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Document C2009/018/10

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GD EAC/01/09 — Tempus IV— Reformierung des Hochschulwesens durch internationale Zusammenarbeit der Hochschulen

    ABl. C 18 vom 24.1.2009, p. 31–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.1.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 18/31


    AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — GD EAC/01/09

    TEMPUS IV— REFORMIERUNG DES HOCHSCHULWESENS DURCH INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT DER HOCHSCHULEN

    (2009/C 18/10)

    1.   ZIELE UND BESCHREIBUNG

    Das Programm Tempus wird in einer vierten Phase fortgeführt, die von 2007 bis 2013 reicht.

    Das allgemeine Ziel des Programms ist es, die Zusammenarbeit im Hochschulwesen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und den Partnerländern in den benachbarten Regionen zu erleichtern. Das Programm unterstützt insbesondere die freiwillige Anpassung an die Entwicklungen in der EU im Bereich der Hochschulbildung, die sich aus der Lissabon-Agenda und dem Bologna-Prozess ergeben.

    Tempus fördert die multilaterale Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Behörden und Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern, wobei die Reform und die Modernisierung der Hochschulbildung im Mittelpunkt stehen.

    Nationale Projekte müssen an nationalen Prioritäten ausgerichtet sein, die die Vertretungen der Europäischen Kommission und die zuständigen Behörden in den Partnerländern gemeinsam festlegen. Mehrere Länder umfassende Projekte müssen sich nach den regionalen Prioritäten richten, die für das gesamte Programm auf Grundlage der EU-Agenda für die Modernisierung des Hochschulwesens festgelegt wurden bzw. in den Strategiepapieren der Kommission in Bezug auf die EU-Nachbarländer, die Länder Zentralasiens und die Zielländer der Heranführungsstrategie genannt werden.

    Die zwei grundlegenden Instrumente für die Zusammenarbeit im Rahmen von TEMPUS sind:

    gemeinsame Projekte: auf dem „Bottom-up-Ansatz“ basierende Modernisierungs- und Reformprojekte auf Ebene der Einrichtungen (Hochschulen). Gemeinsame Projekte dienen der Modernisierung der Curricula und des Hochschulmanagements, indem sie den Wissenstransfer zwischen Hochschulen, Organisationen und Einrichtungen aus der EU und den Partnerländern sowie ggf. zwischen anderen relevanten Stellen aus den jeweiligen Ländern anregen,

    Strukturmaßnahmen: Projekte, die zur Weiterentwicklung und Reform der Hochschulsysteme in den Partnerländern beitragen, die Qualität und die Relevanz dieser Systeme verbessern und ihre Konvergenz mit den Entwicklungen in der EU fördern. Strukturmaßnahmen sollen somit auf nationaler Ebene den Prozess der strukturellen Reform der Hochschulsysteme und die Festlegung von Rahmenstrategien unterstützen.

    2.   FÖRDERFÄHIGE ANTRAGSTELLER

    Das Spektrum der Einrichtungen und Organisationen, die am Programm Tempus teilnehmen können, reicht von Hochschulen und Hochschulverbänden bis hin zu nichtakademischen Einrichtungen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Projektträgern aus der Industrie und Einrichtungen der öffentlichen Hand.

    Diese Einrichtungen bzw. Organisationen müssen ihren Sitz in Ländern haben, die den folgenden Gruppen angehören:

    27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

    6 westliche Balkanländer, d. h. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie Kosovo (gemäß der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen),

    15 südliche und östliche Nachbarländer der Europäischen Union, d. h. Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, besetzte palästinensische Gebiete, Syrien, Tunesien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine,

    Russische Föderation,

    5 zentralasiatische Republiken, d. h. Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan.

    3.   MITTELAUSSTATTUNG UND PROJEKTLAUFZEIT

    Für die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt 53 Mio. EUR vorgesehen.

    Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt keinesfalls 90 % der gesamten förderfähigen direkten Kosten.

    Die Mindesthöhe der Finanzhilfe beträgt sowohl für Gemeinsame Projekte als auch für Strukturmaßnahmen 500 000 EUR. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe beläuft sich auf 1 500 000 EUR. Für den Kosovo (1), Montenegro und die fünf zentralasiatischen Länder wurde die Mindesthöhe der Finanzhilfe für beide Projekttypen auf 300 000 EUR festgelegt.

    Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

    4.   ABGABEFRIST

    Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Gemeinsame Projekte und für Strukturmaßnahmen endet am 28. April 2009 um 16.00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit).

    5.   WEITERE INFORMATIONEN

    Den vollständigen Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website: http://ec.europa.eu/tempus

    Die Anträge müssen die Anforderungen erfüllen, die im vollständigen Text der Aufforderung dargelegt sind. Es sind die auf der Website bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden.


    (1)  Gemäß Resolution 1244/99 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.


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