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Document 52006AR0273

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Europäisches Technologieinstitut

    ABl. C 146 vom 30.6.2007, p. 4–4 (MT)
    ABl. C 146 vom 30.6.2007, p. 27–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.6.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 146/27


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäisches Technologieinstitut“

    (2007/C 146/04)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    regt an, die Governance-Strukturen des ETI so zu gestalten, dass einerseits das ETI in seinem Alltagsbetrieb unabhängig ist und andererseits die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen in der Lage sind, die Interessen der EU zu wahren, z.B. durch eine fünfjährliche Überprüfung durch eine Gruppe von Mitgliedstaaten;

    bedauert, dass der Vorschlag keine ausreichenden neuen Forschungsmittel vorsieht. Er fordert, nicht die vorhandenen Forschungsmittel der EU für das ETI zu verwenden, sondern zusätzliche Finanzmittel aus dem Privatsektor vorzusehen und durch klare Mechanismen abzusichern. Den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) sollten Anreize geboten werden, letztendlich finanzielle Nachhaltigkeit anzustreben. Darüber hinaus sollte ihr Haushalt regelmäßig an ihrer Leistung gemessen werden;

    empfiehlt, dass das ETI anfangs keinen eigenen „Grad“ verleiht, sondern vielmehr eine ETI-Marke entwickelt, die von KIC-Partnerhochschulen verliehen wird;

    empfiehlt, bei der Auswahl der KIC-Partnerschaften sowohl Spitzenleistungen als auch nachgewiesenes Potenzial für Spitzenleistungen in Ausbildung, Forschung und Innovation zu berücksichtigen. Er fordert die Europäische Kommission auf anzugeben, wie diese Kriterien gemessen werden sollen;

    empfiehlt, die EIT dazu anzuhalten, Bewerbungen von KIC, die über starke Partnerschaften mit strukturierten Forschungsgemeinschaften verfügen und an denen lokale oder regionale Gebietskörperschaften beteiligt sind, an vorderer Stelle zu berücksichtigen. Die KMU sollten ausdrücklich unter den potenziellen „Partnerorganisationen“ aufgeführt werden.

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat über Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte — KOM(2006) 276 endg.;

    gestützt auf den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Technologieinstituts“ (KOM(2006) 604 endg. — 2006/0197 (COD));

    aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 8. Juni 2006, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu befassen;

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 25. April 2006, die Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen;

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation (KOM(2006) 208 endg./2);

    gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (KOM(2005) 119 endg. — 2005/0043 (COD) — 2005/0044 (CNS)) — (CdR 155/2005 fin) (1);

    gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) — (KOM(2005) 121 endg. — 2005/0050 (COD)) — (CdR 150/2005 fin) (2);

    gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission: Das intellektuelle Potenzial Europas weckenso können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten (KOM(2005) 152 endg.) — (CdR 154/2005 fin) (3);

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat über die Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze: Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut — (KOM(2006) 77 endg.);

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates: Zusammenarbeit für Wachstum und ArbeitsplätzeEin Neubeginn für die Strategie von Lissabon (KOM(2005) 24 endg.);

    gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel am 23./24. März und am 15./16. Juni 2006 in Bezug auf das Europäische Technologieinstitut;

    gestützt auf den von der Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung am 28. September 2006 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 273/2006 rev. 1), (Berichterstatter: Herr Keith Walters, Mitglied des Grafschaftsrates von Cambridgeshire (UK/EVP));

    in Erwägung folgender Gründe:

    1)

    Die zweite Mitteilung der Kommission zum Europäischen Technologieinstitut (ETI) und ihr Verordnungsvorschlag zu demselben Thema stehen für konkrete Fortschritte.

    2)

    Zwar können nicht alle Forschungsinstitute in der EU unmittelbar im ETI mitwirken, doch wird das Bestreben aller, über eine Wissens- und Innovationsgemeinschaft (Knowledge and Innovation Community, KIC) daran teil zu haben, das Forschungsumfeld durch die Stärkung des Wissensdreiecks von Bildung, Forschung und Innovation positiv verändern.

    3)

    Die Stärkung des Wissensdreiecks und insbesondere die Entwicklung starker Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen wird einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten.

    4)

    Eine synergetische Zusammenarbeit der ETI-Wissens- und Innovationsgemeinschaften, in deren Zentrum die besten Forschungs-/Unternehmens-Teams stehen, mit Einrichtungen, die die regionale und lokale Wirtschaftsentwicklung fördern, kann einer ausgewogenen regionalen Entwicklung zugute kommen.

    verabschiedete auf seiner 68. Plenartagung am 13./14. Februar 2007 (Sitzung vom 13. Februar) folgende Stellungnahme:

    1.   Standpunkte des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen

    1.1

    begrüßt diese zweite Mitteilung als einen konkreten Beitrag zu der Debatte über die Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts (ETI) sowie als einen Beitrag zur Umsetzung der Lissabon-Strategie;

    1.2

    begrüßt den ausgewogenen Ansatz der Kommission bei der Formulierung des Verordnungsvorschlags, einschließlich der Änderung der Bezeichnung „Wissensgemeinschaften“ in „Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)“ und stellt erfreut fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als potenzielle KIC-„Partnerorganisationen“ eingestuft werden, hat jedoch Bedenken bei bestimmten Einzelheiten;

    1.3

    unterstützt die Initiative, mit der die tragenden Säulen des Wissensdreiecks — Bildung, Forschung und Innovation — enger miteinander vernetzt werden sollen, und den Vorschlag, die erkannte Innovationskluft in Europa zu überwinden;

    1.4

    betont erneut, dass sich erfolgreiche Forschungs- und Innovationsmodelle nicht beliebig „kopieren“ lassen und die EU stattdessen bemüht sein sollte, auf „Best Practice“-Modellen einer erfolgreichen Vernetzung von Forschung, Innovation und Bildung in der EU aufzubauen;

    1.5

    ist sich darüber im Klaren, wie wichtig es ist, im ETI alle maßgeblichen Akteure aus dem Wissensdreieck, Spitzenforschungsteams, Unternehmen und Behörden zusammenzubringen. Ein zweigleisiger Ansatz sollte auf jeden Fall vermieden werden;

    1.6

    räumt ein, dass noch manche Fragen problematisch sind;

    1.7

    bedauert, dass der neue Verordnungsvorschlag keine ausreichenden neuen Forschungsmittel vorsieht und auch keine klaren Mechanismen zur Sicherstellung einer Finanzierung durch den Privatsektor enthält;

    1.8

    fordert, nicht die vorhandenen Forschungsmittel (7. Forschungsrahmenprogramm, Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) für das ETI zu verwenden, sondern zusätzliche Finanzmittel aus dem Privatsektor vorzusehen;

    1.9

    betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften maßgeblich die Voraussetzungen beeinflussen, unter denen innovationsfördernde Wechselbeziehungen gedeihen;

    1.10

    erinnert die Kommission an die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und insbesondere ihrer Wirtschaftspartnerschaften bei der Schaffung der Voraussetzungen für die Vernetzung der drei Elemente des Wissensdreiecks, beispielsweise durch die Förderung der Clusterentwicklung, die Bereitstellung der Infrastruktur für Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensinvestitionen usw.;

    1.11

    weist die Kommission ferner darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am besten in der Lage sind, KMU Impulse für die Zusammenarbeit im Rahmen einer Forschungspartnerschaft zu geben und Partnerschaften zwischen Unternehmen und Hochschulen zu fördern, die in dem betreffenden lokalen bzw. regionalen Umfeld unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten, Entwicklungen, Politiken, push-and-pull-Faktoren usw. erfolgreich funktionieren können.

    1.12

    betont ferner, dass der Schwerpunkt des ETI auf Innovation, Wissenstransfer und sowie Vorhaben im Bereich der angewandten Forschung liegen sollte;

    2.   Allgemeine Empfehlungen

    Der Ausschuss der Regionen

    2.1

    empfiehlt, dass das ETI sowohl die Stärken der international anerkannten Spitzenhochschulen der EU sowie ihrer Forscherteams und Forschungseinrichtungen als auch die besten Teams von anderen Hochschulen und Einrichtungen in der EU, die über ein entsprechendes Exzellenzpotenzial verfügen, einbeziehen sollte;

    2.2

    fordert die Kommission daher dringend auf, mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten, die über fundierte praktische Erfahrungen mit der Interaktion im Rahmen des Wissensdreiecks verfügen. Wenn es dem ETI nicht gelingt, die europäischen Spitzenhochschulen und -forschungseinrichtungen einzubinden, wird sich das auf seinen internationalen Ruf auswirken;

    2.3

    drängt darauf, dass die Schaffung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften von unten nach oben erfolgt, indem zunächst bei den Erfolgsbeispielen für eine Zusammenarbeit von Forschung und Unternehmen angesetzt wird;

    2.4

    stellt erfreut fest, dass das Auswahlverfahren für Wissens- und Innovationsgemeinschaften offen angelegt sein muss, um Forschungsteams mit entsprechendem Potenzial die Möglichkeit einer Teilhabe am ETI zu eröffnen. Allen, d.h. großen und kleinen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollte vermittelt werden, dass ihre Spitzenteams, geeignete Strukturen, Partnerschaften und Maßnahmen vorausgesetzt, eines Tages im ETI mitwirken könnten. Der EWSA bedauert jedoch, dass sich das diesbezügliche Kriterium der „Exzellenz in Bildung und Forschung“ nicht auch ausdrücklich auf potenzielle Exzellenz bezieht und fordert die Kommission auf anzugeben, wie die beiden Kriterien gemessen werden sollen;

    2.5

    hält es für möglich, die Vernetzung zwischen Forschung und Privatsektor in einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft dadurch zu festigen, dass den KIC Anreize geboten werden, letztendlich finanzielle Nachhaltigkeit anzustreben. Der EWSA fordert, diesen Ansatz in den Verordnungsvorschlag aufzunehmen;

    2.6

    wendet sich gegen den Kommissionsvorschlag, das ETI solle keine eigenen „Grade“ verleihen, und empfiehlt im Zusammenhang mit akademischen Graden, dass das ETI anfangs keinen eigenen „Grad“ verleiht, sondern vielmehr eine ETI-Marke entwickelt, die von einer KIC-Partnerhochschule verliehen wird. Durch einen ETI-„Grad“ könnte es sonst zu einer Entfremdung zwischen dem ETI und führenden Hochschulen kommen;

    2.7

    schlägt vor, dass die Verleihung dieser ETI-Marke in den ersten Jahren an einen Master-Studiengang gebunden sein sollte, der spezifische fachliche Elemente wie Praktika in Unternehmen, Interdisziplinarität, Ausbildung in Unternehmertum usw. beinhaltet;

    2.8

    fordert, dass eine angemessene Vertretung der Privatwirtschaft im Verwaltungsrat, in dessen Ermessen zu Recht die Festlegung der strategischen Agenda des ETI stehen sollte, gewährleistet ist;

    2.9

    regt an, dass die Governance-Strukturen des ETI so gestaltet werden, dass einerseits das ETI in seinem Alltagsbetrieb unabhängig ist und andererseits die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen in der Lage sind, die Interessen der EU zu wahren, z.B. durch eine fünfjährliche Überprüfung durch eine Gruppe von Mitgliedstaaten;

    2.10

    ersucht die Kommission, den Verwaltungsrat dazu anzuhalten, bei der Auswahl der KIC Bewerbungen von Partnerschaften, an denen lokale oder regionale Gebietskörperschaften beteiligt sind, an vorderer Stelle zu berücksichtigen, wenn es dort strukturierte Forschungsgemeinschaften gibt, die in eine wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit mittel- und langfristiger Forschungsplanung eingebunden sind;

    2.11

    erinnert die Kommission daran, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften durch Fördermaßnahmen und Infrastrukturinvestitionen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Clustern spielen und dadurch einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen den Weg bereiten;

    2.12

    schlägt vor, das als Möglichkeit für die Bewertung des Erfolgs des ETI dem Verwaltungsrat Zielvorgaben vorgeschrieben werden, anhand derer seine Strategie beurteilt werden kann. Der Erfolg könnte z.B. daran gemessen werden, inwiefern das ETI konkrete „marktfähige“ Lösungen für die Probleme der KMU, der sonstigen Unternehmen und der Industrie bieten kann;

    2.13

    betont nachdrücklich, dass die starke und positive Dynamik, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung des ETI entwickelt hat, nicht etwa dazu führen darf, dass die Kommission der Einrichtung des Europäischen Forschungsrats als wichtigstem Impulsgeber der Grundlagenforschung weniger Aufmerksamkeit zukommen lässt. Der ETI-Verwaltungsrat sollte einen engen Kontakt zum Europäischen Forschungsrat pflegen und durch entsprechende Strukturen eine gegenseitige Ergänzung der Arbeiten gewährleisten und Abschottung sowie Doppelarbeit vermeiden;

    2.14

    ist der Meinung, dass die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des ETI schrittweise errichtet werden sollten und man dabei auf den gesammelten Erfahrungswerten aufbauen und bei der Errichtung jeder neuen KIC die Strukturen bedarfsgerecht anpassen sollte. Der EWSA ist erfreut darüber, dass die Kommission ein Szenario mit 6 KIC bis 2013 vorschlägt;

    2.15

    betrachtet die folgenden Aspekte als sehr wichtig für die Schaffung und den Betrieb der Wissens- und Innovationsgemeinschaften:

    Überprüfungsverfahren und Leistungsmessung: Der AdR begrüßt die Bezugnahme auf ergebnisorientierte Parameter in dem Verordnungsvorschlag, bedauert jedoch, dass diese nicht genau angeführt werden;

    Finanzierungsverfahren/Nachhaltigkeit der Finanzierung: Der AdR lehnt den Vorschlag der Kommission ab, die KIC zum größten Teil aus bestehenden EU-Programmen und -Fonds zu finanzieren, insbesondere die mögliche Verwendung bestehender EU-Forschungsfonds;

    Verbindungen zu Forschungsarbeiten, die der Europäische Forschungsrat fördert;

    Rolle der regionalen/lokalen Gebietskörperschaften/Körperschaften: regionales/lokales Engagement bei Geboten von KIC sollte stark gefördert werden;

    Rolle der KMU: Der AdR empfiehlt, die KMU in dem Verordnungsvorschlag ausdrücklich unter den potenziellen „Partnerorganisationen“ aufzuführen, und fordert die Kommission auf anzugeben, wie sich KMU in Wissens- und Innovationsgemeinschaften engagieren können;

    2.16

    empfiehlt, in der Frage der Humanressourcen flexibel vorzugehen, um die besten Forscherteams für das ETI zu gewinnen. Die Zulassung der Doppelzugehörigkeit wäre als positiv zu bewerten;

    2.17

    schlägt vor, dass die KIC die für sie arbeitenden Personen für einen bestimmten Prozentsatz ihrer Arbeitszeit beschäftigen, um Spitzenforschungsteams anzuziehen und ein ausreichendes Maß an Einsatz für das ETI sicherzustellen. Die Ober- und Untergrenzen der Beschäftigungszeit können von Fall zu Fall bedarfsgerecht festgelegt und im Laufe der Existenz einer KIC angepasst werden;

    2.18

    fordert die Kommission dringend auf, in ihrem Legislativvorschlag zum ETI die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf die grundlegende Unterstützung der KIC im Besonderen und die Schließung der Lücken im Wissensdreieck im Allgemeinen herauszustellen;

    3.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen für den Verordnungsvorschlag

    Empfehlung 1

    Erwägungsgrund 10

    Von der Kommission vorgeschlagener Text

    Änderungsvorschlag des AdR

    Die Bildung muss als wichtiges Element umfassender Innovationsstrategien gefördert werden, da sie oft unberücksichtigt bleibt. Entsprechend sollten die Vereinbarungen zwischen dem ETI und den KIC vorsehen, dass die von den KIC verliehenen akademischen Grade und Abschlüsse akademische Grade und Abschlüsse des ETI sind. Das ETI sollte die Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen des ETI in den Mitgliedstaaten fördern. Alle diese Aktivitäten sollten unbeschadet der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durchgeführt werden.

    Die Bildung muss als wichtiges Element umfassender Innovationsstrategien gefördert werden, da sie oft unberücksichtigt bleibt. Entsprechend sollten die Vereinbarungen zwischen dem ETI und den KIC vorsehen, dass die von den KIC verliehenen akademischen Grade und Abschlüsse akademische Grade und Abschlüsse der „Marke“ des ETI sind. Das ETI sollte die Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen der „Marke“ des ETI in den Mitgliedstaaten fördern. Alle diese Aktivitäten sollten unbeschadet der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durchgeführt werden.

    Infolge dieser Empfehlung muss der Ausdruck „akademische Grade des EIT“ im gesamten Verordnungsvorschlag durch „akademische Grade der“ Marke „des ETI“ ersetzt werden.

    Begründung

    In der „Begründung“ des Verordnungsvorschlags spricht die Kommission ausdrücklich von einer „Marke“ des ETI bei Abschlüssen mit unternehmerischen Elementen usw. Das ist vernünftig, aber etlichen führenden Universitäten zufolge ist kein ETI-Abschluss notwendig, damit das ETI seine Ziele erreichen kann. Dasselbe Ziel wird mit einem Abschluss erreicht, der solche Elemente umfasst, von einer oder mehreren Partnerhochschulen einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft verliehen wird und die „Marke“ des ETI trägt.

    Empfehlung 2

    Artikel 5 Absatz 2 a

    Von der Kommission vorgeschlagener Text

    Änderungsvorschlag des AdR

    2.   Das ETI wählt die Partnerschaften, die als KIC anerkannt werden, auf Grundlage eines wettbewerbsorientierten, offenen und transparenten Verfahrens aus, für das unter anderem ausführliche Spezifikationen und Bedingungen veröffentlicht werden.

    Bei der Auswahl der Partnerschaften werden insbesondere die folgenden Kriterien berücksichtigt:

    (a)

    derzeitige und potenzielle Innovationskapazität innerhalb der Partnerschaft sowie Spitzenleistungen in Ausbildung und Forschung;

    2.   Das ETI wählt die Partnerschaften, die als KIC anerkannt werden, auf Grundlage eines wettbewerbsorientierten, offenen und transparenten Verfahrens aus, für das unter anderem ausführliche Spezifikationen und Bedingungen veröffentlicht werden.

    Bei der Auswahl der Partnerschaften werden insbesondere die folgenden Kriterien berücksichtigt:

    (a)

    derzeitige und potenzielle Innovationskapazität innerhalb der Partnerschaft sowie Spitzenleistungen und nachgewiesenes Potenzial für Spitzenleistungen in Ausbildung und Forschung;

    Begründung

    Entsprechend Ziffer 2.4 des Stellungnahmeentwurfs.

    Empfehlung 3

    Artikel 5 Absatz 2

    Von der Kommission vorgeschlagener Text

    Änderungsvorschlag des AdR

    Das ETI wählt die Partnerschaften, die als KIC anerkannt werden, auf Grundlage eines wettbewerbsorientierten, offenen und transparenten Verfahrens aus, für das unter anderem ausführliche Spezifikationen und Bedingungen veröffentlicht werden.

    (…)

    Daneben werden bei der Auswahl die folgenden Kriterien berücksichtigt:

    a)

    die operative Struktur, die das Engagement für das ETI und seine Ziele widerspiegeln sollte;

    b)

    die Fähigkeit, für ein dynamisches, flexibles und attraktives Arbeitsumfeld zu sorgen, in dem Innovations-, Forschungs- und Ausbildungsleistungen sowohl von Einzelpersonen als auch von Teams belohnt werden;

    c)

    die Grundlage, auf der akademische Grade und Hochschulabschlüsse vergeben werden sollen, einschließlich der Vorkehrungen zur Berücksichtigung der Gemeinschaftsstrategie für den Europäischen Hochschulraum, insbesondere im Hinblick auf Übertragbarkeit, Transparenz und Anerkennung sowie auf die Qualität der akademischen Grade und Hochschulabschlüsse;

    d)

    die Fähigkeit der Partnerschaft, sich an Veränderungen im jeweiligen Fachgebiet oder in der Innovationslandschaft anzupassen und diese Veränderungen zu berücksichtigen.

    Das ETI wählt die Partnerschaften, die als KIC anerkannt werden, auf Grundlage eines wettbewerbsorientierten, offenen und transparenten Verfahrens aus, für das unter anderem ausführliche Spezifikationen und Bedingungen veröffentlicht werden.

    (…)

    Daneben werden bei der Auswahl die folgenden Kriterien berücksichtigt:

    a)

    die operative Struktur, die das Engagement für das ETI und seine Ziele widerspiegeln sollte;

    b)

    die Fähigkeit, für ein dynamisches, flexibles und attraktives Arbeitsumfeld zu sorgen, in dem Innovations-, Forschungs- und Ausbildungsleistungen sowohl von Einzelpersonen als auch von Teams belohnt werden;

    c)

    die Grundlage, auf der akademische Grade und Hochschulabschlüsse vergeben werden sollen, einschließlich der Vorkehrungen zur Berücksichtigung der Gemeinschaftsstrategie für den Europäischen Hochschulraum, insbesondere im Hinblick auf Übertragbarkeit, Transparenz und Anerkennung sowie auf die Qualität der akademischen Grade und Hochschulabschlüsse;

    d)

    die Fähigkeit der Partnerschaft, sich an Veränderungen im jeweiligen Fachgebiet oder in der Innovationslandschaft anzupassen und diese Veränderungen zu berücksichtigen; .

    e)

    die Stärke der Partnerschaft einschließlich ihrer Einbeziehung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften und Körperschaften.

    Begründung

    Diese Empfehlung entspricht Ziffer 2.10 der Stellungnahme, in der gefordert wird, dass Bewerbungen von Partnerschaften, eine Wissens- und Innovationsgemeinschaft zu bilden, die Angabe enthalten sollen, ob lokale oder regionale Gebietskörperschaften beteiligt sind.

    Empfehlung 4

    Artikel 15

    Von der Kommission vorgeschlagener Text

    Änderungsvorschlag des AdR

    1.   Das ETI sorgt dafür, dass seine Tätigkeiten, einschließlich der über die KIC durchgeführten Tätigkeiten, Gegenstand einer fortlaufenden Überwachung und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung sind, um eine größtmögliche Qualität der Ergebnisse und eine möglichst effiziente Ressourcennutzung zu gewährleisten. Die Evaluierungsergebnisse werden veröffentlicht.

    2.   Fünf Jahre nach Annahme dieser Verordnung und anschließend alle vier Jahre veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die Evaluierung des ETI. Dieser Bericht stützt sich auf eine unabhängige externe Evaluierung und dient der Überprüfung, inwieweit das ETI seine Aufgaben erfüllt. In die Evaluierung werden sämtliche Tätigkeiten des ETI und der KIC einbezogen; geprüft werden die Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und Relevanz der durchgeführten Tätigkeiten sowie ihr Bezug zur Gemeinschaftspolitik. Dabei werden die Standpunkte der Stakeholder auf europäischer und nationaler Ebene berücksichtigt.

    (…)

    1.   Das ETI sorgt dafür, dass seine Tätigkeiten, einschließlich der über die KIC durchgeführten Tätigkeiten, Gegenstand einer fortlaufenden Überwachung und einer regelmäßigen unabhängigen Evaluierung sind, um eine größtmögliche Qualität der Ergebnisse und eine möglichst effiziente Ressourcennutzung zu gewährleisten. Die Evaluierungsergebnisse werden veröffentlicht.

    2.   Fünf Jahre nach Annahme dieser Verordnung und anschließend alle vier Jahre veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die Evaluierung des ETI. Dieser Bericht stützt sich auf eine unabhängige externe Evaluierung und dient der Überprüfung, inwieweit das ETI seine Aufgaben erfüllt. In die Evaluierung werden sämtliche Tätigkeiten des ETI und der KIC einbezogen; geprüft werden die Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und Relevanz der durchgeführten Tätigkeiten sowie ihr Bezug zur Gemeinschaftspolitik. Dabei werden die Standpunkte der Stakeholder auf europäischer und nationaler Ebene berücksichtigt.

    3.   Der Haushalt von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) sollte regelmäßig an ihrer Leistung gemessen werden. In der Regel sollte die Finanzierung von KIC im Laufe des Projekts schrittweise reduziert und durch andere Arten der Finanzierung ersetzt werden. Die Fähigkeit von KIC, externe Investitionen anzuziehen, wird ein wichtiger Indikator für den Erfolg des ETI sein.

    (…)

    Brüssel, den 13. Februar 2007.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Michel DELEBARRE


    (1)  ABl. C 115 vom 16.5.2006, S. 17.

    (2)  ABl. C 115 vom 16.5.2006, S. 20.

    (3)  ABl. C 81 vom 4.4.2006, S. 16.


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