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Document C2007/206/05

    FI-Mikkeli: Durchführung von Linienflugdiensten — Ausschreibung

    ABl. C 206 vom 5.9.2007, p. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.9.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 206/13


    FI-Mikkeli: Durchführung von Linienflugdiensten

    Ausschreibung

    (2007/C 206/05)

    1.   Einleitung: Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23.7.1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs hat der finnische Staat (Ministerium für Verkehr und Kommunikation) beschlossen, im Linienflugverkehr auf der Strecke Mikkeli-Helsinki gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen.

    Die genannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sind im Amtsblatt der Europäischen Union C 205 vom 4.9.2007 veröffentlicht.

    Sofern kein Luftfahrtunternehmen bis 1.9.2007 die Aufnahme von Linienflügen auf der Strecke Mikkeli-Helsinki unter Einhaltung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ohne Beantragung von Ausgleichszahlungen begonnen bzw. die Absicht zur Aufnahme solcher Flüge bekundet hat, wird das Ministerium für Verkehr und Kommunikation den Zugang zu dieser Strecke einem einzigen Luftfahrtunternehmen für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren vorbehalten. Das Recht zur Durchführung dieser Flugdienste wird in diesem Falle im Zuge einer Ausschreibung auf der Grundlage der oben genannten Verordnung gemäß deren Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d vergeben. Die Stadt Mikkeli (Auftraggeber) hat am 11.6.2007 die Durchführung einer Ausschreibung beschlossen.

    2.   Leistungsbeschreibung: Durchführung von Linienflugdiensten auf der Strecke Mikkeli-Helsinki ab dem 1.12.2007 bis zum 30.9.2010, außer an folgenden Daten: 20. 6. – 15.8.2008, 19.6. – 15.8.2009 und 18.6. – 15.8.2010.

    3.   Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren: Die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren steht allen Luftfahrtunternehmen offen, die über eine gültige Betriebsgenehmigung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23.7.1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen verfügen.

    4.   Ausschreibungsverfahren: Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d bis i der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates ist bei der Ausschreibung einzuhalten.

    Der Auftraggeber kann jedes Angebot zurückweisen, bei dem die Preise zu hoch angesetzt oder die Umstände oder Bedingungen für die Erbringung des Flugdienstes so wesentlich verändert sind, dass der geplante Flugdienst dem erklärten Zweck nicht entspricht oder nicht wie in der Ausschreibung dargelegt verwirklicht werden kann.

    Der Auftraggeber behält sich bis zur Unterzeichnung des Vertrags vor, den Zeitpunkt für die Aufnahme des geplanten Flugdienstes verschieben zu können. Bei einer Verschiebung dieses Zeitpunkts wird auch der Endzeitpunkt für diesen Flugdienst entsprechend verschoben.

    5.   Ausschreibungsunterlagen: Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen, die unter anderem die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, die Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sowie die Ausschreibungsformulare umfassen, sind erhältlich unter folgender Anschrift:

    Mikkelin kaupunki, Kirjaamo, PL 33, -50101 Mikkeli.

    Die Ausschreibungsunterlagen können auch per E Mail angefordert werden unter der Adresse kirjaamo@mikkeli.fi oder per Telefax unter der Nummer +358 15 194 2040.

    6.   Ausgleichszahlungen: In dem Angebot sind die für den Flugbetrieb geforderten Ausgleichszahlungen in Euro eindeutig anzugeben. Dem geforderten Betrag ist eine Schätzung der tatsächlichen Kosten und Einnahmen zugrunde zu legen, und die Mindesterfordernisse gemäß den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sind dabei zu berücksichtigen. Die Ausgleichszahlungen dürfen nur den eigentlichen Flugdienst und die auf den Flughäfen Helsinki-Vantaa und Mikkeli entstehenden Kosten umfassen, die ausschließlich durch den Flugverkehr auf diesen Strecken bedingt sind. Der Gesamtbetrag der Ausgleichszahlungen darf keine Kosten enthalten, die auf anderen Strecken oder auf anderen Flughäfen entstehen.

    Sämtliche Ausgleichszahlungen und Kosten müssen auf Euro lauten.

    7.   Flugpreise: In dem Angebot sind die verschiedenen Flugtarife, die dafür geltenden Konditionen und die in der Tarifstruktur enthaltenen Tarifklassen detailliert anzugeben. Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für diese Strecke sind bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

    8.   Auswahlkriterien: Die Auswahl erfolgt unter den Angeboten, die der Ausschreibung entsprechend abgefasst sind und die Ausschreibungsbedingungen erfüllen. Für die Auswahl gelten die Kriterien von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates.

    9.   Geltungsdauer des Vertrags: Der Vertrag gilt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum 30.9.2010. Die Flugdienste sind in der Zeit vom 1.12.2007 bis zum 30.9.2010 durchzuführen.

    Sollte der Auftraggeber sich veranlasst sehen, den Beginn des geplanten Flugdienstes aufzuschieben, so wird auch der Zeitpunkt für das Ende des Flugdienstes und das Ablaufdatum des Vertrags entsprechend verschoben.

    10.   Änderung oder Beendigung des Vertrags: Der Vertrag darf nur insoweit geändert werden, wie die Änderungen nicht zur Folge haben, dass den Erfordernissen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für diese Strecke nicht mehr entsprochen wird. Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Vertragsparteien können den Vertrag beenden, wenn dafür ein in den Vertragsbedingungen festgelegter Grund besteht.

    11.   Vertragsstrafen: Das Luftfahrtunternehmen ist für die Erfüllung seiner Vertragspflichten verantwortlich. Kommt das Luftfahrtunternehmen seinen Vertragspflichten nicht oder nur unzureichend nach, so kann der Auftraggeber die fälligen Ausgleichszahlungen kürzen.

    12.   Termin für die Angebotsabgabe: Angebote sind spätestens 31 Tage nach Bekanntgabe der Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union, den Tag der Veröffentlichung eingerechnet, abzugeben.

    13.   Angebotsabgabe: Die Angebote müssen spätestens zu dem in Nummer 12 genannten Tag um 15:00 Uhr in der Stadtkanzlei Mikkeli eingegangen sein. Auf dem Umschlag ist folgender Vermerk anzubringen: „Tarjous: Mikkelin lentoliikenne, dnro 1989/2007 (Angebot, Flugverkehr Mikkeli, 1989/2007“) Das Angebot kann per Post an die unter Punkt 5 angegebene Adresse geschickt oder bei der Registratur der Stadtkanzlei Mikkeli (Mikkelin kaupunginkanslia, kirjaamo, Raatihuoneenkatu 8-10, 50100 Mikkeli) abgegeben werden. Die Registratur ist Montag bis Freitag geöffnet.

    Der Preis des Angebots ist in einem gesondert beizufügenden, geschlossenen und mit dem Namen des Bieters versehenen Umschlag anzugeben.

    Das Angebot muss bis 31.12.2007 gültig sein.

    14.   Gültigkeit der Ausschreibung: Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d kann der finnische Staat (Ministerium für Verkehr und Kommunikation) das Vergabeverfahren unterbrechen, sofern ein Luftfahrtunternehmen eines EU-Mitgliedstaats der Luftfahrtbehörde Finnlands vor dem 1.9.2007 mitteilt, dass es mit Beginn am 1.12.2007 auf der betreffenden Strecke einen Linienflugdienst gemäß den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ohne ausschließliche Rechte und ohne Erhalt von Ausgleichszahlungen aufzunehmen beabsichtigt.


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