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Document C2007/141/16

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4477 — SES Astra/Eutelsat/JV) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 141 vom 26.6.2007, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4477 — SES Astra/Eutelsat/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 141/16)

1.

Am 20. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4(5) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen SES Astra SA („Astra“, Luxemburg) und Eutelsat SA („Eutelsat“, Frankreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen („GU“) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Astra: Satellitengestützte Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen, Internetzugang und Netzwerkdienstleistungen;

Eutelsat: Betreiber von Satelliten für Fernsehen, Rundfunk und Breitbanddienste;

GU: Infrastruktur für die Ausstrahlung von Multimedia-Inhalten an mobile Endgeräte und Zwei-Wege Sprach- und Datenkommunikation.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4477 — SES Astra/Eutelsat/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1


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