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Document C2009/168/06

Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

ABl. C 168 vom 21.7.2009, p. 9–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/9


Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

2009/C 168/06

Im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind sieben der vierzehn Sitze neu zu besetzen. Diese wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1) eingerichtet. Die Behörde ist in Parma, Italien, angesiedelt.

DIE EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spielt eine wichtige Rolle für die Risikobewertung der Europäischen Union im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Aufgabe der Behörde ist die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Gemeinschaft in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebens- und Futtermittelsicherheit auswirken könnten, sowie in Bezug auf damit eng zusammenhängende Fragen auf dem Gebiet der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Pflanzengesundheit. Sie stellt unabhängige Informationen über alle Fragen in diesen Bereichen bereit und macht auf Risiken aufmerksam. Der Auftrag der Behörde umfasst ferner die wissenschaftliche Beratung zu Ernährungsfragen, insbesondere in Bezug auf die Rechtsetzung der Gemeinschaft, und GVO einschließlich der neuen Lebensmitteltechnologien. Die Behörde wurde aufgrund ihrer Unabhängigkeit, der wissenschaftlichen Qualität ihrer Stellungnahmen und der von ihr verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Verfahren und der zügigen Erledigung ihrer Aufgaben alsbald von allen Betroffenen als kompetente Anlaufstelle akzeptiert. Die Behörde verfügt nicht nur über eigenes Fachpersonal, sondern wird auch von Netzwerken einschlägiger Organisationen in der EU unterstützt.

Rechtlicher Hintergrund

In Artikel 25 der oben genannten Verordnung heißt es: „Die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt so, dass die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen und im Einklang damit die größtmögliche geografische Streuung in der Union gewährleistet sind.“ Und weiter: „Vier der Mitglieder kommen aus dem Kreis der Organisationen, die die Verbraucherschaft und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten.“

Ferner heißt es in Erwägungsgrund 40 der oben genannten Verordnung: „Auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist unverzichtbar.“ und in Erwägungsgrund 41: „Daher sollte die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats so erfolgen, dass die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen, beispielsweise in den Bereichen Management und öffentliche Verwaltung, und die größtmögliche geografische Streuung in der Union gewährleistet sind. Dies sollte durch ein System der Rotation zwischen den verschiedenen Herkunftsländern der Mitglieder des Verwaltungsrates erleichtert werden, wobei kein Posten Angehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats vorbehalten sein darf.“

Rolle und Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

Er hat die Arbeit der Behörde allgemein zu überwachen und damit zu gewährleisten, dass diese ihren Auftrag und die ihr übertragenen Aufgaben ihrem Mandat entsprechend im Geiste der Unabhängigkeit und der Transparenz erfüllt.

Er ernennt den Geschäftsführenden Direktor auf der Grundlage der von der Kommission erstellten Liste und beschließt gegebenenfalls über dessen Entlassung.

Er bestellt die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien, die für die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Stellungnahmen der Behörde zuständig sind.

Er nimmt die jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramme der Behörde und den Gesamtbericht über die Tätigkeit der Behörde im abgelaufenen Jahr an.

Er verabschiedet die Geschäfts- und Haushaltsordnung der Behörde.

Der Verwaltungsrat stützt sich bei seinen Arbeiten auf formelle und informelle Sitzungen, informelle Kontakte zwischen den Mitgliedern und Schriftverkehr. Die Arbeitssprache für die Unterlagen, den Schriftverkehr und die informellen Sitzungen der EFSA ist Englisch. Für die formellen Sitzungen werden Dolmetschdienste entsprechend dem Bedarf der Mitglieder bereitgestellt. Der Verwaltungsrat tritt vier bis sechs Mal jährlich zusammen, zumeist in Parma, aber auch ggf. an anderen Orten in der EU.

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (2) setzt sich der Verwaltungsrat aus vierzehn Mitgliedern, die vom Rat im Benehmen mit dem Europäischen Parlament ernannt werden, sowie einem Vertreter der Kommission zusammen. Für sieben Mitglieder des derzeitigen Verwaltungsrats endet die Amtszeit gemäß dem Beschluss 2006/478/EG des Rates vom 19. Juni 2006 (3) am 30. Juni 2010. Für die sieben anderen Mitglieder endet die Amtszeit am 30. Juni 2012.

Informationen über die derzeitigen Verwaltungsratsmitglieder sind auf der Website der EFSA zu finden unter: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/WhoWeAre/ManagementBoard/efsa_locale-1178620753812_Members.htm

Dieser Aufruf richtet sich an Bewerber, die an den Sitzen der sieben Mitglieder des Verwaltungsrats interessiert sind, deren Amtszeit am 30. Juni 2010 ausläuft.

Verlangte Qualifikationen

Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen auf den Gebieten, die in seine Zuständigkeit fallen, über die für die Leitung der Behörde erforderlichen Fachkenntnisse und über die kollektiven Erfahrungen verfügen, damit insbesondere Folgendes gewährleistet werden kann:

1.

Wissenschaftliche Beratung und Unterstützung, so dass der Bedarf der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf ihre Rechtsetzung und Politik sowie ihre Arbeit im öffentlichen Interesse erfüllt wird;

2.

Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäßen Verwaltung (einschließlich finanzieller Aspekte);

3.

Arbeit nach den Leitprinzipien der Integrität, Unabhängigkeit, Transparenz, ethischen Grundsätzen und hoher wissenschaftlicher Qualität unter Wahrung der unverzichtbaren Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten;

4.

Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit über wissenschaftliche Themen;

5.

Gewährleistung und Wahrung eines hohen Ansehens in Bezug auf die Leistungsstandards sowie die Objektivität und die Glaubwürdigkeit in Fachkreisen;

6.

Förderung der erforderlichen Abstimmung zwischen Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation.

Die Bewerber müssen nachweisen können, dass sie einen effektiven Beitrag zu einem oder mehreren der vorgenannten Sachgebiete leisten können. Sie müssen mindestens 15 Jahre lang auf einem oder mehreren dieser Sachgebiete tätig gewesen sein, davon mindestens 5 Jahre in leitender Stellung. Die Bewerber müssen über eine mindestens fünfjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Lebens- und Futtermittelsicherheit oder auf anderen, mit der Aufgabenstellung der Behörde zusammenhängenden Gebieten verfügen, insbesondere im Bereich der Tiergesundheit und des Tierschutzes, des Umweltschutzes (4), der Pflanzengesundheit und der Ernährung. Die Bewerber müssen anhand ihrer Erfahrung nachweisen, dass sie in einem mehrsprachigen, multikulturellen und multidisziplinären Umfeld arbeiten können. Die Bewerber werden auf der Grundlage einer vergleichenden Prüfung ihrer Eignung anhand der oben genannten Kriterien ausgewählt und zwar so, dass die größtmögliche geografische Streuung in der Union gewährleistet ist.

Unabhängigkeit, Verpflichtungserklärung und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden „ad personam“ ernannt. Sie müssen eine Erklärung abgeben, mit der sie sich verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner müssen sie eine Erklärung über etwaige Interessenkonflikte abgeben, die als ihre Unabhängigkeit beeinträchtigend angesehen werden könnten. Deshalb werden die Bewerber gemäß dem Grundsatz der Unabhängigkeit des Verwaltungsrats gebeten, im Bewerbungsformular anzugeben, ob sie unmittelbare oder mittelbare Beziehungen unterhalten, die ihrer Ansicht nach für den Auftrag der Behörde relevant sein könnten.

Teilnahme an den Verwaltungsratssitzungen

Von den Mitgliedern wird hinsichtlich der Teilnahme an den Verwaltungsratssitzungen größtes Engagement erwartet. Sie werden gebeten, im Bewerbungsformular Angaben über ihre Verfügbarkeit bezüglich der aktiven Mitwirkung im Verwaltungsrat zu machen. Der Verwaltungsrat dürfte voraussichtlich vier bis sechs Mal pro Jahr zusammentreffen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine Vergütung, ihnen werden jedoch die normalen Reise- und Aufenthaltskosten erstattet. Ferner wird ihnen gemäß Artikel 15 der Geschäftsordnung des EFSA-Verwaltungsrats für jeden Sitzungstag eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Demnach erhalten alle Mitglieder des Verwaltungsrats, außer Vertreter der Kommission und Mitarbeiter einer einzelstaatlichen Behörde oder Einrichtung, ein Tagegeld von 300 EUR pro Verwaltungsratssitzung, an der sie teilnehmen.

Mitglieder des Verwaltungsrats, die aus Organisationen kommen, welche die Verbraucher oder andere, mit der Lebensmittelkette verbundene Interessen vertreten

Die Bewerber werden gebeten anzugeben, ob ihre Bewerbung als Interessenbekundung an einem Sitz im Rahmen dieser Gruppe von Mitgliedern des Verwaltungsrats gelten soll. Wenn ja, werden die Bewerber gebeten, genaue Angaben zu ihrer Arbeit in Organisationen zu machen, die die Verbraucher oder andere, mit der Lebensmittelkette verbundene Interessen vertreten.

Ernennung und Mandat

Mit Ausnahme des Vertreters der Kommission, der von dieser benannt wird, werden die Mitglieder des Verwaltungsrats vom Rat im Benehmen mit dem Europäischen Parlament anhand einer Liste ernannt, die von der Kommission auf der Grundlage dieses Aufrufs zur Interessenbekundung erstellt wird. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre und kann einmal verlängert werden. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Liste der Kommission veröffentlicht wird. Personen, die von der Kommission auf ihre Liste gesetzt, jedoch nicht ernannt worden sind, können in eine Reserveliste aufgenommen werden, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet.

Staatsangehörigkeit

Anhand dieses Aufrufs will die Kommission eine Auswahlliste erstellen; die Ernennung soll so erfolgen, dass nicht nur die höchste fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen gewährleistet sind, sondern auch „die größtmögliche geografische Streuung“ durch ein „System der Rotation zwischen den verschiedenen Herkunftsländern der Mitglieder“ erleichtert wird. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Mitgliedern, deren Amtszeit bis zum 30. Juni 2012 läuft, um Staatsangehörige Deutschlands, Finnlands, Italiens, Österreichs, Sloweniens, der Tschechischen Republik und des Vereinigten Königreichs handelt. Bei den ausscheidenden Mitgliedern (die sich erneut bewerben dürfen, sofern sie nicht bereits zwei Amtszeiten vollendet haben) handelt es sich um Staatsangehörige Belgiens, Dänemarks, Frankreichs, Griechenlands, der Niederlande, Schwedens und Ungarns. Bisher sind im Verwaltungsrat noch keine Staatsangehörigen Bulgariens, Estlands, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, Polens, Rumäniens, der Slowakei und Zyperns vertreten.

Dieser Aufruf steht den Angehörigen sämtlicher EU Mitgliedstaaten offen. Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines EU Mitgliedstaats besitzen.

Chancengleichheit

Die Kommission achtet gewissenhaft darauf, dass jegliche Diskriminierung vermieden wird, und legt besonderen Wert darauf, dass weibliche Bewerber an dem Auswahlverfahren teilnehmen.

Bewerbungsverfahren und Bewerbungsschluss

Die Bewerbungen müssen die nachstehenden Anforderungen erfüllen, andernfalls werden sie nicht berücksichtigt:

1.

Interessenten müssen das beiliegende Formular verwenden, welches auch von der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher heruntergeladen werden kann (siehe http://ec.europa.eu/food/efsa/efsa_management_board_en.htm).

2.

Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein. Sie müssen einen Originalausdruck und drei Kopien umfassen (siehe Punkt 3 nachstehend).

3.

Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

a)

ein Schreiben zur Begründung des Interesses (unterzeichnet);

b)

ein ausgefülltes Bewerbungsformular (unterzeichnet);

c)

einen Lebenslauf (1,5 bis 3 Seiten).

4.

Das Schreiben zur Begründung des Interesses, das Bewerbungsformular, der Lebenslauf und sonstige Unterlagen müssen in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft abgefasst sein. Gleichwohl wäre es wünschenswert, wenn eine Zusammenfassung der Erfahrungen sowie weitere einschlägige Informationen auf Englisch vorgelegt werden könnten, um das Auswahlverfahren zu erleichtern. Alle Bewerbungen werden vertraulich behandelt. Weitere Unterlagen sind ggf. auf Anforderung später einzureichen.

5.

Letzter Termin für die Einreichung von Bewerbungen ist der 30. September 2009.

6.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen:

a)

entweder per Post oder Kurierdienst bis spätestens 30. September 2009 an folgende Adresse geschickt werden, wobei der Poststempel oder das Datum des Versandscheins als Nachweis für das Versanddatum gilt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher

Referat 03 — Wissenschaft und Beziehungen zu

Interessenträgern z. Hd.: Herrn R. Vanhoorde („Application for the Management Board“)

Büro: F-101 (Tour) 04/168

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

b)

oder bis spätestens 30. September 2009, 16:00 Uhr, bei folgender Adresse abgegeben werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher

Referat 03 — Wissenschaft und Beziehungen zu

Interessenträgern z. Hd.: Herrn R. Vanhoorde („Application for the Management Board“)

Avenue du Bourget 1-3

1140 Brussels (Evere)

BELGIQUE/BELGIË

In diesem Fall gilt als Nachweis der Einreichung die Empfangsbescheinigung mit Datum und Unterschrift des Beamten der zentralen Posteingangsstelle der Kommission, der die Unterlagen entgegengenommen hat. Die Posteingangsstelle ist montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Samstags, sonntags und an arbeitsfreien Tagen der Kommission ist sie geschlossen.

Bewerbungen, die per E Mail oder Telefax übermittelt werden, oder solche, die direkt an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geschickt werden, werden nicht berücksichtigt.

7.

Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären sich die Bewerber mit den in diesem Aufruf sowie in den diesbezüglichen Dokumenten beschriebenen Verfahren und Bedingungen einverstanden. Die Bewerber können sich in ihrer Bewerbung keinesfalls auf früher eingereichte Unterlagen berufen (Fotokopien früherer Bewerbungen beispielsweise werden nicht berücksichtigt). Jegliche Abgabe falscher Erklärungen im Zuge der Mitteilung verlangter Auskünfte kann den Ausschluss aus dem vorliegenden Aufruf nach sich ziehen.

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(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 13.

(3)  ABl. L 189 vom 12.7.2006, S. 7.

(4)  Ökologie, Schutz der Artenvielfalt.


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