Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2008/186/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5155 — Mondi/Loparex Assets) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 186 vom 23.7.2008, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/38


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5155 — Mondi/Loparex Assets)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 186/13)

1.

Am 14. Juli 2008 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Mondi Coating BV (Niederlande), das von Mondi plc („Mondi“, Vereinigtes Königreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Vermögenswerten die Kontrolle über Teile des Unternehmens Loparex Holding BV („Loparex Assets“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mondi: Herstellung von Verpackungspapier, speziellen Verpackungsprodukten und unbeschichtetem Feinpapier sowie Tätigkeiten in den Bereichen Handel und Zeitungsdruckpapier,

Loparex Assets: Herstellung von Schutzfilmen, Kraftpapier und Extrusionsbeschichtungsprodukten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5155 — Mondi/Loparex Assets per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


Top