnen nationalen Netzwerke selbst übernehmen und ihren Fortbestand sicherstellen.

4.   Frist

Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 12.3.2010 zu übermitteln.

5.   Weitere informationen

Der vollständige Text der Aufforderung, der Leitfaden für Antragsteller und die Antragsformulare sind verfügbar unter: http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=3917&lang=en

Die Anträge müssen den Anforderungen laut Volltext entsprechen und sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare einzureichen.


(1)  Aktuelle Angaben zur Teilnahme von Nicht-Mitgliedstaaten am EIP sind auf der CIP-Website abrufbar (http://ec.europa.eu/enterprise/international_relations/competitiveness_innovation/index_de.htm). Finanzhilfen können Einrichtungen aus diesen Ländern nur gewährt werden, wenn die Vereinbarung über die Teilnahme des Landes am EIP in Kraft getreten ist.


Top