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Document 52007XC0619(03)

    Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 135 vom 19.6.2007, p. 22–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.6.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 135/22


    Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2007/C 135/09)

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

    ZUSAMMENFASSUNG

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

    „SALATE VON DER INSEL REICHENAU“

    EG-Nr. DE/PGI/005/0317/27.10.2003

    g.U. ( ) g.g.A. ( X )

    Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken de wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

    1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

    Name:

    Bundesministerium der Justiz

    Anschrift:

    D-11015 Berlin

    Tel.:

    (49-30) 20 25 70

    Fax:

    (49-30) 20 25 95 25

    E-Mail:

    poststelle@bmj.bund.de

    2.   Vereinigung:

    Name:

    Reichenau-Gemüse eG

    Anschrift:

    Marktstraße 1

    D-78479 Insel Reichenau

    Tel.:

    (49-7534) 920 00

    Fax:

    (49-7534) 92 0020

    E-Mail:

    info@reichenaugemuese.de

    Zusammensetzung:

    Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere: ( )

    3.   Art des Erzeugnisses:

    Klasse 1.6: Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

    4.   Spezifikation:

    (Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 510/2006)

    4.1   Name: „Salate von der Insel Reichenau“

    4.2   Beschreibung: Salate von der Insel Reichenau sind Salate, die von der Bodenseeinsel Reichenau stammen. Die Salatpalette besteht aus den Variationen Lactuca sativa (L.) var. capitata (Kopfsalat, Batavia, Eissalat, Novita) und Lactuca sativa (L.) var. Crispa (Lollo rosso, Lollo Bionda, Eichblatt). Die Salate werden ausschließlich nach der Reichenauer Anbaumethode kultiviert. Sie verdanken ihre Eigenschaften den geografischen Verhältnissen, aber auch den menschlichen Einflüssen.

    4.3   Geografisches Gebiet: Insel Reichenau im Bodensee, Deutschland.

    4.4   Ursprungsnachweis: Innerhalb der IFS — Zertifizierung für die Reichenau Gemüse e.G. werden alle Packstücke mit Losnummern versehen. Über die Losnummer ist der Erzeugerbetrieb identifizierbar. Alle Betriebe haben ihren Betriebssitz auf der Insel Reichenau und bewirtschaften ausschließlich Flächen auf der Insel Reichenau. Die Flächenbewirtschaftung wird durch die Wasserkartei dokumentiert. Über dieses System der Rückverfolgbarkeit wird der Zusammenhang des Produktes mit dem geographischen Gebiet einwandfrei dokumentiert.

    4.5   Herstellungsverfahren: Salate von der Insel Reichenau werden nach den Richtlinien für den integrierten und kontrollierten Anbau von Gemüse in Baden-Württemberg zur Verwendung des Qualitätszeichens Baden-Württemberg „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ erzeugt. Das heißt, der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln wird auf ein Minimum reduziert. Der Boden wird sorgfältig gepflegt und gesund erhalten. Unkraut wird weitegehend durch Hacken, Dämpfen oder Abflammen, also mechanisch bekämpft. Der Boden wird jährlich analysiert, um die Düngerabgaben zu optimieren. Gegen Schädlinge werden in den Gewächshäusern Nützlinge eingesetzt. Nach der Anbaumethode der Insel Reichenau werden im geschützten Anbau (Unterglas/Folie) von Februar bis Mai Salate geerntet. Eine weitere Erntephase von Salaten im geschützten Anbau findet in den Monaten Oktober, November und Dezember statt. Erste, mit Folie oder Vlies abgedeckte Freilandsalate sind ab April/Mai erntefähig. Hier endet die Saison mit den ersten Nachtfrösten im Herbst (September/Oktober). Die Salaternte findet überwiegend in den frühen Morgenstunden statt. Die komplette Salaternte, bis hin zum Palettieren wird in reiner Handarbeit ausgeführt. Die taufrischen Salate kommen i.d.R. ungetütet zum Großmarkt, nur auf besonderen Kundenwunsch werden einzelne Köpfe getütet. Dieser Arbeitsschritt wird ebenfalls von Hand auf dem Feld durchgeführt. Sämtliche Salate werden vor der Anlieferung an den Großmarkt gewaschen.

    4.6   Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet:

    Natürlicher Zusammenhang: Die Insel Reichenau ist für den Gemüseanbau grundsätzlich prädestiniert. Mit ihrer Insellage im Bodensee hebt sie sich aufgrund ihrer besonderen geographischen und klimatischen Bedingungen (Feuchtigkeit, Wärme, Licht) von anderen Gemüseanbauregionen ab und erfüllt insbesondere die natürlichen Wachstumsanforderungen von Blattsalaten mit ihrem relativ hohen Wärmeanspruch. Der Bodensee als große Wasserfläche bringt immer ausreichend Feuchtigkeit. Durch die Lichtreflexion auf der Wasserfläche ergibt sich eine höhere Strahlungsintensität für die Produkte. Der Bodensee fungiert hier auch als Wärmespeicher. Die Fakten Feuchtigkeit, Wärme und Lichtreflektion beeinflussen das Klima in positiver, wachstumsbegünstigender Art. Diese positiven klimatischen Bedingungen fördern die Erzeuger durch ihr spezielles Know-how bei der Kultivierung im Gewächshaus/Folientunnel oder im Freiland unter Folienabdeckung. Es wird speziell und ausschließlich Anbau in Erde mit thermischer Bodengesundung ohne Einsatz chemischer Mittel vorgenommen.

    Ansehen: Die genannten natürlichen und menschlichen Einflüsse wirken sich auf das Wachstum, den frühen Erntezeitpunkt sowie die natürliche Qualität der Erzeugnisse so positiv aus, dass Salate von der Insel Reichenau über die Region hinaus einen besonderen Ruf genießen. Eine im Jahre 2000 durchgeführte Handels- und Konsumentenbefragung zeigt, dass die Verbraucher die Insel Reichenau hauptsächlich mit dem Gemüseanbau in Zusammenhang bringen (die Insel wird auch die „Gemüseinsel“ genannt) und vor allem die Frische, das Aussehen und die Herkunft der Produkte positiv beurteilen. Salate von der Insel Reichenau sind Erzeugnisse traditionellen Gemüseanbaus, der auf die Klosterkultur auf der Insel Reichenau zurückgeht. Mit der Beschreibung seines Gartens „De cultura hortorum“ von 840, kurz „Hortulus“ genannt, begründete Abt Walahfried Strabo die Tradition der Insel Reichenau als Gemüsegarten. Der Salatanbau auf der Insel Reichenau ist erstmals für das Jahr 1895 (1 ha) dokumentiert (vgl. H. Glönkler, „Vom Weinbau zum Gemüsebau“, 1991, S. 60), 1932 hatte er sich bereits auf 20 Ha ausgedehnt (vgl. Glönkler, a.a.O., S. 70). Derzeit werden hier im geschützten Anbau auf ca. 30 Ha und im Freilandanbau auf ca. 50 Ha Blattsalate angebaut.

    4.7   Kontrollstelle:

    Name:

    Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 34

    Anschrift:

    D-76247 Karlsruhe

    Tel.:

    (49-721) 926 37 06

    Fax:

    (49-721) 37 05 46

    E-Mail:

    abteilung3@rpk.bwl.de

    4.8   Etikettierung: Salate von der Insel Reichenau g.g A.


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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