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Document 52007XC0915(01)

Mitteilung an die Erzeuger von Ackerkulturen über die Ausnahme betreffend die Flächenstilllegungspflicht 2008

ABl. C 217 vom 15.9.2007, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 217/5


Mitteilung an die Erzeuger von Ackerkulturen über die Ausnahme betreffend die Flächenstilllegungspflicht 2008

(2007/C 217/07)

Die Kommission möchte die Erzeuger von Ackerkulturen in der Gemeinschaft auf ihren am 13. September 2007 genehmigten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe hinsichtlich der Stilllegungspflicht für 2008 hinweisen.

Nach diesem Vorschlag, der derzeit dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorliegt, soll der Satz für die obligatorische Flächenstilllegung 2008 auf Null festgesetzt werden. Demnach wären die Landwirte nicht verpflichtet, Flächen stillzulegen, um den in dem Zahlungsanspruch für Stilllegung festgesetzten Betrag zu erhalten. Die Landwirte können von dieser Maßnahme bei der Herbstaussaat 2007 und bei der Frühjahrsaussaat 2008 profitieren.


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