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Document 62008CN0462

    Rechtssache C-462/08: Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 27. Oktober 2008 — Ümit Bekleyen gegen Land Berlin

    ABl. C 19 vom 24.1.2009, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.1.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 19/12


    Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 27. Oktober 2008 — Ümit Bekleyen gegen Land Berlin

    (Rechtssache C-462/08)

    (2009/C 19/20)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Ümit Bekleyen

    Beklagter: Land Berlin

    Vorlagefrage

    Ist Artikel 7 Satz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation dahin auszulegen, dass das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und das entsprechende Aufenthaltsrecht nach Abschluss einer Berufsausbildung im Aufnahmeland auch dann entsteht, wenn das im Aufnahmeland geborene Kind, nachdem es mit seiner Familie in den gemeinsamen Herkunftsstaat zurückgekehrt war, als Volljähriger allein in den betreffenden Mitgliedstaat zur Aufnahme einer Berufsausbildung zu einem Zeitpunkt zurückkehrt, zu dem seine in der Vergangenheit als Arbeitnehmer beschäftigten Eltern türkischer Staatsangehörigkeit den Mitgliedstaat bereits zehn Jahre zuvor auf Dauer verlassen hatten?


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