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Document 52008XX1220(02)
Implementing provisions
Annahme von Durchführungsbestimmungen
Annahme von Durchführungsbestimmungen
ABl. C 326 vom 20.12.2008, p. 28–28
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.12.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 326/28 |
Annahme von Durchführungsbestimmungen
(2008/C 326/12)
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat die seit dem 1. Januar 2003 geltenden und zuletzt am 5. April 2004 geänderten Durchführungsbestimmungen überarbeitet. Mit dieser Überarbeitung wird den Änderungen Rechnung getragen, die das Parlament am Statut des Bürgerbeauftragten vorgenommen hat (1), und es wurde eine Reihe weiterer Änderungen eingeführt, die sich aus der seit 2004 gesammelten Erfahrung ergeben. Die Überarbeitung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Die Durchführungsbestimmungen finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten unter:
http://www.ombudsman.europa.eu
Die Papierfassung der Durchführungsbestimmungen kann kostenfrei beim Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten unter folgender Anschrift angefordert werden:
1, avenue du Président Robert Schuman |
CS 30403 |
F-67001 Strasbourg Cedex |
Tel. (33-3) 88 17 23 13 |
Fax (33-3) 88 17 90 62 |
E-mail: eo@ombudsman.europa.eu |
(1) Beschluss 2008/587/EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2008 zur Änderung des Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten, ABl. L 189 vom 17.7.2008, S. 25.