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Document C2007/262/14

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4854 — TomTom/Tele Atlas) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 262 vom 1.11.2007, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.11.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 262/16


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4854 — TomTom/Tele Atlas)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 262/14)

    1.

    Am 22. Oktober 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen TomTom N.V. („TomTom“, Niederlande) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Tele Atlas N.V. („Tele Atlas“, Niederlande) durch ein öffentliches Übernahmeangebot.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    TomTom: Navigationssoftware und Navigationsgeräte;

    Tele Atlas: Datenbanken für digitale Karten.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4854 — TomTom/Tele Atlas per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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