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Document C2009/308/11

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/30/09 — Kooperationsprogramm EU-Kanada in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 — Transatlantische Austauschpartnerschaften — Transatlantische Partnerschaften für Studiengänge

    ABl. C 308 vom 18.12.2009, p. 42–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 308/42


    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/30/09

    Kooperationsprogramm EU-Kanada in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010

    Transatlantische Austauschpartnerschaften

    Transatlantische Partnerschaften für Studiengänge

    2009/C 308/11

    1.   ZIELE UND BESCHREIBUNG

    Die allgemeinen Ziele des Programms und der vorliegenden Aufforderung bestehen in der Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Völkern der Europäischen Union und Kanadas einschließlich der Kenntnisse ihrer jeweiligen Sprachen, Kulturen und Institutionen und in der Verbesserung der Qualität der Humanressourcen in der Europäischen Union und in Kanada.

    2.   FÖRDERFÄHIGE ANTRAGSTELLER

    Finanzhilfeanträge im Rahmen dieser Aufforderung können von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen eingereicht werden. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.

    Jedes Projekt muss eine federführende Einrichtung in der EU sowie eine federführende Einrichtung in Kanada benennen; diese sind für das Einreichen des gemeinsamen Vorschlags sowie für das Projektmanagement zuständig. Diese federführenden Einrichtungen müssen Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen sein.

    Dem Konsortium müssen insgesamt mindestens vier Einrichtungen angehören, d. h. zwei aus der EU und zwei aus Kanada. Diese Einrichtungen können je nach Projekt entweder Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen (wie oben definiert) oder eine Mischung aus beiden Einrichtungstypen sein.

    Ferner müssen die Einrichtungen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und zwei verschiedenen kanadischen Provinzen/Territorien stammen.

    3.   FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN

    Diese Aufforderung umfasst zwei Arten von Maßnahmen: transatlantische Austauschpartnerschaften und transatlantische Partnerschaften für Studiengänge.

    Im Falle der Projekte zu transatlantischen Austauschpartnerschaften (TEP, Transatlantic Exchange Partnerships) werden Konsortien von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen aus der EU und Kanada gefördert, um gemeinsame Studien- und Ausbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Verwaltungszuschüsse sowie Zuschüsse für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Die maximale Laufzeit von TEP-Projekten darf 36 Monate nicht überschreiten.

    Ausführliche Beschreibungen dieser Maßnahmen sind in Abschnitt 5 des Programmleitfadens enthalten.

    Projekte zu transatlantischen Partnerschaften für Studiengänge (TDP, Transatlantic Degree Partnerships) werden gefördert, um Doppel- oder gemeinsame Programme für Studiengänge zu entwickeln und zu verwirklichen. Die Unterstützung umfasst Zuschüsse für die Entwicklung und die Verwaltung sowie Zuschüsse für Studierende und für das Hochschul- und Verwaltungspersonal. Die maximale Laufzeit von TDP-Projekten darf 48 Monate nicht überschreiten.

    Ausführliche Beschreibungen dieser Maßnahmen sind in Abschnitt 6 des Programmleitfadens enthalten.

    Die Tätigkeiten sollten zwischen dem 1. September 2010 und dem 31. Dezember 2010 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2014 enden.

    4.   VERGABEKRITERIEN

    Bei der Beurteilung der Gesamtqualität der Vorschläge werden die beiden folgenden Kriterien angewendet:

    4.1   Relevanz des Projekts

    Das Kriterium der Relevanz des Projekts macht 30 % der Gesamtpunktzahl für die Qualität aus.

    4.2   Die Qualität der Projektkonzeption und seine Managementregelungen

    Das Qualitätskriterium macht 70 % der Punktzahl für die Gesamtqualität aus. Die einzelnen Vergabekriterien lassen sich wie folgt in drei Gruppen unterteilen: Projektinnovation und -methodik (25 %), Projektkonsortium (25 %) und Mobilität (20 %).

    Einzelheiten zu den Vergabekriterien sind in Abschnitt 7 des Programmleitfadens enthalten.

    Bei der endgültigen Auswahl wird insgesamt darauf geachtet, dass ein breit gefächertes Spektrum an Einrichtungen, Themengebieten und geografischen Gebieten innerhalb der EU und Kanadas gefördert werden.

    5.   MITTELAUSSTATTUNG

    Die für die Kofinanzierung von Projekten verfügbaren Gemeinschaftsmittel werden auf 1,974 Mio. EUR veranschlagt. 2010 werden voraussichtlich etwa drei Projekte für transatlantische Partnerschaften für Studiengänge (TDP) und fünf Projekte für transatlantische Austauschpartnerschaften (TEP) gefördert. Es wird davon ausgegangen, dass zwei der fünf TEP-Projekte für den Bereich Berufsbildung ausgewählt werden, sofern deren Qualität für ausreichend erachtet wird. Die Gemeinschaftsförderung wird für ein vierjähriges TDP-Projekt höchstens 428 000 Euro und für ein dreijähriges TEP-Projekt höchstens 138 000 EUR betragen.

    6.   EINREICHUNGSFRIST

    Anträge sind sowohl an die EU als auch an Kanada zu richten. Die Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind bis spätestens 24. März 2010 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu senden. Anträge mit einem Poststempel nach diesem Datum werden nicht berücksichtigt.

    Die Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

    EU-KANADA — Aufforderung 2010

    Avenue du Bourget 1 — BOUR 02/17

    1140 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Anträge im Namen der federführenden Einrichtung in der EU sind auf dem vorgeschriebenen, ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Einrichtung unterzeichneten Formular einzureichen.

    Der kanadische Antragsteller muss den Antrag an folgende Anschrift in Kanada senden:

    Canada-EU Programme for Cooperation in Higher Education, Training and Youth

    International Academic Mobility

    Learning Branch

    Human Resources and Skills Development Canada

    200 Montcalm Street, Tower 2, Ground Floor

    Gatineau, Québec

    K1A OJ9

    CANADA

    7   WEITERE INFORMATIONEN

    Den Programmleitfaden und die Antragsformulare finden Sie auf der folgenden Website: http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/index_en.htm Die Anträge müssen sämtliche Anhänge und geforderten Angaben enthalten und mittels des bereitgestellten Antragsformulars eingereicht werden.


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