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Document 62007FN0088

    Rechtssache F-88/07: Klage, eingereicht am 29. August 2007 — Domínguez González/Kommission

    ABl. C 37 vom 9.2.2008, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.2.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 37/34


    Klage, eingereicht am 29. August 2007 — Domínguez González/Kommission

    (Rechtssache F-88/07)

    (2008/C 37/56)

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Parteien

    Kläger: Juan Luís Domínguez González (Girona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Nicolazzi Angelats)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Anträge

    Die Kläger beantragt,

    die Beklagte zu verurteilen, an ihn 20 310,68 Euro als Ersatz der entstandenen Schäden ohne Einbeziehung der Sach- und Personenschäden sowie der Kosten der Klage zu zahlen;

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die vorliegende Klage ist auf Ersatz der Schäden gerichtet, die dem Kläger nach seinen Angaben durch die Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1999 über die Auflösung seines Vertrags mit der Dienststelle für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) entstanden sind, den der Kläger am 1. Juli 1999 nach Abschluss der in diesem Vertrag vorgesehenen ärztlichen Untersuchung geschlossen hat.

    Zur Stützung seiner Klage trägt der Kläger im Wesentlichen vor:

    Die Auflösung des Vertrags beruhe auf einer Prüfung seiner medizinischen Probleme, die ohne aktualisierte Untersuchungen durchgeführt worden sei, und daher ohne seinen tatsächlichen Gesundheitszustand zu berücksichtigen.

    Er habe keine Antwort auf die Schreiben erhalten, die er nacheinander an die verantwortlichen Personen von ECHO gesandt habe, um den vorhergehenden Fehler zu beheben.

    Die Kommission habe die Bestimmungen des Vertrags nicht beachtet, wonach dieser Vertrag erst dann wirksam werden solle, wenn der Gesundheitszustand des Bediensteten positiv bewertet worden sei.

    Seine Verteidigungsrechte seien verletzt worden.


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