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Document 62008FN0087

Rechtssache F-87/08: Klage, eingereicht am 20. Oktober 2008 — Schuerings/Europäische Stiftung für Berufsbildung

ABl. C 327 vom 20.12.2008, p. 43–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 327/43


Klage, eingereicht am 20. Oktober 2008 — Schuerings/Europäische Stiftung für Berufsbildung

(Rechtssache F-87/08)

(2008/C 327/83)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Gisela Schuerings (Nizza, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Europäische Stiftung für Berufsbildung

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, der Klägerin zu kündigen, und Verurteilung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zum Ersatz des der Klägerin entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die ihr gegenüber getroffene Kündigungsentscheidung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung vom 23. Oktober 2007 aufzuheben;

soweit erforderlich, die ausdrückliche Entscheidung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung vom 10. Juli 2008, mit der die gemäß den Art. 46 BSB und 90 Abs. 2 des Statuts eingelegte Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

die Europäische Stiftung für Berufsbildung zur Zahlung von 125 000 Euro als Ersatz des materiellen Schadens zu verurteilen;

die Europäische Stiftung für Berufsbildung zur Zahlung von 50 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;

der Europäischen Stiftung für Berufsbildung die Kosten aufzuerlegen.


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