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Document L:2000:267:TOC
Official Journal of the European Communities, L 267, 20 October 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 267, 20. Oktober 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 267, 20. Oktober 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 267 43. Jahrgang 20. Oktober 2000 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2313/2000 des Rates vom 17. Oktober 2000 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kathodenstrahlröhren für Farbfernsehempfangsgeräte mit Ursprung in Indien und der Republik Korea, zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren aus diesen Ländern und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren mit Ursprung in Litauen, Malaysia und der Volksrepublik China | 1 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2314/2000 des Rates vom 17. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 763/2000 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 584/96 auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von aus Taiwan versandten bestimmten Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus Eisen oder Stahl, als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung gegenüber den Einfuhren der Ware von drei taiwanischen Ausführern | 15 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2315/2000 des Rates vom 17. Oktober 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2402/98 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von nichtlegiertem Magnesium in Rohform mit Ursprung in der Volksrepublik China | 17 | ||
Verordnung (EG) Nr. 2316/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 21 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2317/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Ausschreibung der Erstattung für die Ausfuhr von Gerste nach allen Drittländern außer den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada | 23 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2318/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Eröffnung der Ausschreibung Nr. 38/2000 EG für Weinalkohol für neue industrielle Verwendungen | 26 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2319/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für Rindfleisch für den Verkauf im Rahmen der Ausschreibung nach der Verordnung (EG) Nr. 1999/2000 | 28 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2320/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen | 30 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2321/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse | 32 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2322/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreidemischfuttermittel | 35 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2323/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1701/2000 | 37 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2324/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2014/2000 | 38 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2325/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Roggen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1740/2000 | 39 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2326/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2097/2000 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Hafer | 40 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2327/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der geltenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren | 41 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2328/2000 der Kommission vom 19. Oktober 2000 zur Festsetzung der Produktionserstattungen für Getreide und Reis | 45 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
2000/630/EC | ||||
* | Beschluss des Rates vom 28. September 2000 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Malta zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Maltas an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend | 46 | ||
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Malta zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Maltas an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend | 47 | |||
Information betreffend das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Malta zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Maltas an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend | 52 | |||
Kommission | ||||
2000/631/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 16. Mai 2000 über die staatliche Beihilfe, die Spanien zugunsten des Unternehmens Asociación General Agraria Mallorquina SA (AGAMA SA) gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1401) (1) | 53 | ||
2000/632/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 16. Oktober 2000 über eine zusätzliche Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Tilgung der klassischen Schweinepest in Belgien in den Jahren 1997 und 1998 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3011) (1) | 62 | ||
2000/633/EC, ECSC, EURATOM | ||||
* | Beschluss der Kommission vom 17. Oktober 2000 zur Änderung ihrer Geschäftsordnung | 63 | ||
(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |