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Document C2009/018/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5463 — Hitachi/Hitachi Koki) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 18 vom 24.1.2009, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.1.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 18/34


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5463 — Hitachi/Hitachi Koki)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2009/C 18/12)

    1.

    Am 14. Januar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Hitachi, Ltd (Japan, Konzernunternehmen der Hitachi-Gruppe) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 14. Januar 2009 die Kontrolle über einen Teil des Unternehmens Koki Co., Ltd (Japan).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Hitachi: Informations- und Telekommunikationssysteme, Elektrogeräte, Energietechnik und Industriesysteme, digitale Medien und Konsumgüter, hochfunktionale Materialien und Komponenten, Logistik, Services u. a., Finanzdienstleistungen,

    Hitachi Koki: Anbieter von Elektrowerkzeugen und Produkte für die Life Sciences.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5463 — Hitachi/Hitachi Koki per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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