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Document 52008IR0023

Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen für ein Grünbuch: Hin zu einer europäischen Bergpolitik — Eine europäische Vision für die Berggebiete

ABl. C 257 vom 9.10.2008, p. 36–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 257/36


Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen für ein Grünbuch: „Hin zu einer europäischen ‚Bergpolitik‘ — Eine europäische Vision für die Berggebiete“

(2008/C 257/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

verweist auf Präsident Barrosos grundsätzlich befürwortende Reaktion auf das Ersuchen der Europäischen Vereinigung der Mandatsträger in Berggebieten um ein Grünbuch zu einer „europäischen Politik zur Unterstützung der Berggebiete“ während des strukturierten Dialogs im Rahmen der Plenartagung des Ausschusses der Regionen am 7. Dezember 2006;

bemerkt, dass es sich bei den Berggebieten einerseits um Gebiete mit anhaltenden natur- und geographisch bedingten Nachteilen, andererseits aber auch um Regionen handelt, die sowohl durch ihre natürlichen Gegebenheiten als auch mit Blick auf Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen klare Stärken aufweisen;

fordert die Europäische Union auf, eine echte europäische integrierte Politik zugunsten aller Berggebiete unter Achtung ihrer Unterschiedlichkeit auf den Weg zu bringen;

würde die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bei einer aktiven Entwicklung allgemeiner Ziele der überarbeiteten Strategien von Lissabon und Göteborg in einem europäischen Aktionsplan zur Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung der Bergregionen unterstützen;

ersucht die Europäische Kommission, sich der folgenden drei Schwerpunktthemen anzunehmen:

a.

um Unternehmen anzusiedeln und den Zuzug von Menschen zu steigern, sollte die Attraktivität und Erreichbarkeit der Berggebiete erhöht werden, wo dies ohne Beeinträchtigung der Umwelt möglich ist; insbesondere sollten durch eine bessere Anbindung an die TEN die terrestrischen und digitalen Kommunikationswege ausgebaut werden, wobei bei der Erschließung des Know-how, der Humanressourcen und des Unternehmergeistes der Schwerpunkt auf Innovation und Kreativität liegen sollte;

b.

die eigenen Ressourcen und die Besonderheiten sollten der Ausgangspunkt für den Umgang mit den Berggebieten sein, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die durch ihre anhaltenden naturbedingten Nachteile entstehenden Mehrkosten auszugleichen und die allgemeinen Versorgungsdienstleistungen aufrechtzuerhalten;

c.

Cluster und Wettbewerbspole sollten entwickelt werden, um die Maßnahmen verschiedener Sektoren unter dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu bündeln und zu festigen.

Berichterstatter

:

Herr DURNWALDER (IT/EVP), Mitglied des Regionalrats und Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

verweist auf Präsident Barrosos grundsätzlich befürwortende Reaktion auf das Ersuchen der Europäischen Vereinigung der Mandatsträger in Berggebieten um ein Grünbuch zu einer „europäischen Politik zur Unterstützung der Berggebiete“ während des strukturierten Dialogs im Rahmen der Plenartagung des Ausschusses der Regionen am 7. Dezember 2006;

2.

betont, dass der Vertrag von Lissabon bei der Festlegung des Ziels des territorialen Zusammenhalts (Artikel 158) die Notwendigkeit anerkennt, den Berggebieten neben anderen Regionen mit anhaltenden natur- und geographisch bedingten Nachteilen besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

3.

betont, welche Bedeutung die Berge aufgrund ihrer natürlichen Ressourcen, ihrer kulturellen Ressourcen wie der sprachlichen Vielfalt und des Wissens sowie ihrer wirtschaftlichen Ressourcen wie der Landwirtschaft, der Industrie und des Tourismus für das Leben und die Tätigkeit der gesamten Bevölkerung der Europäischen Union haben;

4.

stellt fest, dass es in 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Berggebiete gibt, dass die Berggebiete 35,69 % des europäischen Grundgebietes ausmachen und dort 17,73 % der europäischen Bevölkerung leben (1);

5.

macht darauf aufmerksam, dass Berggebiete 26 % des Festlandes der Erde ausmachen, dass 10 % der Weltbevölkerung Bewohner von Berggebieten sind, und dass Berggebiete ein entscheidendes Element für die nachhaltige Entwicklung des Planeten darstellen, wie es auch in Kapitel 13 der Agenda 21 von Rio anerkannt wird;

6.

hält fest, dass die Zugänglichkeit der Berggebiete von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung eines echten Binnenmarktes und des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs ist;

7.

hebt hervor, dass die Vielfalt der Berggebiete noch größer wird, wenn man die zusammenhängenden Gebirge als überregionale, grenzüberschreitende oder länderübergreifende Räume betrachtet, die Berggebiete, Täler, Bergfußregionen sowie städtische und ländliche Gebiete umfassen;

8.

bekräftigt, dass der Lebensraum der Berge sich durch eine große Biodiversität auszeichnet und deshalb eine besonders hohe Anfälligkeit und Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel aufweist, für den er ein echtes Frühwarnsystem darstellt;

9.

unterstreicht, dass Berggebiete aufgrund ihrer anhaltenden naturbedingten Nachteile für die nachhaltige Entwicklung immer schon eine Vorreiterrolle für mögliche Neuerungen innehatten;

10.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wichtige Erfahrungen hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung der Berggebiete vorweisen können;

11.

verweist auf die Anstrengungen des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, den Bergregionen durch Stellungnahmen und Studien in der europäischen Politik mehr Aufmerksamkeit zu schenken;

12.

stellt fest, dass es bis zum heutigen Tag keine europäische Politik oder integrierte Gemeinschaftsstrategie zugunsten der Berggebiete gibt, wie es bei den maritimen Regionen oder den städtischen Gebieten der Fall ist;

Zur Verbesserung der Governance in der Europäischen Union

13.

erklärt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Berggebiete großen Wert auf ihre Autonomie und auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips unter Einhaltung eines „Bottom-up“-Ansatzes in der europäischen Regierungsstruktur legen;

14.

bemerkt, dass es sich bei den Berggebieten einerseits um Gebiete mit anhaltenden natur- und geographisch bedingten Nachteilen, andererseits aber auch um Regionen handelt, die sowohl durch ihre natürlichen Gegebenheiten als auch mit Blick auf Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen klare Stärken aufweisen;

15.

betont die Notwendigkeit, die europäischen Politiken in einer integrierten Strategie zur nachhaltigen Entwicklung zu bündeln, die der Vielfalt der Berggebiete gerecht wird;

16.

unterstreicht die Vordringlichkeit eines ausgewogenen und gerechten Vorgehens der EU zugunsten einer dauerhaften Valorisierung der Unterschiedlichkeit der Regionen Europas: städtische Regionen, Küstengebiete, dünn besiedelte Räume und Bergregionen;

17.

erinnert an die Wichtigkeit der Rolle und der Arbeit der Bergbewohner bei der Landschaftsbildung und dem Erhalt eines ökologischen Gleichgewichtes in den Bergen;

18.

unterstützt die Maßnahmen der Regionen und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer Netze, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts bewährte Praktiken im Sinne der überarbeiteten Ziele von Lissabon und Göteborg austauschen;

19.

hebt hervor, wie wichtig die Lissabon-Strategie und die kohäsionspolitischen Leitlinien 2007-2013 als Antrieb der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit Europas sowohl für die Bergregionen als auch für die anderen Gebiete sind;

20.

erinnert an die zentrale Bedeutung der grenzübergreifenden und transnationalen Dimension der europäischen Politiken bei der europäischen Integration;

21.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Politik und Verwaltung Europas dem Alltagsleben der Bürger anzunähern;

Ein integrierter Ansatz für die Gebirge als oberstes Leitprinzip

22.

betont den zusätzlichen Nutzen eines europäischen Ansatzes, der die Bergmassive (Alpen, Pyrenäen, Karpaten, iberische Gebirge, Balkan, die Berge im Mittelmeerraum einschließlich der Berge auf Inseln und in Nord- und Mitteleuropa usw.) in ihrer grenzübergreifenden und transnationalen Dimension erfasst;

23.

hebt das hohe Potenzial der Bergregionen hinsichtlich ihrer natürlichen und kulturellen Ressourcen hervor;

24.

verweist auf die hohe Zahl der einzelstaatlichen und regionalen integrierten Bergpolitiken;

25.

berücksichtigt die Arbeit der Alpenkonvention und das Inkrafttreten der Karpatenkonvention;

26.

honoriert die Arbeit der Euregios und der Arbeitsgemeinschaften als Vermittler und treibende Kräfte in den Grenzgebieten;

27.

hofft auf eine echte europäische integrierte Strategie zugunsten der Bergregionen, damit die Fortschritte, die mit dem in Vorbereitung befindlichen Grünbuch zur territorialen Kohäsion erwartet werden, sektorübergreifend erreicht werden können;

Die unterschiedlichen Politiken als Instrumente einer integrierten Bergpolitik

28.

hebt hervor, dass eine europäische Bergpolitik viele politische Bereiche betreffen würde, die bereits teilweise durch europäische Vorschriften geregelt sind, aber bisher nie in einem integrierten Ansatz koordiniert wurden;

29.

zählt im Folgenden wichtige Politikbereiche auf, die eine aktive Bergpolitik abdecken muss:

wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt bei interregionaler, grenzübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit;

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums;

Tourismus;

Industrie und KMU;

Klimawandel, erneuerbare Energien und natürliche Ressourcen (Wasser, Luft, Sonne im Hochgebirge, Holz, Biomasse);

Umwelt, Artenvielfalt, Natur- und Kulturlandschaften;

Verkehr und IKT, lokale Erreichbarkeit und TEN;

Wettbewerb, Binnenmarkt, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und ÖPP;

Forschung und Innovation;

kulturelle und sprachliche Vielfalt, Schul- und Berufsausbildung.

Für einen Aktionsplan der Europäischen Union zugunsten der Berggebiete

30.

fordert die Europäische Union auf, eine echte europäische integrierte Politik zugunsten aller Berggebiete unter Achtung ihrer Unterschiedlichkeit auf den Weg zu bringen;

31.

würde die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bei einer aktiven Entwicklung allgemeiner Ziele der überarbeiteten Strategien von Lissabon und Göteborg in einem europäischen Aktionsplan zur Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung der Bergregionen unterstützen;

32.

rät den Institutionen der EU, in ihren Bemühungen um eine „bessere Rechtsetzung“ die Besonderheiten der jeweiligen Gebiete zu berücksichtigen;

33.

fordert die Europäische Kommission auf, den positiven und vielfältigen Beitrag, den die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der nachhaltigen Entwicklung der Berggebiete leisten können, anzuerkennen und in der neuen europäischen Bergpolitik auch zu berücksichtigen;

34.

ersucht die Europäische Kommission, sich der folgenden drei Schwerpunktthemen anzunehmen:

a.

Um Unternehmen anzusiedeln und den Zuzug von Menschen zu steigern, sollte die Attraktivität und Erreichbarkeit der Berggebiete erhöht werden, wo dies ohne Beeinträchtigung der Umwelt möglich ist; insbesondere sollten durch eine bessere Anbindung an die TEN die terrestrischen und digitalen Kommunikationswege ausgebaut werden, wobei bei der Erschließung des Know-how, der Humanressourcen und des Unternehmergeistes der Schwerpunkt auf Innovation und Kreativität liegen sollte;

b.

Die eigenen Ressourcen und die Besonderheiten sollten der Ausgangspunkt für den Umgang mit den Berggebieten sein, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die durch ihre anhaltenden naturbedingten Nachteile entstehenden Mehrkosten auszugleichen und die allgemeinen Versorgungsdienstleistungen aufrechtzuerhalten;

c.

Cluster und Wettbewerbspole sollten entwickelt werden, um die Maßnahmen verschiedener Sektoren unter dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu bündeln und zu festigen;

35.

empfiehlt der Europäischen Kommission, die Berggebiete zu Modellgebieten für Innovation, Wissensgesellschaft und nachhaltige Entwicklung zu machen;

36.

hofft, dass der weitere Weg der Berggebiete von der aus ihren Traditionen erwachsenden Innovation bestimmt wird und dass die Wettbewerbsfähigkeit ihrer KMU verbessert werden kann;

37.

rät der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der EU, die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Gebiete hinsichtlich Beschäftigung und Ausbildung zu berücksichtigen;

38.

empfiehlt der Europäischen Kommission, auf Grundlage der Erfahrungen mit Naturschutzgebieten eine integrierte Bewirtschaftung von isolierten Hoch- und Mittelgebirgsregionen zu entwickeln, mit der es gelingt, die Politik zum Schutz der natürlichen Ressourcen — insbesondere mithilfe der Instrumente des Netzes „Natura 2000“ — mit den Strategien für eine Valorisierung und ausgewogene Entwicklung der Berggebiete in Einklang zu bringen;

39.

empfiehlt der Europäischen Union, im Rahmen des europäischen Zivilschutzes die territorialen Besonderheiten und die Tatsache zu berücksichtigen, dass es in den Bergen erhebliche natürliche Risiken und Schwierigkeiten ganz anderer Art gibt und sich demzufolge auch die entsprechenden Techniken für Einsätze des Katastrophenschutzes und der Bergwacht deutlich unterscheiden;

40.

schlägt vor, im Rahmen der GAP-Reform die strategische Rolle der Landwirtschaft, der Weidewirtschaft und des Weinbaus bei der Erhaltung der Landschaft, der Qualität des Wassers und der Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel mit hohem Widererkennungseffekt des Herkunftsortes zu berücksichtigen. So eine neue, stärker territorial ausgerichtete Agrarpolitik würde die Erzeugung hochwertiger Produkte in kleinen Mengen begünstigen. Diese sind integraler Bestandteil der europäischen Landwirtschaft und ökologisch von größter Bedeutung;

41.

fordert die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, und den Rat der EU auf, ein ausgewogenes Gesamtpaket an Maßnahmen anzubieten, die geeignet sind das Auslaufen der Milchquotenregelung, insbesondere in Berg- und Mittelgebirgsregionen, zu begleiten. Die Maßnahmen sind zu finanzieren aus Mitteln der nicht mehr genutzten Marktordnungsmaßnahmen, nicht aber zu Lasten der Direktzahlungen. Um die Landwirtschaft, eine extensive Viehzucht und die Milchproduktion in den Bergen und Mittelgebirgsregionen erhalten zu können, ist weiterhin ein wirtschaftlicherer Ansatz in der zweiten Säule zu entwickeln, u.a. um Absatzmärkte zu schaffen, und damit landwirtschaftliche Betriebe mit deutlichen positiven Auswirkungen für Natur und Umwelt in Gebieten mit natur- und geographisch bedingten Nachteilen zu unterstützen;

42.

ersucht die EU-Institutionen, im Rahmen ihrer eigenen Politik zu berücksichtigen, welch große strategische Bedeutung die Bergwälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung angesichts ihrer höchst wichtigen Schutzfunktion für ihre Umgebung und insbesondere für die dort befindlichen Ansiedlungen sowie auch mit Blick auf ihren Beitrag zur Erhaltung der Ressourcen und der biologischen Vielfalt haben, wenn es darum geht, dem Klimawandel entgegenzuwirken, die Qualität der Luft, des Wassers und der Landschaft zu erhalten und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Berggebiete zu fördern;

43.

ist der Ansicht, dass die Nutzung der Forstwirtschaft in Europa hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt, sowohl hinsichtlich ihrer ökologischen Bedeutung als auch im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Produkte (Energie, Bauwesen, Rohstoffe);

44.

ersucht die EU-Institutionen, in ihre Analyse der europäischen Gebiete die energiebezogenen Aspekte und die Produktionskapazitäten der Berggebiete im Bereich erneuerbare Energien (Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie, Biomasse und Holz) und Passivbauweise aufzunehmen;

45.

ersucht die EU-Institutionen, die öffentlichen nationalen und regionalen Banken sowie den Europäischen CO2-Fonds oder BlueNext, den positiven Einfluss der Berge auf die Umwelt (Wälder, Bergwiesen und -weiden) in Bezug auf Kohlendioxidsenken anzuerkennen, die finanziell über Zertifizierungs- oder Kohlenstoffkreditsysteme berücksichtigt werden könnten;

46.

ruft in Erinnerung, dass die TEN Energie, Verkehr und IKT eine echte territoriale Dimension beinhalten und so die geographischen, umwelt- und bevölkerungsrelevanten Gegebenheiten der betroffenen Regionen berücksichtigen müssen, um echte europäische Netze zu werden, die Verkehr und Kommunikation in europäischem Maßstab ermöglichen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden;

47.

schlägt vor, in den Überlegungen zu einer europäischen nachhaltigen städtischen Mobilitätsstrategie auch die Versuche der Berggemeinden mit integrierten und nachhaltigen Nahverkehrsstrategien zu berücksichtigen;

48.

unterstreicht die Notwendigkeit einer dauerhaften Vernetzung der Bergbevölkerung und der dicht besiedelten Gebiete, um die überarbeiteten europäischen Wachstums- und Beschäftigungsziele zu erreichen;

49.

fordert, dass die Europäische Kommission alles daran setzt, die „digitale Kluft“ zu verringern und allen europäischen Bürgern in allen Gebieten einen terrestrischen oder kabellosen Breitband- bzw. Höchstgeschwindigkeitszugang zu ermöglichen, insbesondere im Rahmen der europäischen Initiative i2010 zur digitalen Integration;

50.

empfiehlt, dass die Außen- und Nachbarschaftspolitik hinsichtlich einer Reihe internationaler geopolitischer Aspekte um die Dimension der Berggebiete erweitert wird; darunter fallen Wasser und natürliche Ressourcen, Respekt für die kulturelle Vielfalt und Bildung, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Migrationsbewegungen;

51.

rät der Europäischen Kommission, ihre Kommunikationsstrategie stärker an den kleinen Gebietseinheiten auszurichten, um eine größere Nähe zum Alltag der europäischen Bürger zu gewährleisten;

52.

empfiehlt, zur Stärkung der Demokratie in Europa die territoriale Dimension mehr in die europäischen Politiken einzubeziehen und stärker im gemeinschaftlichen Entscheidungsfindungsprozess und in der Komitologie zu berücksichtigen;

53.

schlägt dem Europäischen Parlament vor, die budgetären Auswirkungen der Maßnahmen der Europäischen Union für die einzelnen Berggebiete zu beziffern;

54.

empfiehlt, dass die Kohäsionspolitik partnerschaftlich auf Ebene der Berggebiete koordiniert wird, um eine Zersplitterung zu vermeiden und die strategische Dimension der Strukturmaßnahmen zu verbessern;

55.

schlägt vor, dass die operativen Planungen der anderen Gemeinschaftspolitiken mit territorialen Auswirkungen ebenfalls auf der — angemessenen — Ebene der Berggebiete abgestimmt werden, um stützende, integrierte und partnerschaftliche Strategien zu definieren;

56.

unterstützt das Vorgehen des für die Raumplanung zuständigen Ministerrats, im Rahmen des Aktionsplans zur territorialen Agenda die Auswirkungen des Klimawandels in den Bergen zu untersuchen und fordert die Europäische Kommission auf, diese Frage in ihre Arbeiten und Rechtssetzungsvorschläge aufzunehmen;

57.

unterstützt die zentrale Rolle der Kohäsionspolitik in der europäischen Strategie zu den Berggebieten sowie die Weg weisende Rolle, die dem Ziel der Kohäsionspolitik und den Interreg-Programmen zukommt;

58.

fordert die Mitgliedstaaten und ihre Parlamente auf, in den Verfahren zur Annahme der Regulierung des EVTZ die große Bedeutung eines gemeinschaftlichen Rechtsinstruments zugunsten der territorialen Kooperation für die Berggebiete zu berücksichtigen;

59.

erinnert an die Notwendigkeit, bei der Wettbewerbs- und der Binnenmarktpolitik die zentrale Rolle der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, der öffentlichen-privaten Partnerschaften in der Wirtschaft der Berggebiete und das Auffangen der ständigen wirtschaftlichen und sozialen Mehrkosten in diesen Regionen mit anhaltenden naturbedingten Nachteilen zu berücksichtigen, um einen Wegzug der Bevölkerung zu vermeiden, aber auch, um die örtlichen Trümpfe bestmöglich nutzen zu können;

60.

fordert die Europäische Kommission auf, alle von der Alpen- und Karpatenkonvention betroffenen Interessenträger und Beobachter zu konsultieren, um die Art des Regierens zu untersuchen und die diesbezüglichen Ziele zu bewerten und um zu entscheiden, ob auf dieser Grundlage die Ratifikation der Protokolle der Alpenkonvention und die Unterzeichnung und Ratifikation der Protokolle der Karpatenkonvention erfolgen sollte, und — wenn dies der Fall ist — um eine Vorreiterrolle bei diesen transnationalen Konventionen zu übernehmen;

61.

schlägt vor, dass den Bergen ein europäisches Jahr gewidmet wird und dass gemäß der Konferenz von 2002 die Kommission alle zwei Jahre eine europäische Konferenz der Berggebiete unter Beteiligung des Ausschusses der Regionen ausrichtet;

62.

fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, während der den Ernennungen vorhergehenden Anhörungen die Kompetenz für die Berggebiete ausdrücklich einem einzigen Kommissionsmitglied zu übertragen, damit dieses neben seinen anderen Kompetenzen die territorialen übergreifenden Maßnahmen aller Kommissionsmitglieder koordiniert;

63.

ersucht die Europäische Kommission, in einem Grünbuch Vorschläge zur Zukunft der europäischen Politik zugunsten der Berggebiete vorzulegen, als Voraussetzung für eine integrierte und partnerschaftliche europäische Berggebietsstrategie, die von der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Unterstützung der Akteure aus dem sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich und unter Einbindung der nationalen und europäischen Verbände zur Vertretung der Berggebietskörperschaften geleitet wird.

Brüssel, den 19. Juni 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Studie „Mountain Areas in Europe: Analysis of mountain areas in EU member states, acceding and other European countries“ Nordregio für die GD Regio, Januar 2004.

http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/studies/pdf/montagne/mount1_fr.pdf.


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