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Document C2009/298/08
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.5648 — OTPP/Macquarie/Bristol Airport) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5648 — OTPP/Macquarie/Bristol Airport) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5648 — OTPP/Macquarie/Bristol Airport) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 298 vom 8.12.2009, p. 18–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 298/18 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5648 — OTPP/Macquarie/Bristol Airport)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 298/08
1. |
Am 6. November 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Ontario Teachers' Pension Plan Board („OTPP“, Kanada) und das Unternehmen Macquarie European Infrastructure Fund L.P. („MEIF“, Guernsey), das der Unternehmensgruppe Macquarie („Macquarie“, Australien) angehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Bristol International Airport Limited („Bristol Airport“, VK). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5648 — OTPP/Macquarie/Bristol Airport per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.